Emails, Chatverläufe sind anzubieten vs „Vielleicht sollte man mal die Historiker fragen, was sie für nötig halten, nicht die Juristen!“. Beginn einer Debatte.
„Bei mehreren aktuell arbeitenden Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Landtages NRW ist aus Sicht der sozialdemokratischen Abgeordneten der Zugang zur relevanten Behördenunterlagen unzureichend, weil die Unterlagen teilweise gelöscht wurden. Daraus entstand auch die Frage, ob die archivrechtliche Anbietungspflicht in diesen Fällen unterlaufen wird.
In einer Besprechung mit den SPD-Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse konnte Prof. Thomas Henne am Montag [13.10] die Rechtsgrundlagen des Landesarchivgesetzes erläutern. Zentral waren dabei der
● weite Unterlagenbegriff des Gesetzes (auch „elektronische Aufzeichnungen“ sind erfasst) und das im Gesetz erfreulicherweise verankerte
● archivrechtliche Löschungssurrogat (die Anbietung an das Archiv ist ein Surrogat für die vom Fachgesetz vorgeschriebene Löschung).
Ausgehend von dem eindeutigen Wortlaut des Landesarchivgesetzes zeigte sich, dass die von den NRW-Ministerien vertretene Rechtsauffassung, eine Veraktung sei Voraussetzung für das Entstehen der archivrechtlichen Anbietungspflicht, nicht haltbar ist. Auch eine „Löschroutine“ bei Messengerdiensten, die zur Datensicherheit eingeführt wird, kann die archivrechtliche Anbietungspflicht nicht aufheben.
Die weitergehende Frage, ab wann die Nichtvorlage von Unterlagen an einen Untersuchungsausschuss strafrechtlich relevant wird (§ 274 StGB – Urkundenunterdrückung), führte dann über das Archivrecht hinaus, da jedenfalls die Nichtanbietung an Archive keinen Straftatbestand erfüllt. Weiterlesen

siwikultur.deDie Website des Kultur!Büro.s
siwitermine.deKultur!Aktuell,
lyz.deKulturhaus Lÿz
kulturhandbuch.deDas Kulturhandbuch Siegen-Wittgenstein mit allen Infos zu kulturellen Angeboten, Einrichtungen, Künstlern und Kulturschaffenden
kulturpur-festival.deInternationales Musik- und Theaterfestival KulturPur
siwiarchiv.deDer Blog der Archive
vielseitig-festival.euEuropäisches Literaturfestival
Kontakt





Bundesarchiv und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schließen Kooperationsvereinbarung
Wer hätte das gedacht? Mehrere Monate nach Teillegalisierung von Cannabis, der kontrollierten Freigabe der Droge für den Eigenbedarf volljähriger Personen und der Möglichkeit zur Kultivierung von bis zu drei Cannabispflanzen im privaten Raum verdeutlicht eine seltene Druckschrift im Bestand des Stadtarchivs Siegen, dass schon vor zweieinhalb Jahrhunderten in der heimischen Region der Anbau von Tabakpflanzen beworben wurde. Die 1780 in Herborn gedruckte Broschüre „Anweisung wie der Tabak zur eigenen Bedürfnis des Nassauischen Landmannes zu pflanzen und zum Rauchen zu bereiten ist“ ist Bestandteil der Historischen Bibliothek des Stadtarchivs, in der sie unter der Signatur-Nummer 1283 geführt und ab dem 2. September 2024 mit anderen Exponaten in einer Glasvitrine des Lesesaals präsentiert wird.