Freudenberg: Arbeitsgemeinschaft der Heimatvereine dankt Stadtarchivar Detlef Köppen

Viele Jahre kümmerte er sich um die Geschichte des Fleckens und der Freudenberger Stadtteile. Jetzt ist die Dienstzeit von Stadtarchivar Detlef Köppen fast selbst Geschichte: Der 31. Juli ist sein letzter Arbeitstag im Rathaus am Mórer Platz. Dann wird der langjährige Verwaltungsmitarbeiter in den Ruhestand wechseln.
Die Arbeitsgemeinschaft Freudenberger Heimatvereine nimmt diese Veränderung zum Anlass, um Detlef Köppen für seine fundierte Unterstützung gerade der Heimatforschung zu danken. Weiterlesen

Siegen: Messbildaufnahmen der Nikolaikirche und der Fürstengruft in Brandenburg

Bei einer Nutzung des Kreisarchivs wurde erwähnt, dass Albrecht Meydenbauer, Entwickler der Photogrammetrie [in Deutschland], auch Aufnahmen in der Region gemacht habe. Im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege findet sich die Überlieferung der Preußischen Messbildanstalt. Von dort wurde dem Kreisarchiv mitgeteilt, dass   insgesamt 22 Messbildaufnahmen aus dem Jahr 1892 der Nikolaikirche und der Fürstengruft im Unteren Schloss vorhanden sind.

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Von unbekannt – Prof. Albertz, TU Berlin, PD-alt-100, Link

Exkurs: Lebenslauferinnerungen Albrecht Meydenbauer: Weiterlesen

Bundesgerichtshof entscheidet über „Recht auf Vergessenwerden“

Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google
Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18

Bundesgerichtshof Karlsruhe, Hof des Nordgebäudes, Foto von Stephan Baumann

Verfahren VI ZR 405/18:
Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf; kurz zuvor meldete sich der Kläger krank. Über beides berichtete seinerzeit die regionale Tagespresse unter Nennung des vollen Namens des Klägers. Der Kläger begehrt nunmehr von der Beklagten als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, diese Presseartikel bei einer Suche nach seinem Namen in der Ergebnisliste nachzuweisen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers zurückgewiesen. Der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Auslistung der streitgegenständlichen Ergebnislinks ergibt sich nicht aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO erfordert nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2019 (1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II) eine umfassende Grundrechtsabwägung, die auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Person einerseits (Art. 7, 8 GRCh), der Grundrechte der Beklagten, der Interessen ihrer Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter der in den beanstandeten Ergebnislinks nachgewiesenen Inhalte andererseits (Art. 11, 16 GRCh) vorzunehmen ist. Da im Rahmen dieser Abwägung die Meinungsfreiheit der durch die Entscheidung belasteten Inhalteanbieter als unmittelbar betroffenes Grundrecht in die Abwägung einzubeziehen ist, gilt keine Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen, sondern sind die sich gegenüberstehenden Grundrechte gleichberechtigt miteinander abzuwägen. Aus diesem Gebot der gleichberechtigten Abwägung folgt aber auch, dass der Verantwortliche einer Suchmaschine nicht erst dann tätig werden muss, wenn er von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung des Betroffenen Kenntnis erlangt. An seiner noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der DS-GVO entwickelten gegenteiligen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 27. Februar 2018 – VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350, 363 Rn. 36 i.V.m. 370 f. Rn. 52) hält der Senat insoweit nicht fest. Weiterlesen

Heute: Versteigerung Peter Paul Rubens „Porträt einer Dame“ (1625)

Quelle: Sotheby´s

Öl auf Leinwand, 110,2 x 82 cm.

Dieses Porträt einer unbekannten, aber eindeutig wohlhabenden Frau, vielleicht etwa fünfundzwanzig Jahre alt, war bis vor kurzem unbekannt, und befand sich zuletzt in der Sammlung der Nachkommen von Charles Butler. Nach einer Reinigung und Restaurierung konnte das Werk zum ersten Mal seit fast einem Jahrhundert von Wissenschaftlern bewertet werden, und dem Werk Peter Paul Rubens´ (wieder) zugerechnet werden.
Rubens´ Porträtstil wurde in Italien geformt und ist dort am besten in seinen Porträts genuesischer Damen wie der von Brigida Spinola Doria zu sehen. Diese frühen Porträts haben, wie andere Aspekte seiner Kunst zu dieser Zeit, die Kunst des 16. Jahrhunderts als Grundlage insbesondere die Porträts von Tizian, Tintoretto und Veronese. In ihnen und in nachfolgenden Porträts belebte er traditionelle schematische Formen mit einer reichen Palette, üppiger Pinselführung, illusionistischer Verkürzung und ab etwa 1610 einer ausgeprägten Plastizität in seiner Darstellung.
Quelle: Sotheby´s

Siwiarchiv-Sommerrätsel-Spezial

Das Archivale findet sich im Fürstlichen Archiv Bad Berleburg unter der Signatur: Akten F, Nr. 400.
Für das Sommerrätsel stellen sich eine einfache, eine etwas schwierigere und eine knifflige Frage:

1) In welcher Sprache ist der Text verfasst? (Antwort einfach)

2) Von wessen Hand stammt die Notiz unten rechts (Antwort etwas schwieriger)
3) Wer ist der Autor des Textes? bitte Name und Lebensdaten angeben! (Antwort eher knifflig)

Die schnellsten richtigen Antworten werden – falls vom jeweiligen Rätsellöser oder der Rätsellöserin gewünscht – mit einem Freiexemplar aus den Publikationsreihen des LWL-Archivamtes (für Antwort 1), mit zwei Freiexemplaren (für Antwort 2) und mit drei Freiexemplaren (für Antwort 3) prämiert!
(vgl. dazu https://www.lwl-archivamt.de/de/Service/)

Rubens-Ausstellung in Paderborn eröffnet – Museumsleiter im Interview

Das Diözesanmuseum in Paderborn eröffnet die große Sonderschau „Peter Paul Rubens und der Barock im Norden“. Hier unser Interview mit dem Leiter des Museums Christoph Stiegemann. Hier geht es zur Berichterstattung: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kr…

 

Dr. Paul Fickeler (1893 – 1959) – Forscher, Religionsgeograph, Geologe

„De mortuis nil nisi bene.“ (Sprich über Tote nur in Würde.) Nicht „bonum“, sondern „bene“: „Nicht auf Beschränkung auf den guten Eigenschaften eines Menschen, sondern Behutsamkeit bei Fehlerkritik.“ (Dr. Paul Fickeler)

aus: Bregenzer/Vorarlberger Tagblatt, 29. Juli 1927 via ANNO

    • * 07.04.1893 in Riesa
    • 1906 Ostern 1913: Fickeler erhielt Reifezeugnis auf Realgymnasium in Siegen
    • 1913/14: Paul Fickeler wechselte an Friedrich-Wilhelm-Universität (Berlin)- an Philosophischer Fakultät eingeschrieben; Philosophie enthielt auch Naturwissenschaften, u.a. Bereiche: Zoologie, Erdkunde, Experimentalchemie, organische Chemie, Geologie und er nahm an geologischen, prähistorisch- archäologischen Übungen teil.
    • SoSe 1913: Fickeler war für das Bauingenieurwesen in Berlin- Charlottenburg an der Königlich- Technischen Hochschule immatrikuliert.
    • ab WiSe 1914/15: Fickeler wechselt für Studium nach München
    • er diente als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg und trat am 05.08.1914 in das Inf. Reg. Nr. 160 Bonn ein; am 21.10.1914 wurde er bei einem Sturm auf Langemark schwer verwundet und war fortan kampfunfähig
    • Rest des Krieges verbrachte er als Dolmetscher für Russisch bei der Entzifferungsabteilung im Großen Hauptquartier in Bad Kreuznach
    • 1922: Bayerisches Staatsexamen für Chemie, Biologie und Geographie
    • nach Referendarjahr an Münchener Alten Realgymnasium: F. erhielt Studienassessorexamen
    • 1923: Promotion im geographischen Seminar von Prof. Erich v. Drygalski (1865-1949) mit einer Physiographischen Arbeit über das Altai-Gebirge

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