Urkundenunterdrückung in Messengerdiensten

“ …. Immer wieder werden Chatverläufe von Politikern untereinander oder mit Vertretern aus der Wirtschaft zum Politikum. Juristisch wirft dies die Frage auf, ob Regierungsvertreter Chatnachrichten überhaupt löschen dürfen. In vielen Fällen dürften dem bereits die §§ 5 ff. Bundesarchivgesetz (BArchG) [oder auch § 4 des Archivgesetzes NRW] entgegenstehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies darüber hinaus strafbar sein. In Betracht kommt hier insbesondere eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2 StGB), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Weiterlesen

Verschlossene Auster 2025 für die „Bundeslöschtage“

Netzwerk Recherche verleiht die „Verschlossene Auster“ an die Bundesregierung, stellvertretend auch für ihre Vorgängerin, für die Bundeslöschtage. Trotz gesetzlicher Archivierungspflichten werden dienstliche E-​Mails, Chatverläufe und Kalenderdaten von Bundesminister:innen nach deren Ausscheiden gelöscht.

Der Negativpreis wird traditionell an Personen oder Institutionen verliehen, die sich durch mangelnde Transparenz und Informationsverweigerung gegenüber der Öffentlichkeit hervorgetan haben.

Besonders bezeichnend ist, dass auch die aktuelle Bundesregierung, trotz öffentlicher Kritik und der Warnungen von Archiv-​ und Transparenzexpert:innen, nicht gewillt ist, diese Praxis zu ändern oder gesetzlich klarzustellen. Das Bundesarchiv hat mehrfach erfolglos auf drohende Verstöße gegen das Bundesarchivgesetz hingewiesen. Weiterlesen

„Archivpflege in Westfalen-Lippe“ Heft 102 (2025) ist online

Themen in diesem Heft (PDF):

– Positionierung von Archiven in Unrechtaufarbeitungsprozessen
– Postmortaler Würdeschutz am Beispiel von Tatortfotos
– Planvolle Bestandserhaltung mit kleinem Budget
– Klimawandel als Herausforderung für Archive
– Grundrechtsabwägungen in der Archivbenutzung
– Schriftgutverwaltung als archivische Fachaufgabe

„Archivbau im Zeichen des Klimawandels“


Unlängst besuchte das Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein anlässlich der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises der Kreisarchive (AKKA) beim Landkreistag NRW das Kreisarchiv Viersen. Neben archivrelevanten Themen (Archivgesetz NRW, Umgang mit Verschlusssachen etc.) stand dieser Referenzbau mit einer Führung auf der Tagesordnung.
Weitere Informationen zu diesem beeindruckenden Gebäude finden sich hier: Weiterlesen

Online: Archivpflege in Westfalen-Lippe 100 (2024)

Themen in diesem Heft:

– 21. Deutsch-Niederländisches Archivsymposium in Arnhem: 45 Jahre Fachaustausch – Rückblick und Perspektiven
– Das Kulturgutschutzgesetz – neue Handlungsfelder für Archive
– Neue FAQs zu DiPS.kommunal auf der Homepage des LWL-Archivamts für Westfalen

Link zur PDF

Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende

Nachdem erst vor wenigen Tagen der Fahrplan für das neue Archivgesetz auf dem Westfälischen Archivtag vorgestellt worden war, kommt nun Bewegung in die langwierige Gesetzesevaluierung. Der kulturpolitische Sprecher der Grünen NRW, Frank Jablonski, und der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, haben für heute 15:00 Uh in den Düsseldorfer Landtag zu einem Mediengespräch eingeladen, auf dem sie einen deutlich zügigeren Fahrplan vorstellen wollen. Offensichtlich will man die zeitraubenden internen Abstimmungen, die ja bereits schon in den Jahren 2018 und 2019 erfolgt sind, überspringen und direkt in die parlamentarische Beratung einsteigen, so dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Das Archivweblog siwiarchiv ist ebenfalls eingeladen und wird so zeitnah wie möglich berichten.

Handreichung neu aufgelegt: Audiovisuelle Medien rechtssicher in Forschung und Lehre nutzen

via iRightsinfo vom 16.08.2023

„Vor acht Jahren erschien die Handreichung zu urheberrechtlichen Fragen bei der Nutzung von audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre erstmals. Nun wurde sie von den beiden Autoren – Paul Klimpel und Fabian Rack – sind Rechtsanwälte bei iRights.Law und Autoren bei iRights.info – grundlegend aktualisiert und ist jetzt in einer neuen Fassung veröffentlicht. Der Text steht unter der freien CC BY-4.0-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.“

 

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Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat … entschieden, dass weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz einen Anspruch auf die Wiederbeschaffung bei einer Behörde im Antragszeitpunkt nicht mehr vorhandener Unterlagen gewähren. Zudem darf die Suche nach begehrten Informationen in äußerst umfangreichen Aktenbeständen ausnahmsweise unterbleiben, wenn sie die Wahrnehmung vorrangiger Sachaufgaben erheblich behindern würde. Weiterlesen

Online: Gemeinsame Broschüre von BfDI und Bundesarchiv zum Datenschutz bei der Archivierung

„Behördliche Datenschutzbeauftragte und Beschäftigte in der Aktenverwaltung der Bundesbehörden sind immer wieder mit zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv konfrontiert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv eine Broschüre zum Thema „Archivrecht und Datenschutz“ entwickelt, in welcher Antworten auf diese Fragen und allgemeine Hinweise zu den Themen Archivierung und Datenschutz in diesem Kontext enthalten sind. Darüber hinaus vermittelt die Broschüre aber auch für Interessierte außerhalb der Bundesverwaltung einen Einblick in die Arbeitsweise des Bundesarchivs und den Umgang mit Archivgut aus Bundesbehörden.“

Quelle: BfDI, Kurzmeldung v. 29.3.23