Aufbewahrungspflicht „Teil des Leistungsumfangs der Hilfen zur Erziehung“ – nicht der öffentlichen Archive

Foto: Diakonie Deutschland
Ausgangspunkt ist der neu eingefügte § 9b SGB VIII, der im Zuge des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“ die Aufbewahrungs- und Einsichtspflichten für Unterlagen aus der Kinder- und Jugendhilfe, sogenannte HzE-Akten, deutlich erweitert. Öffentliche und freie Träger sind nun verpflichtet, Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim-, Vormundschafts- und Pflegschaftsakten sowie weitere einschlägige Dokumentationen im Sachzusammenhang bis 70 Jahre nach Vollendung des 30. Lebensjahres der betroffenen Person aufzubewahren und bei berechtigtem Interesse Einsicht zu gewähren. Weiterlesen

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„Mit diesem prägnanten Leitfaden für Ausbildung und Praxis finden Sie auf alle wesentlichen archivrelevanten Rechtsfragen fundierte Antworten.
Themen in diesem Heft (
„Aus dem Arbeitskreis „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“ (AUdS) ist eine Handreichung initiiert worden, die bei der Einführung von Dokumentenmanagementsystemen in kommunalen Verwaltungen sehr hilfreich sein kann. Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) hat sich mit dieser Handreichung in ihrer Frühjahrssitzung beschäftigt und empfiehlt sie nachdrücklich. Auf der BKK-Homepage ist sie
„Auf vielfachen Wunsch stellt das LVR-AFZ sukzessive seine Muster-Vorlagen und Handreichungen online zur Verfügung. Nach mehreren Vorlagen aus dem Bereich der archivischen Rechtsfragen folgen nun zwei Handreichungen aus den Feldern Records Management und Überlieferungsbildung. Der Musteraktenplan für Vereine legt die Grundlage für eine geordnete Schriftgutverwaltung außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Auch für Vereine wird die Nutzung von Aktenplänen im Zuge der digitalen Verarbeitung der Verwaltungsdaten immer wichtiger. Die Handreichung „Archivische Bewertung in der Praxis“ berührt das direkte Kerngeschäft in jedem Archiv. Auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung hat unsere ehemalige Mitarbeiterin Angelika Neugebauer eine Methode in drei Schritten zur Bewertung von Verwaltungsunterlagen erarbeitet, die in dieser Handreichung anschaulich vorgestellt wird.
Zu den Kernaufgaben aller Archive gehört die Beratung der Verwaltungen bei der