Bundestag: Novelle des Kulturgutschutz­gesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (21/219) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion in geänderter Fassung zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (21/638) zugrunde.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD 

Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll durch die Novellierung erleichtert werden. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten. Weiterlesen

Literaturhinweis: Thomas Henne: Archivrecht. Leitfaden für Praxis und Ausbildung.

„Mit diesem prägnanten Leitfaden für Ausbildung und Praxis finden Sie auf alle wesentlichen archivrelevanten Rechtsfragen fundierte Antworten.

Der Allgemeine Teil betrachtet neben grundlegenden Themen und über die einschlägigen Archivgesetze hinaus auch relevante Teile der folgenden Rechtsgebiete:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsgesetz
Kulturgut- und Denkmalschutzrecht
Steuerrecht
Zivilrecht
Materielles Strafrecht

Der Besondere Teil beschäftigt sich dann mit dem rechtlichen Rahmen archivischer Fachaufgaben, unter besonderer Berücksichtigung des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetze:
Entstehung von Archivgut aufgrund von Anbietung und Depositalverträgen
Erschließung und Bestandserhaltung von Archivgut
Beseitigung von Archivgut („Nachkassation“)
Nutzung von Archivgut durch den Zugang zum Archiv

Ein strukturierter Gesamtüberblick mit vielen aktuellen Beispielen mit Archivbezug.“
Quelle: Verlagswerbung

Nachlass des aus Siegen stammenden evangelischen Pfarrers Reinhard Gädeke online recherchierbar

Link zum Bestand

„Der Nachlass besteht zum größten Teil aus Akten, die Gädeke im Laufe seiner Tätigkeiten bei den Westfälischen Schülerbibelkreisen (BK) angelegt hat. Persönliche Dokumente finden sich in weitaus geringerem Ausmaß. Deshalb bietet sich der Nachlass vor allem zur Forschung über die Geschichte der Westfälischen Schülerbibelkreise und der evangelischen Jugendarbeit, schwerpunktmäßig in der Zeit von 1945 bis Mitte der 1970er Jahren an. Weiterlesen

Neue Ausstellung in der Stadtbibliothek Kreuztal

Bis zum 14. September sind im Foyer der Stadtbibliothek Kreuztal historische Messbildaufnahmen von Albrecht Meydenbauer zu sehen. Kuratiert wurde die Ausstellung von Prof. Dipl.-Ing. Albrecht Grimm aus Hilchenbach mit Unterstützung durch Dieter Wörster aus Ferndorf. Highlights der Ausstellung sind zwei historische Aufnahmen der Nikolaikirche in Siegen von 1892, über deren Herstellung auch die Siegener Zeitung am 13. August 1892 berichtete.

Quelle: Siegener Zeitung, 13. August 1892

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„Wehrhafte Demokratie“: Zur Bedeutung von Akten für die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen

„Was braucht eine wehrhafte Demokratie?“ Auf diese Frage gibt es viele Antworten wie: Aufklärung über Desinformation, eine unabhängige Justiz, den richtigen Umgang mit Radikalisierung. Vor allem braucht sie: informierte Bürgerinnen und Bürger, die das Handeln des Staates und seiner Organe nachvollziehen und so in dessen Rechtmäßigkeit vertrauen können. Nur dann können sie ihre ureigene Rolle als mündige Wählerinnen und Wähler wirklich ausfüllen.

Dazu und zur Rolle des Bundesarchivs sprach Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann am 17. Juni 2025 auf dem 7. Kongress „Wehrhafte Demokratie“ in Berlin in einem Lightning Talk über „Fakten statt Fake News – Zur Bedeutung guter Verwaltungsdokumentation für die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen“:

Grundlegend für die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ist demnach, dass Regierung und Verwaltung ihre Entscheidungen, deren Motive und Bedingungen ordnungsgemäß dokumentieren; in gut geführten und vollständigen Akten, die sie – wenn sie für behördliche Arbeit nicht mehr benötigt werden – dem Bundesarchiv übermitteln. Damit werden Entscheidungen nachvollziehbar und können überprüft werden – von jeder und jedem auf Basis der Informationsfreiheits- und Archivgesetze.

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Dokumentation scheint mit der Nutzung digitaler Kommunikationsformen jedoch zu schwinden, so Hollmann: Politik und Verwaltung nutzten sie immer breiter – von SMS bis hin zu Chat-Programmen –, zu den Akten kommen sie immer seltener. Dokumentationslücken drohen, die nicht nur zu Wissensverlust führen, sondern aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns auch zu einem Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Glaubwürdigkeit von Parlament, Regierung, Verwaltung in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie leidet, Fake News haben leichtes Spiel.

Daher sei dringend geboten, dass sich Regierung und Verwaltung wieder auf ihre „Aktenmäßigkeit“ besinnen, auch im Bereich der digitalen Kommunikation. Nur so könne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Staat gestärkt werden – Vertrauen, das eine wehrhafte Demokratie braucht.
Quelle: Bundesarchiv, Pressemitteilng vom 18. Juni 2025

Anm: Die hier aus staatlicher Sicht formulierte Einschätzung gilt auch für die kommunalen Archive und die Entwicklungen in Kommunalpolitik- und -verwaltung.

Wittgenstein 1 (2025) erschienen

Inhalt:
Johannes Burkardt: Behördenzeichen: Ausdruck lokaler Identität – Stein des Anstoßes.Das Wappen des Kreises Siegen-Wittgenstein und die kommunale Neugliederung (1975–1999)
Bernd Homrighausen: Am Kreuz – Ein steinernes Wegekreuz auf dem Wunderthäuser Sohl?
Wolfram Martin: Unscheinbarer Falter – attraktive Raupe: der Buchen-Streckfuß.
Dieter Bald: Tragische Rückfahrt vor 100 Jahren – Der Tod des Fürsten Richard
Marianne Seelbach: In der Breidenbach. Aus der Geschichte einer alten Erndtebrücker Straße.
Wolfram Martin: Die Feldlerche in Wittgenstein
Paul Riedesel: Familien und Fruchtbarkeit im früheren Wittgenstein.
Holger Weber: Museum neu interpretiert: Vom Papier zum digitalen Archiv

Online: Leitfaden zur Ordnung, Aufbewahrung und Archivierung von Sammlungsbeständen für Erinnerungsinitiativen

Die in zahlreichen Initiativen entstandene Überlieferung zur Erinnerungsarbeit und Aufarbeitung von NS-Unrecht gilt es, dauerhaft in öffentlichen Archiven zu sichern und zugänglich zu machen. Um die Abgabe der Sammlungen an ein Archiv bestmöglich vorzubereiten, wurde seitens des Hessischen Landesarchivs in Zusammenarbeit mit den Initiativen und kommunalen Archiven ein Leitfaden entwickelt.

Seit Jahrzehnten befassen sich sowohl in Hessen als auch bundesweit zahlreiche Einzelpersonen, Erinnerungsinitiativen und Gedenkstätten (im Folgenden kurz Initiativen) aktiv damit, die Geschichte jüdischen Lebens sowie das begangene NS-Unrecht in den jeweiligen Orten und Regionen aufzuarbeiten und zu erforschen.

Dabei entstanden bzw. entstehen umfangreiche Sammlungen, u. a. Zeitzeugeninterviews, Korrespondenzen mit Zeitzeugen und deren Nachfahren, Privatfotos oder auch Filmaufnahmen. Darüber hinaus finden umfangreiche Recherchen in Archiven, Bibliotheken oder auch anderen Institutionen weltweit statt, die die Sammlungen mit entsprechenden Unterlagen anreichern. Diese breite Überlieferung gibt zum einen nicht nur Aufschluss über lokalhistorische Begebenheiten, sondern dokumentiert auch die Arbeit der Initiativen selbst, die von einem immensen, zumeist ehrenamtlichen Engagement zeugt. Weiterlesen

Urkundenunterdrückung in Messengerdiensten

“ …. Immer wieder werden Chatverläufe von Politikern untereinander oder mit Vertretern aus der Wirtschaft zum Politikum. Juristisch wirft dies die Frage auf, ob Regierungsvertreter Chatnachrichten überhaupt löschen dürfen. In vielen Fällen dürften dem bereits die §§ 5 ff. Bundesarchivgesetz (BArchG) [oder auch § 4 des Archivgesetzes NRW] entgegenstehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies darüber hinaus strafbar sein. In Betracht kommt hier insbesondere eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2 StGB), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Weiterlesen

Verschlossene Auster 2025 für die „Bundeslöschtage“

Netzwerk Recherche verleiht die „Verschlossene Auster“ an die Bundesregierung, stellvertretend auch für ihre Vorgängerin, für die Bundeslöschtage. Trotz gesetzlicher Archivierungspflichten werden dienstliche E-​Mails, Chatverläufe und Kalenderdaten von Bundesminister:innen nach deren Ausscheiden gelöscht.

Der Negativpreis wird traditionell an Personen oder Institutionen verliehen, die sich durch mangelnde Transparenz und Informationsverweigerung gegenüber der Öffentlichkeit hervorgetan haben.

Besonders bezeichnend ist, dass auch die aktuelle Bundesregierung, trotz öffentlicher Kritik und der Warnungen von Archiv-​ und Transparenzexpert:innen, nicht gewillt ist, diese Praxis zu ändern oder gesetzlich klarzustellen. Das Bundesarchiv hat mehrfach erfolglos auf drohende Verstöße gegen das Bundesarchivgesetz hingewiesen. Weiterlesen

Pfarrarchive sind gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft

8. Tag der Pfarrarchive fand in Niedermarsberg statt

Ehrenamtliche Pfarrarchivpflegerinnen und Pfarrarchivpfleger aus dem ganzen Erzbistum Paderborn trafen sich in der Propsteipfarrei St. Magnus Niedermarsberg zum 8. Tag der Pfarrarchive. (c) Erzbistum Paderborn

Die Propsteipfarrei St. Magnus in Niedermarsberg war jetzt Gastgeber für den mittlerweile 8. Tag der Pfarrarchive im Erzbistum Paderborn. Ehrenamtliche Pfarrarchivpflegerinnen und Pfarrarchivpfleger trafen sich auf Einladung des Erzbistumsarchivs in diesem Jahr zu ihrem Austausch im Pfarrheim „Alte Propstei“. Die rund 35 Teilnehmenden aus dem ganzen Erzbistum wurden im Namen der Kirchengemeinde begrüßt von Verwaltungsleiter Matthias Rammrath sowie von Michael Streit als Leiter des Erzbistumsarchivs.
Archivarbeit geschieht oft im Verborgenen und wird in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen. Für das „Gedächtnis der Kirche vor Ort“ ist diese Arbeit allerdings von großer Bedeutung – und erhält durch den jetzt angestoßenen Prozess der Bistumsentwicklung mit der Transformation von Seelsorge und Verwaltung im Erzbistum Paderborn noch mehr Gewicht, um die schriftlichen Quellen für die Nachwelt zu erhalten und geschichtliche Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Weiterlesen