Neue Herausgabe zur Urheberrechtsreform 2021

Rechtsbulletin

Paul Klimpel / DDF / digiS, Bulletin zur Urheberrechtsreform 2021, CC BY 4.0, Link zur Online-Version

In Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) und Dr. Paul Klimpel (iRights.Law) als Autor gibt das Digitale Deutsche Frauenarchiv jetzt das Bulletin Urheberrechtsreform 2021. Neue Chancen für das kulturelle Erbe heraus, um erste drängende Fragen rund um die Änderungen der Urheberrechtsreform zu beantworten. …..

Die Zusammenarbeit setzen wir im kommenden Jahr zum selben Thema fort: Geplant ist die Herausgabe einer umfassenden Rechtshandreichung, nachdem das neue Urheberrechtsgesetz in all seinen Ausführungsbestimmungen in die Praxis umgesetzt ist.

Für alle, die nach der Lektüre des Bulletins noch offene Fragen haben: Am 8. Dezember 2021 bietet digiS ab 15 Uhr online ein Q&A mit Paul Klimpel an. Die Anmeldung ist ab jetzt via E-Mail an digis@zib.de möglich. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen.
Quelle: Deutsches Digitales Frauenarchiv, 1.11.21

„Löschmoratorium“ der Afghanistanakten

Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchiv, VdA und VHD

In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD), der VdA und das Bundesarchiv zum „Löschmoratorium“ der Afghanistanakten. Dieses Moratorium wurde im Bundestag abgelehnt.

Um wichtige Themen wie die Afghanistankrise aufarbeiten zu können, sind auch spätere Historikerinnen und Historiker zwingend auf die Rekonstruktion der internen Kommunikation angewiesen, auch wenn sie digital geschieht. Prinzipiell sind die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes für die Archivierung von Dienstakten und Kommunikationsmedien ausreichend. Allerdings fehlt es an dem Bewusstsein, dass auch über Messengerdienste ausgetauschte Informationen nach dem Gebot der Aktenmäßigkeit der Verwaltung in den Dienstakten zu dokumentieren sind.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. (VHD), der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und das Bundesarchiv fordern daher eine größere Sorgfaltspflicht bei der Aktenabgabe

Literaturhinweis: Handkommentar zum Bundesarchivgesetz

Herausgegeben von RA Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke)
Nomos, 2. Auflage 2021, 635 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-6931-5

„Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.

Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Weiterlesen

Landesregierung NRW beschließt Kulturgesetzbuch

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche den Gesetzentwurf des Kulturgesetzbuchs NRW beschlossen. Dieser wird nun in erster Lesung kommende Woche im Parlament diskutiert. Dazu erklärt unser kulturpolitischer Sprecher Bernd Petelkau: „Das Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen ist ein kulturpolitisches Highlight. Es ist das erste in ganz Deutschland und wird die Situation von Künstlern verbessern. CDU und FDP geht es darum, Kultur in unserem Land noch sichtbarer zu machen.
In den vergangenen Monaten hat die NRW-Koalition mit denjenigen konstruktive Gespräche geführt, für die das neue Gesetzbuch gedacht ist. Herausgekommen sind moderne rechtliche Rahmenbedingungen für die Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dazu sollen im Kulturgesetzbuch kulturrelevante Gesetze zusammengeführt werden, analog zum Sozialgesetzbuch. Ein einheitliches und übersichtliches Regelwerk, befreit von unnötiger Bürokratie.
Das Kulturgesetzbuch schränkt nicht ein, sondern schützt, fördert und stärkt die Kulturschaffenden. Wir erhöhen die finanziellen Mittel substanziell (seit 2017 um 100 Millionen Euro), Bibliotheken werden gefördert, qualitativ gute Musikschulen geschützt und freie Künstler sollen die Sicherheit von festen Honoraruntergrenzen bekommen, Vollzeitstellen werden geschaffen und sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse angestrebt.
Kunst und Kultur in NRW und das ehrenamtliche Engagement, das damit zusammenhängt, verdienen unsere Wertschätzung mit einem guten Kulturgesetzbuch.“

Hintergrund: Weiterlesen

Linktipp: Anmeldung zum ArchivCamp freigeschaltet

Nach der Tagung ist vor der Tagung. Das diesjährige Archivcamp des VdA- Arbeitskreises “ Offene Archive“ findet rein digital am 29. und 30. April statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich: https://archive20.hypotheses.org/10067

Archive im Kulturgesetzbuch NRW

Referentenentwurf (Vorlage 174349, Stand: 30.November 2020) , S. 32 – 34:

“ …. § 25 Aufgaben der Archive
(1) Archive sind als Gedächtnis der Gesellschaft ein wesentlicher Teil der kulturellen Infrastruktur. Sie bilden wertvolle Überlieferung aus Unterlagen in körperlicher und unkörperlicher Form, erhalten sie, bereiten sie für die Benutzung auf und stellen sie bereit. Sie sind Orte der wissenschaftlichen Bearbeitung der von ihnen verwahrten Bestände und unterstützen die kulturelle und historische Bildung.
(2) Als öffentliche Archive dokumentieren sie vor allem das Handeln und die Verwaltungstätigkeit der öffentlichen Stelle, für die sie zuständig sind, und von deren Rechtsvorgängern. Als Kulturarchive pflegen sie mit thematisch orientierten Sammlungen das kulturelle Gedächtnis.
(3) Mit ihren Angeboten auf dem Gebiet der kulturellen Bildung ermöglichen Archive die Erweiterung und Vertiefung des historischen Wissens. Im Rahmen der Archivpädagogik bilden sie Partnerschaften mit Schulen. Zu den Universitäten des Landes pflegen die Archive einen engen Kontakt.

Amtliche Begründung: Weiterlesen

Nachkassation – warum diskutieren nur Archivierende über dieses Thema?

Das Blog der Marburger Archivschule stellte unlängst einen Beitrag zum Thema Nachkassation online. Nachkassationen sind Vernichtungen als archivwürdig bewerteter Unterlagen. Die Kernfragen für Archive lauten: Unter welchen Bedingungen kann Archivgut kassiert werden? Reichen Ressourcenknappheit (z.B. mangelnder Lagerraum), mangelnde Benutzung oder eine konträre Bewertung der Archivwürdigkeit aus, einmal als historisch wichtig oder rechtlich relevantes Schriftgut unwiederbringlich wegzuwerfen?

M.E. ist die zentrale Frage, wie früh müssen im Sinne einer weitreichenden Transparenz archivischen Arbeitens Archivnutzende und Archivträger in dem Meinungsbildungsprozess eingebunden werden? Weiterlesen

NRW: Corona und Archive – kein Archivgut to go!

Bildquelle: https://www.land.nrw/corona, Stand: 8.1.2021

Im § 6 Abs. 4 der neuen Coronoaschutzverordnung NRW gültig ab dem 11. Januar findet folgende Regelung:
„In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.“

Wiewohl Archive ja generell – nicht nur in Pandemie-Zeiten – froh sind erwähnt zu werden, muss hier leider gesagt werden, dass aufgrund der Einzigartigkeit des in Archiven verwahrten Archivgutes in NRW kein Archiv, soweit wie ich es sehe, Archivalien ausleiht, zur Abholung bereitsstellt oder gar ausliefert. Über das Zustandekommen der Formulierungen kann trefflich spekuliert werden.