Der 72. Westfälische Archivtag findet ausschließlich als interaktive Online-Fachtagung statt. Das Thema lautet:
„Der Mensch im Mittelpunkt: Personengeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven“.
Programm: Weiterlesen
Der 72. Westfälische Archivtag findet ausschließlich als interaktive Online-Fachtagung statt. Das Thema lautet:
„Der Mensch im Mittelpunkt: Personengeschichtliche Quellen in Kommunalarchiven“.
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Referentenentwurf (Vorlage 174349, Stand: 30.November 2020) , S. 32 – 34:
“ …. § 25 Aufgaben der Archive
(1) Archive sind als Gedächtnis der Gesellschaft ein wesentlicher Teil der kulturellen Infrastruktur. Sie bilden wertvolle Überlieferung aus Unterlagen in körperlicher und unkörperlicher Form, erhalten sie, bereiten sie für die Benutzung auf und stellen sie bereit. Sie sind Orte der wissenschaftlichen Bearbeitung der von ihnen verwahrten Bestände und unterstützen die kulturelle und historische Bildung.
(2) Als öffentliche Archive dokumentieren sie vor allem das Handeln und die Verwaltungstätigkeit der öffentlichen Stelle, für die sie zuständig sind, und von deren Rechtsvorgängern. Als Kulturarchive pflegen sie mit thematisch orientierten Sammlungen das kulturelle Gedächtnis.
(3) Mit ihren Angeboten auf dem Gebiet der kulturellen Bildung ermöglichen Archive die Erweiterung und Vertiefung des historischen Wissens. Im Rahmen der Archivpädagogik bilden sie Partnerschaften mit Schulen. Zu den Universitäten des Landes pflegen die Archive einen engen Kontakt.
Amtliche Begründung: Weiterlesen
Das Blog der Marburger Archivschule stellte unlängst einen Beitrag zum Thema Nachkassation online. Nachkassationen sind Vernichtungen als archivwürdig bewerteter Unterlagen. Die Kernfragen für Archive lauten: Unter welchen Bedingungen kann Archivgut kassiert werden? Reichen Ressourcenknappheit (z.B. mangelnder Lagerraum), mangelnde Benutzung oder eine konträre Bewertung der Archivwürdigkeit aus, einmal als historisch wichtig oder rechtlich relevantes Schriftgut unwiederbringlich wegzuwerfen?
M.E. ist die zentrale Frage, wie früh müssen im Sinne einer weitreichenden Transparenz archivischen Arbeitens Archivnutzende und Archivträger in dem Meinungsbildungsprozess eingebunden werden? Weiterlesen
Bildquelle: https://www.land.nrw/corona, Stand: 8.1.2021
Im § 6 Abs. 4 der neuen Coronoaschutzverordnung NRW gültig ab dem 11. Januar findet folgende Regelung:
„In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.“
Wiewohl Archive ja generell – nicht nur in Pandemie-Zeiten – froh sind erwähnt zu werden, muss hier leider gesagt werden, dass aufgrund der Einzigartigkeit des in Archiven verwahrten Archivgutes in NRW kein Archiv, soweit wie ich es sehe, Archivalien ausleiht, zur Abholung bereitsstellt oder gar ausliefert. Über das Zustandekommen der Formulierungen kann trefflich spekuliert werden.
„Wenn die Menschen in Kirchen und Umgebung an den Kirchener Heimatverein denken, dann fällt ihnen zuerst das Museum im alten Kirchener Ortsteil Inken ein und dann natürlich der Heimattag mit seinen vielfältigen Angeboten des Zusammenseins, Erlebens und Genießens. Manche weisen auch auf das gerade wieder erschienene Heimatblatt hin und auf die eine oder andere Veranstaltung der Heimatgeschichtler – aber dann ist meistens Schluss. Dabei stemmt der Heimatverein laut eigener Presseinfo seit etlichen Jahren eine zweite Mammutaufgabe: das Archiv der Stadt Kirchen.
„Es war ja anfangs nur eine lose Sammlung interessanter Dokumente, Zeitschriften oder Bücher, doch inzwischen hat sich die Angelegenheit zu einem echten Archiv ausgewachsen“, erklärt Vorsitzender Hubertus Hensel. „In den Regalen lagert längst eine Fülle von Dokumenten, ob Briefe, Urkunden, Rechnungen, Fotos und wichtige Schriften, die quasi das Gedächtnis der hiesigen Region darstellen.“ Dazu gehören auch die Akten, die ehemals noch im Rathaus gelagert wurden. Auch der Aktenbestand der Verbandsgemeinde fand seinen Weg in die speziellen Kartons des Archivs, das sich seit einigen Jahren ausschließlich im Museum befindet. Weiterlesen
Der TUA-Band 37 ist erschienen
Aktuelle Herausforderungen kommunaler Archivarbeit: Elektronische Langzeitarchivierung, Bestandserhaltung, Rechtsfragen. Beiträge des 28. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in Halle (Saale) vom 27. – 29. November 2019 / Marcus Stumpf und Katharina Tiemann (Hgg.). – Münster 2020. – 147 S. : Abb. – ISBN 978-3-936258-32-5 / EUR 12,00
Zugang zu historischen Akten des BND und des Bundeskanzleramtes
„Mit Taschenspielertricks versuchen gerade Bundesnachrichtendienst und Kanzleramt, ihre Akten dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. Ohne die zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren, wie es im Gesetz steht. Für alle Ewigkeit. Dokumente aus den fünfziger Jahren werden bis mindestens 2042 für streng geheim erklärt. Bei denen geht es um die Rolle der gerade gegründeten Bundeswehr in der NATO und um Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. Die Akten des BND, die ich im Rahmen meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise geschwärzt erhalten hatte, sollen weiter geheim bleiben. Kanzleramt und BND wollen jetzt Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert.“
s. dazuHomepage Gaby Weber, Prozesse
„Kunst- und Kulturinstitutionen beschäftigen sich zunehmend mit der Digitalisierung ihrer Sammlungen, auch und gerade im Angesicht der Pandemie 2020. Dabei spielen nicht nur technische und organisatorische Fragen eine Rolle, vor allem rechtliche Aspekte führen oft zu Unsicherheit bei der digitalen Zugänglichmachung der Daten.
Um diesen Unsicherheiten kompakt zu begegnen, gibt digiS die “Rechtsfibel” in Zusammenarbeit mit iRights und Paul Klimpel als Autor heraus. Darin werden unter anderem konkrete Fragen des Urheberrechts zu verschiedenen Objektgattungen, Lizenzfragen, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, die Online-Präsenation von Digitalisaten und zur Archivierung behandelt.
Die Handreichung soll Mitarbeiter*innen in Kultur(-erbe)einrichtungen ermutigen, sich mit den rechtlichen Fragen bei der Digitalisierung auseinanderzusetzen, indem sie die vielen Facetten dieses Bereichs verständlich darstellt.
Sie können die Handreichung in der aktuellen Fassung hier herunterladen unter: Rechtfibel 2020
Falls Sie die Handreichung zitieren wollen, verlinken Sie bitte nicht direkt auf das Dokument, sondern mittels DOI auf diese Seite: https://doi.org/10.12752/2.0.004.0
Eine Printversion können Sie bei epubli bestellen unter: https://www.epubli.de/shop/buch/Kulturelles-Erbe-digital—Eine-kleine-Rechtsfibel-Paul-Klimpel-9783752987645/102449“
Quelle: Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS), Wissenwertes
Auf eine unverbindliche Anfrage zum Stand der Evaluierung des Archivgesetzes NRW erhielt siwiarchiv folgende Antwort:
Liebes @siwiarchiv, das Archivgesetz befindet sich aktuell noch in der regierungsinternen Abstimmung. Aus diesem Grund können wir im Moment keine Details bekanntgeben. Wir bitten um Verständnis.
— MKW_NRW (@MKW_NRW) August 28, 2020
Kommentar: § 13 ArchivG NRW: beinhaltet seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2014 folgende Bestimmung: “ …. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31.12.2019…..“ .
In der Parlamentsdatenbank des Landtages NRW lässt sich eine solche Berichterstattung nicht nachweisen. Lediglich in der „Arbeitsplanung der Landesregierung für das Jahr 2018 im Bereich Kultur“ findet sich folgender Hinweis: “ ….Archivgesetz
Unter anderem veranlasst durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung ist für 2018 eine Novellierung des Archivgesetzes geplant.“. Die Planungen wurden am 8. März 2018 dem Kulturausschuss vorgestellt – s. Sitzungsniederschrift.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1402 vom 30. August 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt am 8. Oktober 2018 fest (s. 5):“ …. Folgende Gesetze werden zurzeit überarbeitet: …. Archivgesetz NRW ….“
In Mark Steinert: „Datenschutz-Grundverordnung und öffentliche Archive“, in: Städte- und Gemeinderat 11(2019) findet sich folgende Sachstandsschilderung (S. 6): “ …. Ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) läuft derzeit. Nach Abschluss der Ressortabstimmung waren unter anderem die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe im Rahmen der Verbändeanhörung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 2. Oktober 2019 aufgerufen. ….“
Die Modernisierung des deutschen Archivrechts“
„Das deutsche Archivrecht wird reformiert. In der letzten Dekade wird das Ziel verfolgt, die Archivgesetze an die modernen Rahmenbedingungen – Europäisierung, Digitalisierung und Informationsgesellschaft – anzupassen.
Der vorliegende Band untersucht erstmals in systematischer Weise die umfassenden Veränderungen des deutschen Archivwesens zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Schwerpunkte sind dabei die Datenschutz-Grundverordnung, die digitale Bestandserhaltung und der Rechtsanspruch der Bürger auf Zugang zu Archivinformationen.“
Marburg: Tectum Verlag 2019, 582 S. (ca. 90 €).
In der Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht !/2016 findet sich der Aufsatz „Das deutsche Archivrecht im Wandel“ (S. 12-22) von Hannes Berger, der einen Überblick auf die vorgestewllte Monographie erlaubt: ZLVR – Ausgabe 1 2016-online-3
via Fachebook-Gruppe „Archivfragen“