Die Online-Version des Gedenkbuchs „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933–1945“ wurde überarbeitet und ist jetzt in neuem Layout und mit neuen Funktionen verfügbar.

Startseite, Quelle: Bundesarchiv
In dem Online-Gedenkbuch „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933–1945“ werden jüdische Opfer der Shoah aus Deutschland namentlich aufgeführt, die zwischen 1933 und 1945 ihren Wohnsitz im Deutschen Reich hatten. Die Gruppe der hier zusammengetragenen „jüdischen Opfer“ umfasst die Personen, die aufgrund der nationalsozialistischen Rassenideologie als Jüdinnen und Juden verfolgt wurden, ungeachtet ihrer tatsächlichen Staatsangehörigkeit. Der geografische Bezugsrahmen ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937, das heißt vor der Annexion Österreichs und des Sudetenlands sowie ohne die Gebietseroberungen im Zuge des Zweiten Weltkriegs. Wohnsitznahmen infolge von Zwangsumsiedlungen bleiben außerhalb der Betrachtung.

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In der Schriftenreihe „Betzdorfer Geschichte(n)“ ist jetzt der Band Nr. 8 mit dem Titel „Der BGV erinnert an… (Teil 2)“ erschienen. Der Untertitel sagt dem Interessierten, worum es inhaltlich geht: um „Betzdorfer Geschichte, Geschichten, Sehenswertes, Denk- und Merkwürdiges“. Vorliegender Band ist die Fortsetzung von Band 6 der Schriftenreihe.
Der Band enthält 17 Beiträge vom Mittelalter bis zur jüngeren Vergangenheit und ist wieder mit vielen Farb- und Schwarzweiß-Abbildungen ausgestattet.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche den Gesetzentwurf des Kulturgesetzbuchs NRW beschlossen. Dieser wird nun in erster Lesung kommende Woche im Parlament diskutiert. Dazu erklärt unser kulturpolitischer Sprecher Bernd Petelkau: „Das Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen ist ein kulturpolitisches Highlight. Es ist das erste in ganz Deutschland und wird die Situation von Künstlern verbessern. CDU und FDP geht es darum, Kultur in unserem Land noch sichtbarer zu machen.
Seit April 2020 hat die Universitäts- und Landesbibliothek Münster über 40 Terabyte ihrer digitalisierten alten Drucke und Handschriften in das Digitale Archiv NRW (DA NRW) eingeliefert. In der folgenden Projektphase konnten im März 2021 die Universitäts- und Landesbibliotheken Bonn und Düsseldorf mit der Einlieferung ihrer Retrodigitalisate und zusätzlich der elektronischen Pflichtexemplare von Verlagen und Publizierenden aus NRW beginnen. Auch die von Amts wegen veröffentlichten elektronischen Informationen der Kommunen und Landkreise gelangen nun in das Langzeitarchiv. Während die Landesbibliotheken in Münster, Düsseldorf und Bonn seit langem die in NRW verlegte gedruckte Literatur sammeln, bereitstellen und archivieren, erfüllen sie nun diesen gesetzlichen Auftrag auch bei den elektronischen Publikationen.