Neue Siegerländer und Wittgensteiner Kirchenbücher bei archion

Folgende Kirchenbücher aus dem ehemaligen Kirchenkreisen Siegen und Wittgenstein können nun – kostenpflichtig – bei archion eingesehen werden:

Kirchenkreis Siegen / Netphen / Taufen für 1892 – 1934, Band 12

Kirchenkreis Siegen / Oberholzklau / Taufen für 1870 – 1932, Band 4

Kirchenkreis Siegen / Olpe / Trauungen für 1888 – 1957, Band 2

Kirchenkreis Siegen / Wilnsdorf / Konfirmationen 1893-1938, Abendmahl 1893-1968 Band 9

Kirchenkreis Siegen / Wilnsdorf / Taufen für 1892 – 1952, Band 6

Kirchenkreis Wittgenstein / Berleburg / Konfirmationen für 1894 – 1969

Kirchenkreis Wittgenstein / Birkelbach / Taufen für 1898 – 1960

Kirchenkreis Wittgenstein / Birkelbach / Trauungen für 1898 – 1952

Kirchenkreis Wittgenstein / Elsoff / Taufen für 1882 – 1956

Kirchenkreis Wittgenstein / Fischelbach / Konfirmationen 1809-1956, Abendmahl 1844-1926

Kirchenkreis Wittgenstein / Girkhausen / Abendmahl für 1893 – 1968

Kirchenkreis Wittgenstein / Girkhausen / Taufen für 1891 – 1966

Kirchenkreis Wittgenstein / Laasphe / Konfirmationen für 1827 – 1953

Kirchenkreis Wittgenstein / Laasphe / Taufen für 1895 – 1949

Kirchenkreis Wittgenstein / Wunderthausen / Konfirmationen für 1892 – 1968

Kirchenkreis Wittgenstein / Wunderthausen / Taufen für 1890 – 1962

Kirchenkreis Wittgenstein / Wunderthausen / Trauungen für 1891 – 1969

Quelle: archion, Neue Digitalisate vom 23. Juli 2026

Statussymbol aus Wachs

Archivale des Monats August


Siegel fanden schon in der Antike Verwendung als Beglaubigungsmittel, verbreiteten sich indessen in Mitteleuropa nach Anfängen in königlichen Kanzleien des 8. Jahrhundert erst seit dem späteren 12. Jahrhundert in größerem Umfang. Als Siegler traten seither neben (weltlichen und geistlichen) Landesherren, Klöstern, Gerichten, Personen des Adels und Korporationen wie Gilden auch Kommunen auf. Weiterlesen

Stadtarchiv Kreuztal wegen interner Arbeiten zeitweise nicht erreichbar

Stadtarchiv wegen interner Arbeiten zeitweise nicht erreichbar

Das Stadtarchiv ist in der Zeit vom 20.07. – 07.08. aufgrund von internen Arbeiten für die Öffentlichkeit geschlossen.

In dringenden Fällen sind die Mitarbeiterinnen aber per Mail an  oder telefonisch unter +49 2732 51 420, bzw. -421 erreichbar.

Sommerschließung des Stadtarchivs Siegen

Auch in diesem Jahr schließt das Stadtarchiv von Montag, 3. August, bis einschließlich Freitag, 28. August 2026, für die Öffentlichkeit. Ab Dienstag, 1. September 2026, kann das Archiv dann wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten und nach vorheriger Anmeldung besucht werden.

Logo des Stadtarchivs Siegen
Die Mitarbeitenden des Stadtarchivs erschließen im August die Bestände und führen Arbeiten in der Magazinverwaltung durch. Deshalb können Anfragen an das Stadtarchiv in dieser Zeit teilweise erst mit Verzögerung beantwortet werden. In dringenden Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an stadtarchiv@​siegen.de oder telefonisch unter 0271 404-3095 melden.

Quelle: Stadt Siegen, Pressemitteilung v. 23.6.26

THW-Jugendgruppe informiert sich im Stadtarchiv

Auf dem Bild sieht man die Jugendgruppe des Technischen Hilfswerks Siegen mit Betreuungspersonen.


Auseinandersetzung mit der Vergangenheit: Eine Jugendgruppe des Technischen Hilfswerks (THW) Siegen hat sich am Montag, 8. Juni 2026, im Stadtarchiv mit den Schicksalen von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in Siegen auseinandergesetzt. Die Kinder und Jugendlichen beschäftigen sich in einem laufenden Projekt mit dem Setzen von Stolpersteinen und der Geschichte des Zweiten Weltkriegs.
Die jungen Teilnehmenden und ihre Betreuer erhielten bei ihrem Besuch zuerst einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben des Stadtarchivs. Im nicht-zugänglichen Bereich des Hauptmagazins konnten die Gäste Originaldokumente aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs anschauen – darunter auch eine Karte, in der sämtliche Zwangsarbeiterlager des damaligen Stadtgebiets verzeichnet sind. In einer noch erhaltenen Zwangsarbeiterkartei forschte die Jugendgruppe zudem nach Einzelschicksalen einiger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und stellte Nachforschungen zu den Personen an. Zuletzt hatten die Gäste die Gelegenheit, ihre Eindrücke in einer abschließenden Diskussion zum Ausdruck bringen.
Quelle: Stadt Siegen, Pressemitteilung v. 17. Juni 2026

Historische Dokumente digitalisieren und zugänglich machen

Reblog des Blog der Firma bmd, Siegen v. 27. Mai 2026

„Historische Dokumente sind zentrale Quellen für die Forschung. Sie können selbst hunderte Jahre nach Entstehung ein Bild davon geben, was geschah und wie die Menschen zu dieser Zeit lebten. Doch auch für die Zukunft spielen sie eine wichtige Rolle, denn auch in mehreren Jahrzehnten oder Jahrhunderten wird es die Menschen interessieren, wie wir heute leben. Auch unsere heutigen Erzeugnisse werden früher oder später zu wichtigen Quellen.
Wichtig ist – egal in welchem Jahr wir leben –, dass Fragen an die Quellen gestellt werden, um sie zu verstehen. Nur so kann es gelingen, sie zu bewerten und in die jeweilige Zeit einzuordnen – ganz im Sinne der eigenen Forschung. Doch es gibt ein Problem: Papier, Pergament oder ähnliche Materialien, aus denen historische Dokumente häufig bestehen, unterliegen dem Verfall. Papyrus-Dokumente aus der Antike sind nur in einem sehr geringen Maße erhalten – und wenn, dann meist nur in Fragmenten.
Die Überlieferung historischer Dokumente war stets mit Medienwechseln verbunden. Früher wurden sie handschriftlich abgeschrieben, später mit der Erfindung der Buchpresse gedruckt – zumindest die wichtigsten Dokumente. Handschriftliche Tagebücher hingegen sind fast nur als Unikate erhalten. Um sie zu erhalten, steht heute ein weiterer Medienwechsel an: Historische Dokumente sollten digitalisiert werden, um zugänglich zu sein und um für die Nachwelt erhalten zu werden.
Doch bei der Digitalisierung von historischen Dokumenten stehen auch Gefahren an, sofern sie nicht richtig durchgeführt werden. Bereits einfaches Tageslicht kann das Material, aus dem diese Quellen bestehen, in kurzer Zeit stark beschädigen. Wir möchten Ihnen deshalb zeigen, warum es dafür spezielle Technik benötigt. Lernen Sie die Verfahren kennen, mit denen die Dokumente digitalisiert werden und wo der Vorteil in der Digitalisierung liegt.

Warum historische Dokumente digitalisieren?
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Projekt „Juden und Westfalen und Lippe“ abgeschlossen


Das Projekt Juden und Westfalen und Lippe (JuWeL), eine Kooperation vom Verein für Computergenealogie, der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung (WGGF) und dem Landesarchiv NRW Abt. OWL zur Erfassung aller in den Juden- und Dissidentenregistern genannten Personen ist abgeschlossen. Die Freiwilligen bearbeiteten 12.843 Seiten und erstellten 142.093 Personendatensätze, die über die Projektseite recherchierbar sind (s. http://juwel.genealogy.net). Wir danken allen für ihr eindrucksvolles ehrenamtliches Engagement! Weiterlesen

Landesarchiv NRW: Fragen und Anworten zur Entnazifizierung

Hugo Stinnes vor dem Sonderausschuss des Entnazifizierungshauptausschusses des Regierungsbezirks Düsseldorf, Quelle: LAV NRW R, RWB, Nr. 1290 / Carl August Stachelscheid

Für den ersten Einstieg in die Recherche nach Entnazifizierungsakten gibt es seit kurzem eine neue Anlaufstelle. Auf „Fragen und Antworten zur Entnazifizierung“ finden Sie Anhaltspunkte für die Suche nach Ihren Vorfahren. Mehr Informationen zu den Entnazifizierungsakten und dem Vorgang der Entnazifizierung sind auf der Seite „Entnazifizierungsakten“ gebündelt.

Quelle: Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, 22. Mai 2026

s. a. https://www.siwiarchiv.de/nrw-entnazifizierungsakten-online/

Bekanntmachung der Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

§ 1 Benutzung
Die im Archiv der Stadt Bad Berleburg verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der Stadt Bad Berleburg und diese Benutzungsordnung (BO) dem nicht entgegenstehen.
§ 2 Art der Benutzung
(1) Die Benutzung kann erfolgen
a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten,
b) für wissenschaftliche Forschungen,
c) für private Zwecke,
d) für sonstige Zwecke.
(2) Zur Benutzung können nach Ermessen des Archivs
a) Archivalien im Original oder
b) Reproduktionen vorgelegt oder
c) Auskünfte aus den Archivalien gegeben werden.
(3) Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitergehende Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein Anspruch. Weiterlesen