Heute beschäftigt sich der Kulturausschuss der Stadt Siegen mit zwei historisch relevanten Themen:
1) Abschluss einer Schiedsvereinbarung(„stehendes Angebot“) für Verfahren von NS-Raubgut
“ …. Der Deutsche Städtetag hat seinen Mitgliedsstädten mit Schreiben vom 25.3.2025 mitgeteilt, dass am 26.März 2025 ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Länder und Kommunen unterzeichnet werden soll, welches eine Schiedsgerichtsbarkeit in stritten Rückgabefällen von NS-Raubgut einsetzt. Das neue Verfahren löst die bisherige Beratende Kommission für NS-Raubgut ab und soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Kommunen, die Voraussetzung für die Tätigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit zu schaffen, indem sie eine Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO“ (stehendes Angebot) unterzeichnen. Betroffen sein kann im Falle der Stadt Siegen das stadteigene Siegerlandmuseum. Die Direktion kommt zu folgender Beurteilung:
„Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Stadt Siegen zu einem Schiedsverfahren und der Entscheidung, dieses Schiedsverfahren zu verfolgen, im Falle, dass gegenüber der Stadt Siegen der Verlust von Kulturgut geltend gemacht, der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 eintrat und zwar wegen der Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen oder der sexuellen Orientierung des / der Eigentümer/-in. Leihgaben, die sich im Bestand des Siegerlandmuseums befinden, sind von der Verfahrensanwendung ausgenommen. Daher bestehen seitens der Museumsleitung keine Bedenken, die Schiedsvereinbarung zu unterzeichnen.“
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Unterzeichnung der Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch den Bürgermeister gemäß vorliegenden Formular zu beschließen ….“
2) Benennung von Straßen – Beratung der Textfassungen aus dem Abschlussberichts des Arbeitskreises Straßenbenennung: Weiterlesen