Reblog von Archive 2.0 (Thekla Kluttig), 5.12.22

Symboldbild
“ Archive sollten für jeden Menschen offen sein: unabhängig davon, ob dieser Mensch z. B. gehörlos ist, sehbehindert oder blind, einen Rollstuhl benötigt oder aufgrund kognitiver Einschränkungen leichte Sprache besser versteht. Diesem Ziel möchten wir näherkommen. Worum geht es uns und wie können Sie sich beteiligen?
In Sachen Barrierefreiheit gibt es in den deutschen Archiven noch viel zu tun. Dies gilt zum einen für das Personal in Archiven. Wie viele Archivarinnen und Archivare mit Behinderung arbeiten in unseren Archiven? Wie divers ist der berufliche Nachwuchs, den wir ausbilden? Betrachtet man die Präsenz in der archivischen Öffentlichkeit, muss man vermuten – wenige und wenig.
Zum anderen geht es um die Menschen, die Archive nutzen möchten. Oder nutzen könnten. Oder nutzen müssten. Und die in sehr vielen Fällen darauf angewiesen sind, dass ihnen für eine Benutzung geholfen wird. Barrierefreiheit bedeutet aber …. „dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind“ …..“

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Das Reichsarchiv Potsdam und seine Nachfolgeeinrichtungen Bundesarchiv und Deutsches Zentralarchiv der DDR stehen im Zentrum einer aktuellen Studie, die Peter Ulrich Weiß im Auftrag des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) vorlegt. In „Deutsche Zentralarchive in den Systemumbrüchen nach 1933 und 1945“ untersucht der Historiker die Durchsetzung diktatorischer und demokratischer Herrschaftsverhältnisse vor und nach 1945 und fragt nach den Auswirkungen, die sich für zentrale Archivbehörden und deren Personal ergaben. Die Studie, die das ZZF im Auftrag des Bundesarchivs verantwortet, leistet einen Beitrag zur Auseinandersetzung deutscher Behörden mit ihrer institutionellen Diktaturbelastung für einen spezifischen Bereich der staatlichen Verwaltung, der bislang weniger im Fokus gestanden hat.
Siegener Bündnis für Demokratie lädt zu verschiedenen Veranstaltungen anlässlich des Gedenktages ein
„Archive haben bekanntlich in mehrfacher Hinsicht unverzichtbare Funktionen für die Gesamtkommune. Sie sichern Recht und machen Informationen für alle zugänglich. Sie schaffen wichtige Voraussetzungen für eine digitale Transformation der Gesamtverwaltung und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Reflexion von Geschichte und Kultur. Das Positionspapier ersetzt das ältere, gleichnamige Papier der BKK aus dem Jahre 2002. Es wurde im Rahmen der 66. Sitzung der BKK verabschiedet und vom Kulturausschuss des Deutschen Städtetages ausdrücklich gebilligt. Es soll dazu dienen, Aufgaben bzw. Funktionen kommunaler Archive in den Kommunen und für die eigene Verwaltung transparent zu machen.“

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur digitalen Langzeitverfügbarkeit sowie zu den Angeboten und Zielen von LZV.nrw. Die Landesinitiative Langzeitverfügbarkeit arbeitet seit ihrem Start im September 2021 an einem umfangreichen LZV-Angebot für die NRW-Hochschulen und ihre Bibliotheken. Dieses Angebot stellt sie Ihnen auf ihrer Website vor – von einer Einführung in das Thema digitale Langzeitverfügbarkeit bis