Bekanntmachung der Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

§ 1 Benutzung
Die im Archiv der Stadt Bad Berleburg verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der Stadt Bad Berleburg und diese Benutzungsordnung (BO) dem nicht entgegenstehen.
§ 2 Art der Benutzung
(1) Die Benutzung kann erfolgen
a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten,
b) für wissenschaftliche Forschungen,
c) für private Zwecke,
d) für sonstige Zwecke.
(2) Zur Benutzung können nach Ermessen des Archivs
a) Archivalien im Original oder
b) Reproduktionen vorgelegt oder
c) Auskünfte aus den Archivalien gegeben werden.
(3) Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitergehende Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein Anspruch. Weiterlesen

Video: „Warum Aktenberge Transparenz bedeuten“


„Michael Hollmann ist Archivar mit Leib und Seele und seit 2011 Präsident des Bundesarchivs. Dort landen idealerweise alle Akten, zum Beispiel des Kanzleramtes. So macht das Bundesarchiv Regierungshandeln nachvollziehbar und löst das verfassungsmäßige Grundrecht der deutschen Bürger auf Transparenz ein. Dass das in der Realität nicht immer so reibungslos läuft, erklärt der oberste Hüter der bundesdeutschen Akten im Gespräch mit CORRECTIV-Chefredakteurin Anette Dowideit. CORRECTIV hat kürzlich das Kanzleramt auf die Herausgabe der Akten des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder verklagt. Denn das ein ehemaliger Kanzler Akten mitnimmt, um beispielsweise seine Memoiren zu verfassen, ist laut Hollmann ein üblicher Vorgang. Dass diese Akten jedoch danach nicht freigegeben werden, ist hingegen ganz und gar unüblich. Warum die Akten des Bundesarchivs für unsere Demokratie wichtig sind und welche Schönheit der Bürokratie innewohnen kann, erfahren Sie in diesem Gespräch.
Das Gespräch wurde am 28. Januar aufgenommen“

Moderation & Redaktion: Anette Dowideit
Kamera, Ton und Schnitt: Frédéric Gaillard
Produktion: Philipp Schulte

Fachgespräch im Bundeskanzleramt mit dem Vorsitzendem des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare

Fachgespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer und VertreterInnen zentraler Einrichtungen und Verbände im Bundeskanzleramt (Foto: BKM / Laurin Schmid / bundesfoto)

Am 21. November 2025 fand im Bundeskanzleramt ein Fachgespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, und VertreterInnen zentraler Einrichtungen und Verbände statt, darunter auch Dr. Michael Ruprecht, der Vorsitzende des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare. Weiterlesen

Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?


Vorgestern hat die Landesregierung den Entwurf einer Novellierung des Archivgesetzes vorgelegt und dem Landtag zur Information zugeleitet. Dieses geht nun in eine Verbändeanhörung.

Link zur Vorlage 18/4663: MMV18-4663

Zur Geschichte der Novellierung s. https://www.siwiarchiv.de/sachstand-evaluierung-des-archivgesetzes-nrw/#comment-190898

Hörtipp: „Gefährdetes Gedächtnis? Archive zwischen Digitalisierung, KI und Krieg“ (WDR 5, 2025)


„Gegenwart für die Zukunft bewahren – das ist die Aufgabe staatlicher Archive. Als „gesellschaftliches Gedächtnis“ bezeichnen sie sich deshalb gern selbst. Aber was heißt das in Zeiten der digitalen Transformation?
Das gute alte Papierdokument hat noch lang nicht ausgedient, Archivmagazine werden nicht so bald von Serverfarmen ersetzt. Aber seit die Digitalisierung selbst deutsche Amtsstuben erreicht hat, liegen amtliche Dokumente oft digital vor: als E-Mails, Excel-Dateien und PDFs, Fotos und Tondokumente, inzwischen auch als SMS und Chatverläufe. Doch längst nicht immer landet alles in den Akten, was „aktenrelevant“ ist – und geht damit für die Nachwelt, aber auch für Gerichtsprozesse verloren. Weiterlesen

Online: Gutachten zur Online-Bereitstellung rechtebewehrter Archiv-Objekte

Der Ausschuss „Archive und Recht“ der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (KLA) hat im Mai 2025 das Gutachten zur Online-Bereitstellung rechtebewehrter Archiv-Objekte online verfügbar gemacht. Es dient Archiven zur Orientierung bei der Online-Stellung von Erschließungsinformationen und Archivalien.

Sitzung des Arbeitskreises der nordrhein-westfälischen Kreisarchive in Münster


Am 29.10. tagte der Arbeitskreis der nordrhein-westfälischen Kreisarchive (AKKA) beim Landkreistag NRW im LWL-Archivamt. Themen waren unter anderem datenschutzrechtliche Fragen bei der Online-Veröffentlichung von Findbüchern, Webseitenarchivierung und der Umgang mit Verschlusssachen. Im Anschluss erhielten die Kreisarchivar:innen eine kurze Führung durch das Haus.
Quelle: LWL-Archivamt via Facebook

NRW: Thomas Henne: „Die archivrechtliche Anbietungspflicht“

Emails, Chatverläufe sind anzubieten vs „Vielleicht sollte man mal die Historiker fragen, was sie für nötig halten, nicht die Juristen!“. Beginn einer Debatte.

„Bei mehreren aktuell arbeitenden Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Landtages NRW ist aus Sicht der sozialdemokratischen Abgeordneten der Zugang zur relevanten Behördenunterlagen unzureichend, weil die Unterlagen teilweise gelöscht wurden. Daraus entstand auch die Frage, ob die archivrechtliche Anbietungspflicht in diesen Fällen unterlaufen wird.
In einer Besprechung mit den SPD-Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse konnte Prof. Thomas Henne am Montag [13.10] die Rechtsgrundlagen des Landesarchivgesetzes erläutern. Zentral waren dabei der
● weite Unterlagenbegriff des Gesetzes (auch „elektronische Aufzeichnungen“ sind erfasst) und das im Gesetz erfreulicherweise verankerte
● archivrechtliche Löschungssurrogat (die Anbietung an das Archiv ist ein Surrogat für die vom Fachgesetz vorgeschriebene Löschung).
Ausgehend von dem eindeutigen Wortlaut des Landesarchivgesetzes zeigte sich, dass die von den NRW-Ministerien vertretene Rechtsauffassung, eine Veraktung sei Voraussetzung für das Entstehen der archivrechtlichen Anbietungspflicht, nicht haltbar ist. Auch eine „Löschroutine“ bei Messengerdiensten, die zur Datensicherheit eingeführt wird, kann die archivrechtliche Anbietungspflicht nicht aufheben.
Die weitergehende Frage, ab wann die Nichtvorlage von Unterlagen an einen Untersuchungsausschuss strafrechtlich relevant wird (§ 274 StGB – Urkundenunterdrückung), führte dann über das Archivrecht hinaus, da jedenfalls die Nichtanbietung an Archive keinen Straftatbestand erfüllt. Weiterlesen