Aus der Begründung:
“ …. Umfang des Baudenkmals:
Denkmalwert ist die gesamte Bunkeranlage innerhalb der ursprünglichen äußeren
Umzäunung … . Der Barackenbau, die Feuerwache (L-Förmiges Bereitschafts- und Sozialgebäude)
und das Zugangsgebäude sind in Ihrer Lage denkmalwert, jedoch nicht in der bauli-
chen Substanz. Folglich stellt der Erhalt der Gebäude in Ihrer Anordnung auf dem
Areal, Ihren Proportionen und Gliederungen einen Beitrag zum Verständnis der
Funktion der Bunkeranlage dar, die verwendeten Baumaterialien und rein gestalterische Aspekte sind jedoch nicht denkmalwert.
Besonderer Wert kommt neben dem überdeckten Bunker-Gebäude selbst der darin
erhaltenen maschinellen, elektrischen und elektronischen Ausstattung zu sowie der
wandfesten Ausrüstung. Als Beispiele seien genannt: Splitterschützende Wandbede-
ckungen aus Holz, wandfeste Montage-Werkzeuge oder Hebezeuge, Treppen, Lei-
tern, Türen und Portale, EDV-Technik, die Anlagen zur Stromerzeugung und –Vertei-
lung, sechs Dieselaggregate und fünf Kältemaschinen und die Luftfilteranlage. Auch
die Raumaufteilung und Zuwegung ist bedeutend für den Denkmalwert, vor allem die
Operationszentrale (OPS / „Heilige Halle“). Innerhalb der Operationszentrale ist die
raumhohe, hinterleuchtete Glaswand zu nennen, auf der über Karten und Tabellen
die Situation des Luftraumes abgebildet wird. Weiterlesen →