Internationale Expertinnen und Experten stellen effektive Strategien vor, um Archivgut zu erhalten und zu digitalisieren.
Wie können historisch wertvolle Unterlagen für die Zukunft bewahrt werden, wenn die Materialien altern oder von Kriegszerstörung bedroht sind? Wie kann Digitalisierung die Erhaltung effektiv unterstützen und welche Methoden und Spezialkenntnisse sind hierfür nötig?
Bedingt durch neue Informationstechnologien und die damit verbundene Änderung des individuellen Wissenserwerbs sind auch die Bestandserhaltung und Bereitstellung von Archivgut im Wandel – und das weltweit. Daher präsentiert das Forumsheft die Ergebnisse einer fachlich umfassenden und publikumsstarken internationalen Konferenz des Bundesarchivs vom Juni 2023 in Berlin. Themen wie Restaurierungswissenschaft, Scantechnologie, nachhaltige Konservierung und Simulationsmodelle spielen hier ebenso eine Rolle wie Unterstützung in Kriegszeiten. Zusätzlich werden vertiefte Informationen speziell zu Arbeitsprozessen in Restaurierungswerkstätten des Bundesarchivs im Wandel sowie zu innovativen Methoden in der Filmdigitalisierung vorgestellt.
Quelle: Bundesarchiv, Mitteilung v. 13.12.2023

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„In der diesjährigen Ausgabe geht es um das Thema „Schule und Bildung“. Geschichten über die Schulzeit können wir alle erzählen. Insofern ist das Thema der aktuellen Ausgabe ein Bereich, mit dem jeder von uns mal etwas zu tun hatte oder noch hat. Und wenn die eigene Schulzeit lang her ist, kommt sie plötzlich in neuer Dimension wieder um die Ecke: die eigenen Kinder gehen zur Schule und lassen uns bereichern unsere Perspektive auf die Bildungslandschaft unter neuen Vorzeichen.“
Die Chiffre „1933“ findet seit Jahren vor allem für den asynchronen Vergleich im Kontext politischer Debatten Verwendung; als aktueller geschichtswissenschaftlicher Untersuchungsgegenstand dient sie dagegen eher selten. Auch aus diesem Grund nimmt Band 73 der „Westfälischen Forschungen“ die von den Nationalsozialisten selbstinszenierte „Machtergreifung“ gezielt in den Blick. Bewusst wird diese jedoch als längerer Zeitraum verstanden, der auch die Jahre vor und nach der Machtübernahme umfasst – als „langes“ Jahr 1933 in begrifflicher Anlehnung an Eric Hobsbawm. In regional vergleichender Perspektive werden die Machtdurchsetzungsprozesse am Beispiel verschiedener kollektiver Akteure und ihrer Anpassungs-, Ausweich- oder Konfrontationsstrategien gegenüber der sich etablierenden NS-Herrschaft untersucht.
„Die Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an Widerstand, Flucht und Vertreibung wird heute überwiegend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und nicht als eine alleinige Prärogative des Staates. Dennoch ist öffentliches Erinnern und Gedenken als Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags von Bund, Ländern und Kommunen anerkannt. Der Umgang des Staates und seiner Institutionen mit (schmerzhafter) Vergangenheit und den Orten, an denen die Erinnerung an diese Vergangenheit „haftet“, ist zwar seit Jahren Gegenstand intensiver Forschung. Die verwaltungsrechtliche und verwaltungshistorische Perspektive ist dabei jedoch deutlich unterrepräsentiert gewesen. Nicht nur Fragen der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, sondern auch die Kompetenzen, Organisationsformen und Entscheidungsmaßstäbe der mit Erinnerungsaufgaben befassten Behörden und Einrichtungen sind bislang nur punktuell beleuchtet worden. Sind der Bund und die Länder allein als Förderer oder Koordinatoren für kommunale und zivilgesellschaftliche erinnerungskulturelle Aktivitäten gefragt? Besteht ein Handlungsbedarf für die Schaffung einer zentralen – zumindest einer überörtlichen – erinnerungskulturellen Infrastruktur? Bedürfen Gedenkstätten und andere Erinnerungsorte eines spezifischen ordnungsrechtlichen Schutzes? Wie kann die Sicherstellung des Pietätsschutzes an Orten des Gedenkens verfassungskonform ausgestaltet werden? Erfordert ein angemessener Umgang mit flächenhaften Zeugnissen der deutschen Vergangenheit wie dem Westwall und den Relikten des „Eisernen Vorhangs“ besondere rechtliche Vorkehrungen?