Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Das hat deren Stiftungsrat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
23. Juli 2019
Dazu Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich bin sehr dankbar dafür, dass unser Stiftungsrat mit diesem Beschluss die Bedeutung der Restaurierung für den Erhalt von Kulturgütern unterstreicht. Mit diesem Beschluss kann die Kulturstiftung der Länder erstmals eine eigene Förderlinie für die Restaurierung von Kulturgut nationalen Ranges einrichten. Damit sollen insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt werden, denen der Erhalt entsprechender Objekte obliegt.“ Weiterlesen

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