Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/18113) wird heute in zweiter Lesung im Landtag beraten. Laut Tagesordnung werden Reden zu Protokoll gegeben werden.
Erfolgt der Verabschiedung des Gesetzes schon in der nächsten Plenumssitzung am 16, 17. oder18. September? Dann stellt sich umso mehr die Frage, warum hat es so lange gedauert?
Zum Archivgesetz bisher auf siwiarchiv:
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2026)
2) Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende
3) Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?
4) Heute: 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Archivgesetzes NRW
5) Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man von zügig sprechen.
6) Heute (live): Expertenanhörung zum NRW-Archivgesetz
7) Heute: Archivgesetz NRW – Beratung und Abstimmung im Kulturausschuss des Landes

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Der Gesetzentwurf wurde in der gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen und verabschiedet – s. Video (ab 10:09:20): https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=e671eed7-96db-4ac1-9b3c-ad0c9bfe5ea3 .
Ein guter Tag für das Archivrecht in Deutschland!
Danke für die euphorische Reaktion!
Heike Wermer (CDU) zu TOP 25 „Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes NRW und des Kulturgesetzbuches“:
„Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
„Archive sind das Gedächtnis der Gesellschaft. Ohne Archive gäbe es keine Geschichte – und ohne Geschichte keine Identität.“ Dieses Zitat des französischen Historikers Pierre Nora bringt die Bedeutung von Archiven prägnant auf den Punkt.
Auch wenn der Tagesordnungspunkt auf den ersten Blick dröge erscheint, geht es bei der Novellierung unseres Archivgesetzes um die Grundlagen unseres demokratischen Gedächtnisses. Archive sind keine Depots von gestern, sondern zentrale Institutionen für Rechtsstaat, Wissenschaft und Kultur. Sie ermöglichen Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln, historische Aufarbeitung von Unrecht und eine lebendige Erinnerungskultur.
Mehr als zehn Jahre nach der letzten Novelle ist es notwendig, das Archivgesetz an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen – vor allem an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und an das Kulturgesetzbuch. Mit der Reform schaffen wir Klarheit, stärken die Archive und machen sie handlungsfähig für die Zukunft.
Erstens geht es um den Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorgaben, die, würden sie ohne Differenzierung auf Archive angewendet, ihre Arbeit massiv erschweren würden. Forschung, Presse, genealogische und historische Recherchen – all das wäre in der Praxis bedroht. Die DSGVO eröffnet aber ausdrücklich die Möglichkeit, für den Archivbereich maßgeschneiderte Regeln zu treffen. Diesen Gestaltungsspielraum nutzen wir.
Wir regeln klar, wann und wie personenbezogene Daten archiviert und verarbeitet werden dürfen, und stellen fest, dass bestimmte Rechte wie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Archivkontext nicht sinnvoll anwendbar sind. Damit verbinden wir zwei Ziele: Wir sichern die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch klare Regeln und hohe Standards in den Archiven. Und wir erhalten gleichzeitig deren Funktionsfähigkeit, damit sie ihren Kernauftrag – das Bewahren, Erschließen und Zugänglichmachen von Unterlagen – erfüllen können. Das ist kein Abbau von Datenschutz, sondern eine verantwortliche Ausbalancierung von Informations-, Forschungs- und Persönlichkeitsrechten.
Zweitens regeln wir den Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, etwa aus der Zeit des Nationalsozialismus. Gerade diese Unterlagen sind für die Dokumentation und rechtliche Bewertung von Unrecht von großer Bedeutung. Sie dürfen nicht verloren gehen, zugleich stellt ihre Archivierung einen schweren Grundrechtseingriff dar und bedarf daher einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Die Novelle schafft diese Grundlage: Sie stellt sicher, dass Beweise für Unrecht dauerhaft gesichert werden und Opfer, Angehörige sowie Forscher Zugang behalten. Das ist Ausdruck unserer historischen Verantwortung. Ein demokratischer Staat darf die Spuren von Unrecht nicht verwischen, er muss sie nachvollziehbar dokumentieren.
Drittens gleichen wir das Archivgesetz mit dem Kulturgesetzbuch ab. Dort sind Archive als Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses und damit als Kultureinrichtungen verankert, während das Archivgesetz die hoheitlichen Aufgaben regelt. Durch wechselseitige Verweise und begriffliche Harmonisierung stellen wir sicher, dass öffentliche Archive an den Handlungs- und Fördermöglichkeiten teilnehmen, die anderen Kultureinrichtungen offenstehen. Praktisch bedeutet das: mehr Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft, bessere Bedingungen für kulturelle Bildung und digitale Vermittlung. Wer Kulturpolitik ernst nimmt, muss Archive als Orte des kollektiven Gedächtnisses und der Demokratiebildung begreifen.
Viertens stärken wir die Unabhängigkeit und fachliche Weisungsfreiheit des Landesarchivs. Archive müssen frei von politischen und verwaltungsinternen Einflussnahmen entscheiden können, welche Unterlagen dauerhaft übernommen werden. Nur dann ist die Überlieferung vollständig, unparteiisch und glaubwürdig. Mit der Novelle bekräftigen wir das Prinzip fachlicher Selbstständigkeit und professioneller Standards. Das strahlt auf die kommunalen und viele privaten Archive aus, die das Gesetz entsprechend anwenden und sich an diesen Standards orientieren. Gleichzeitig schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Praxis – von der analogen Akte bis zur digitalen Langzeitarchivierung.
Meine Damen und Herren,
anders als man denkt, sind Archive und die Archivszene nicht verstaubt. Die Anhörung zum Archivgesetz hat gezeigt: Die sachverständigen Archivare aus dem gesamten Bundesgebiet erfüllen ihre Aufgabe mit hoher Kompetenz, Verantwortung und spürbarer Begeisterung. Laut den Sachverständigen ist NRW mit dem novellierten Archivgesetz im Bundesgebiet Vorreiter. Zudem habe ich selten eine so einvernehmliche Anhörung erlebt; die Resonanz auf den Entwurf war ausnahmslos positiv.
Deshalb werbe ich ausdrücklich um Ihre Zustimmung und bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kultur- und Wissenschaftsministerium für die engagierte Arbeit bei der Überarbeitung und Anpassung des Gesetzesentwurfs.
Vielen Dank.“
Quelle: CDU-Landtagsfraktion NRW, Artikel v. 15.7.2026
Das Plenarprotokoll 18/127 ist online. Für das Archivgesetz sind die Seiten 134 und 152ff relevant.
– Rede Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft:
Mit der vorliegenden Novelle modernisieren wir das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen grundlegend und nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten
der Datenschutz-Grundverordnung.
Der Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv, den Landschaftsverbänden und weiteren Beteiligten entstanden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Die breite Zustimmung der Archivwissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sowie die einstimmige Annahme des Fachausschusses zeigen, dass wir einen guten und ausgewogenen Weg gefunden haben.
Im Kern verfolgt die Novelle vier Ziele.
Erstens. Wir schaffen Rechtssicherheit beim Zusammenspiel von Archivwesen und Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, für Archive besondere Regelungen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir – wie die anderen Bundesländer – Gebrauch. So sichern wir die Arbeit unserer Archive dauerhaft ab.
Zweitens. Wir stärken die Archive als Orte demokratischer Erinnerung. Archive bewahren nicht nur Dokumente. Sie ermöglichen die Aufarbeitung staatlichen Handelns und schaffen die Grundlage für historische Forschung, politische Bildung und die Durchsetzung berechtigter Interessen Betroffener.
Das gilt insbesondere für Unterlagen, die in Unrechtsregimen wie der NS-Diktatur oder der DDR entstanden sind. Ihre Archivierung ist unverzichtbar, um Unrecht aufzuarbeiten und staatliches Handeln auch rückblickend nachvollziehbar zu machen. Zugleich schaffen wir hierfür eine klare gesetzliche Grundlage, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte ebenso berücksichtigt wie die berechtigten Interessen von Forschung und Öffentlichkeit.
Drittens. Wir verzahnen das Archivgesetz noch besser mit dem Kulturgesetzbuch. Archive sind Teil unseres kulturellen Gedächtnisses. Deshalb stellen wir sicher, dass sie als Kultureinrichtungen auch künftig an den Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten des Kulturgesetzbuchs teilhaben können.
Viertens. Wir stärken das Archivwesen insgesamt. Die fachliche Unabhängigkeit des Landesarchivs wird ausgebaut. Gleichzeitig profitieren auch die kommunalen und vielfach die privaten Archive von den modernisierten Regelungen.
Schließlich passen wir das Kulturgesetzbuch an die aktuellen Entwicklungen in der Provenienzforschung an. Mit der Neuordnung der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut und einer präziseren Aufgabenbeschreibung der Koordinationsstelle für Provenienzforschung sorgen wir auch hier für zeitgemäße und verlässliche Rahmenbedingungen.
Mit dieser Novelle stärken wir unsere Archive als Orte des kulturellen Gedächtnisses, der historischen Verantwortung und des demokratischen Rechtsstaats. Sie bewahren unsere Vergangenheit – und schaffen damit eine unverzichtbare Grundlage für die Zukunft. “
Andreas Bialas (SPD):
Erstaunlich vieles, was Menschen vor 50, 100 oder 200 Jahren gesagt und geschrieben haben, ist heute hochaktuell. Es lohnt sich, die Gedanken und Entwicklungen von früher zu betrachten, um einen Vergleich mit dem Heute zu ziehen und auf das Morgen vorbereitet zu sein. Deshalb sind Archive wichtig. Sie leisten einen Beitrag zur demokratischen und politischen Bildung.
Dabei sind Archive keine verstaubten Orte. Längst geht es nicht nur um das Aufbewahren alter Papierstapel, sondern es wird dort gesammelt, was unseren Alltag prägt: Reden ebenso wie Verwaltungsdokumente, Bilder und Videos ebenso wie Bauakten oder Werbematerial.
Deshalb ist diese Änderung des Archivgesetzes gut und wichtig. Wie schon von der EU vorgesehen, sollten Archive von bestimmten Pflichten des Datenschutzes ausgenommen werden. Würde alles vernichtet, was irgendwann einmal unzulässig gespeichert wurde, so gäbe es nicht mehr viel zu forschen und zu entdecken in unseren Archiven.
Vieles zu Themen wie „Widerstand gegen die jeweils herrschende Staatsführung“ oder „Aufdecken von Missständen führender Politiker“ müsste sofort in den Aktenschredder wandern. Zudem würde es häufig Opfern erschweren, ihre Rechte oder einfach Tatbestände zu begründen, wie Professor Thomas Henne in der Anhörung ausgeführt hat.
Natürlich muss das Archivgesetz auch an moderne Prozesse und moderne Medien angepasst werden. Schließlich sprechen wir heute meist nicht mehr über Kladden voller dünner Durchschlagpapiere, sondern über PDFs oder JPGs. Dadurch verändern sich nicht nur die Begrifflichkeit, sondern auch Weitergabe und Zugriffsmöglichkeiten von und auf Medien.
Begrüßenswert an der Änderung ist auch, dass Behörden nun digitale Unterlagen ebenfalls erst einmal dem Archiv anbieten müssen, bevor sie diese vernichten dürfen. Damit ermöglichen wir zukünftigen Generationen, sich mit unserer Zeit und unseren Entschlüssen zu beschäftigen, und
zwar mit allen Details, die dazugehören.
Selten habe ich eine Anhörung erlebt, in der alle Beteiligten so einhellig eine Gesetzesänderung befürworteten. Danke für die Mühe, die sich alle Sachverständigen mit ihren Stellungnahmen gemacht haben! Das Landesarchiv, Landschaftsverbände, Verband der Archivar*innen und diverse einzelne Archivar*innen sowie Vertreter von Städten und Gemeinden haben wertvolle Beiträge geleistet. Professor Henne hat noch einige Änderungsvorschläge gemacht, die sich allesamt schlüssig und sinnvoll anhören. Auch wenn das jetzt nicht eingearbeitet wurde, hoffen wir, dass diese bei weiteren Diskussionen berücksichtigt werden, und stimmen der Änderung gerne zu.“
Christina Osei (GRÜNE):
„Mit der heutigen Einbringung [?] des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir einen wichtigen und zugleich notwendigen Schritt fort. Denn wir bauen auf einem Fundament auf, das sich bewährt hat. Das Archivgesetz von 2014 war und ist ein gutes Gesetz. Es hat die Arbeit unserer Archive gestärkt und dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich des Archivwesens gut aufgestellt ist. Unsere öffentlichen Archive und insbesondere das Landesarchiv leisten hervorragende Arbeit. [?]
Doch die Rahmenbedingungen haben sich seit dem verändert. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 sind den Archiven zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die in dieser Form ursprünglich nicht vorgesehen waren. Archive haben den gesetzlichen Auftrag, Unterlagen dauerhaft zu sichern und zugänglich zu machen. Sie schaffen damit die Grundlage zur Erforschung des Vergangenen und des Erinnerns.
Demgegenüber steht das Prinzip der Datenminimierung und -löschung, das für die Datenerhebung in Behörden zentral ist. Diese Spannung war auch dem europäischen Gesetzgeber bewusst. Gerade deshalb wurde in der DSGVO ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, für öffentliche Archive spezifische Ausnahmen vorzusehen. Von dieser Möglichkeit machen wir nun Gebrauch.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir die rechtliche Klarheit, die unsere Archive dringend benötigen. Wir entlasten sie von bürokratischen Hürden und ermöglichen es ihnen, sich wieder stärker auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die dauerhafte Sicherung und Bereitstellung von Archivgut.
Zugleich stärken wir das Archivwesen in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Ein zentraler Punkt ist dabei die Präzisierung der Anbietungspflichten. Behörden werden künftig klarer verpflichtet, ihre archivwürdigen, insbesondere elektronischen, Unterlagen dem Landesarchiv anzubieten. Das ist ein entscheidender Schritt, um den digitalen Wandel auch im Archivwesen verlässlich zu gestalten.
Besonders hervorheben möchte ich einen weiteren Aspekt dieses Gesetzes: die Stärkung der Forschung über die Zeit des Nationalsozialismus. Künftig wird es möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Ablauf der Schutzfristen Vervielfältigungen von Archivgut Forschungsstellen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu überlassen, nämlich dann, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist mehr als eine verwaltungsrechtliche Anpassung. Das ist ein klares Bekenntnis: ein Bekenntnis zur Aufarbeitung unserer Geschichte, ein Bekenntnis zur Stärkung der Wissenschaft und ein Bekenntnis zu den demokratischen
Werten, die aus dieser Auseinandersetzung erwachsen.
Archive sind keine bloßen Aufbewahrungsorte. Sie sind Gedächtnisorte unserer Gesellschaft. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige, reflektierte Demokratie. Deshalb ist es richtig, dass wir sie stärken – rechtlich, strukturell und in ihrer praktischen Arbeit.
Daher begrüßen wir diesen Gesetzesentwurf ausdrücklich und sehen in ihm eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zu und freuen uns auf die weitere Beratung. [?]„
Die Ausfertigung des Archivgesetzes NRW findet sich im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW Nr. 23 (2026), S. 550, Link: https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s550/