Siegen: Messbildaufnahmen der Nikolaikirche und der Fürstengruft in Brandenburg

Bei einer Nutzung des Kreisarchivs wurde erwähnt, dass Albrecht Meydenbauer, Entwickler der Photogrammetrie [in Deutschland], auch Aufnahmen in der Region gemacht habe. Im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege findet sich die Überlieferung der Preußischen Messbildanstalt. Von dort wurde dem Kreisarchiv mitgeteilt, dass   insgesamt 22 Messbildaufnahmen aus dem Jahr 1892 der Nikolaikirche und der Fürstengruft im Unteren Schloss vorhanden sind.

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Von unbekannt – Prof. Albertz, TU Berlin, PD-alt-100, Link

Exkurs: Lebenslauferinnerungen Albrecht Meydenbauer: Weiterlesen

Bundesgerichtshof entscheidet über „Recht auf Vergessenwerden“

Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google
Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18

Bundesgerichtshof Karlsruhe, Hof des Nordgebäudes, Foto von Stephan Baumann

Verfahren VI ZR 405/18:
Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf; kurz zuvor meldete sich der Kläger krank. Über beides berichtete seinerzeit die regionale Tagespresse unter Nennung des vollen Namens des Klägers. Der Kläger begehrt nunmehr von der Beklagten als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, diese Presseartikel bei einer Suche nach seinem Namen in der Ergebnisliste nachzuweisen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers zurückgewiesen. Der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Auslistung der streitgegenständlichen Ergebnislinks ergibt sich nicht aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO erfordert nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2019 (1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II) eine umfassende Grundrechtsabwägung, die auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Person einerseits (Art. 7, 8 GRCh), der Grundrechte der Beklagten, der Interessen ihrer Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter der in den beanstandeten Ergebnislinks nachgewiesenen Inhalte andererseits (Art. 11, 16 GRCh) vorzunehmen ist. Da im Rahmen dieser Abwägung die Meinungsfreiheit der durch die Entscheidung belasteten Inhalteanbieter als unmittelbar betroffenes Grundrecht in die Abwägung einzubeziehen ist, gilt keine Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen, sondern sind die sich gegenüberstehenden Grundrechte gleichberechtigt miteinander abzuwägen. Aus diesem Gebot der gleichberechtigten Abwägung folgt aber auch, dass der Verantwortliche einer Suchmaschine nicht erst dann tätig werden muss, wenn er von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung des Betroffenen Kenntnis erlangt. An seiner noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der DS-GVO entwickelten gegenteiligen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 27. Februar 2018 – VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350, 363 Rn. 36 i.V.m. 370 f. Rn. 52) hält der Senat insoweit nicht fest. Weiterlesen

Heute: Versteigerung Peter Paul Rubens „Porträt einer Dame“ (1625)

Quelle: Sotheby´s

Öl auf Leinwand, 110,2 x 82 cm.

Dieses Porträt einer unbekannten, aber eindeutig wohlhabenden Frau, vielleicht etwa fünfundzwanzig Jahre alt, war bis vor kurzem unbekannt, und befand sich zuletzt in der Sammlung der Nachkommen von Charles Butler. Nach einer Reinigung und Restaurierung konnte das Werk zum ersten Mal seit fast einem Jahrhundert von Wissenschaftlern bewertet werden, und dem Werk Peter Paul Rubens´ (wieder) zugerechnet werden.
Rubens´ Porträtstil wurde in Italien geformt und ist dort am besten in seinen Porträts genuesischer Damen wie der von Brigida Spinola Doria zu sehen. Diese frühen Porträts haben, wie andere Aspekte seiner Kunst zu dieser Zeit, die Kunst des 16. Jahrhunderts als Grundlage insbesondere die Porträts von Tizian, Tintoretto und Veronese. In ihnen und in nachfolgenden Porträts belebte er traditionelle schematische Formen mit einer reichen Palette, üppiger Pinselführung, illusionistischer Verkürzung und ab etwa 1610 einer ausgeprägten Plastizität in seiner Darstellung.
Quelle: Sotheby´s

Rubens-Ausstellung in Paderborn eröffnet – Museumsleiter im Interview

Das Diözesanmuseum in Paderborn eröffnet die große Sonderschau „Peter Paul Rubens und der Barock im Norden“. Hier unser Interview mit dem Leiter des Museums Christoph Stiegemann. Hier geht es zur Berichterstattung: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kr…

 

Siegen: Geschichte des ÖPNV als Kunst

Insgesamt sieben Fahrzeuge werden an der 100 Meter langen Hallenwand vorgestellt. (Foto: Stadt Siegen)

Die Initiative „Siegen sind wir – Si gestalten“ hat die Hallenwand der Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd in der Siegener Marienhütte bunt gestaltet. Das Motiv zeigt die Entwicklung der Personenbeförderung. „Siegen sind wir – Si gestalten“ engagiert sich seit vielen Jahren dafür, das Stadtbild Siegens zu beleben. Eine Vielzahl von zuvor stark beschmierten Versorgungskästen und Wänden zeigt heute dank der Initiative ein freundlicheres Gesicht. Weiterlesen

Bund stellt wieder Mittel zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts bereit

Kulturstaatsministerin Grütters: „Bücher, Urkunden und Archivalien vor dem schleichenden Verfall bewahren“

Mit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Kulturetat setzt der Bund auch in diesem Jahr sein Engagement für das seit 2017 bestehende Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts fort. Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Bei der Sicherung und Erhaltung national bedeutsamer Bücher, Archivalien und Urkunden liegt weiterhin eine große Aufgabe vor uns. Viele durch Säurefraß und Schimmel akut gefährdete Dokumente haben wir mithilfe dieses Programm bereits erfolgreich gerettet. Um unser schriftliches Kulturerbe weiter vor dem schleichenden Verfall zu bewahren, stellen wir auch in diesem Jahr beachtliche Bundesmittel zur Verfügung.“ Weiterlesen