Bund stellt wieder Mittel zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts bereit

Kulturstaatsministerin Grütters: „Bücher, Urkunden und Archivalien vor dem schleichenden Verfall bewahren“

Mit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Kulturetat setzt der Bund auch in diesem Jahr sein Engagement für das seit 2017 bestehende Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts fort. Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Bei der Sicherung und Erhaltung national bedeutsamer Bücher, Archivalien und Urkunden liegt weiterhin eine große Aufgabe vor uns. Viele durch Säurefraß und Schimmel akut gefährdete Dokumente haben wir mithilfe dieses Programm bereits erfolgreich gerettet. Um unser schriftliches Kulturerbe weiter vor dem schleichenden Verfall zu bewahren, stellen wir auch in diesem Jahr beachtliche Bundesmittel zur Verfügung.“

Mit dem Sonderprogramm 2020 werden rund 120 Vorhaben von Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie kirchlicher und privater Träger unterstützt. Dazu gehören unter anderem die konservatorische Bearbeitung gerollter Pläne zur Bau- und Verkehrsplanung für Berlin im 19. und 20. Jahrhundert oder die fachgerechte Umverpackung historischer Bestände des ehemaligen Zentralarchivs des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach. Gefördert wird in diesem Jahr auch die restauratorische und konservatorische Bearbeitung der historischen Programmheftsammlung für Oper, Ballett, Schauspiel und Konzert der Sächsischen Hof- und späteren Staatstheater von 1896 bis 1945 in Dresden.

Die geförderten Initiativen werden ausgewählt auf Basis entsprechender Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird. Die Vorhaben sind grundsätzlich durch die Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitzufinanzieren. Gefördert werden unter anderem Mengenverfahren zur Entsäuerung und Reinigung sowie für Schutzverpackungen.

Weitere Informationen: http://www.kek-spk.de
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), Pressemitteilung 241, Donnerstag, 9. Juli 2020

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