Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (21/219) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion in geänderter Fassung zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (21/638) zugrunde.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll durch die Novellierung erleichtert werden. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten. Weiterlesen