Bundestag: Novelle des Kulturgutschutz­gesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (21/219) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion in geänderter Fassung zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (21/638) zugrunde.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD 

Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll durch die Novellierung erleichtert werden. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten. Weiterlesen

Literaturhinweis: Thomas Henne: Archivrecht. Leitfaden für Praxis und Ausbildung.

„Mit diesem prägnanten Leitfaden für Ausbildung und Praxis finden Sie auf alle wesentlichen archivrelevanten Rechtsfragen fundierte Antworten.

Der Allgemeine Teil betrachtet neben grundlegenden Themen und über die einschlägigen Archivgesetze hinaus auch relevante Teile der folgenden Rechtsgebiete:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsgesetz
Kulturgut- und Denkmalschutzrecht
Steuerrecht
Zivilrecht
Materielles Strafrecht

Der Besondere Teil beschäftigt sich dann mit dem rechtlichen Rahmen archivischer Fachaufgaben, unter besonderer Berücksichtigung des Bundesarchivgesetzes und der Landesarchivgesetze:
Entstehung von Archivgut aufgrund von Anbietung und Depositalverträgen
Erschließung und Bestandserhaltung von Archivgut
Beseitigung von Archivgut („Nachkassation“)
Nutzung von Archivgut durch den Zugang zum Archiv

Ein strukturierter Gesamtüberblick mit vielen aktuellen Beispielen mit Archivbezug.“
Quelle: Verlagswerbung

Urkundenunterdrückung in Messengerdiensten

“ …. Immer wieder werden Chatverläufe von Politikern untereinander oder mit Vertretern aus der Wirtschaft zum Politikum. Juristisch wirft dies die Frage auf, ob Regierungsvertreter Chatnachrichten überhaupt löschen dürfen. In vielen Fällen dürften dem bereits die §§ 5 ff. Bundesarchivgesetz (BArchG) [oder auch § 4 des Archivgesetzes NRW] entgegenstehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies darüber hinaus strafbar sein. In Betracht kommt hier insbesondere eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2 StGB), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Weiterlesen

Verschlossene Auster 2025 für die „Bundeslöschtage“

Netzwerk Recherche verleiht die „Verschlossene Auster“ an die Bundesregierung, stellvertretend auch für ihre Vorgängerin, für die Bundeslöschtage. Trotz gesetzlicher Archivierungspflichten werden dienstliche E-​Mails, Chatverläufe und Kalenderdaten von Bundesminister:innen nach deren Ausscheiden gelöscht.

Der Negativpreis wird traditionell an Personen oder Institutionen verliehen, die sich durch mangelnde Transparenz und Informationsverweigerung gegenüber der Öffentlichkeit hervorgetan haben.

Besonders bezeichnend ist, dass auch die aktuelle Bundesregierung, trotz öffentlicher Kritik und der Warnungen von Archiv-​ und Transparenzexpert:innen, nicht gewillt ist, diese Praxis zu ändern oder gesetzlich klarzustellen. Das Bundesarchiv hat mehrfach erfolglos auf drohende Verstöße gegen das Bundesarchivgesetz hingewiesen. Weiterlesen

„Archivpflege in Westfalen-Lippe“ Heft 102 (2025) ist online

Themen in diesem Heft (PDF):

– Positionierung von Archiven in Unrechtaufarbeitungsprozessen
– Postmortaler Würdeschutz am Beispiel von Tatortfotos
– Planvolle Bestandserhaltung mit kleinem Budget
– Klimawandel als Herausforderung für Archive
– Grundrechtsabwägungen in der Archivbenutzung
– Schriftgutverwaltung als archivische Fachaufgabe

„Archivbau im Zeichen des Klimawandels“


Unlängst besuchte das Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein anlässlich der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises der Kreisarchive (AKKA) beim Landkreistag NRW das Kreisarchiv Viersen. Neben archivrelevanten Themen (Archivgesetz NRW, Umgang mit Verschlusssachen etc.) stand dieser Referenzbau mit einer Führung auf der Tagesordnung.
Weitere Informationen zu diesem beeindruckenden Gebäude finden sich hier: Weiterlesen

Online: Archivpflege in Westfalen-Lippe 100 (2024)

Themen in diesem Heft:

– 21. Deutsch-Niederländisches Archivsymposium in Arnhem: 45 Jahre Fachaustausch – Rückblick und Perspektiven
– Das Kulturgutschutzgesetz – neue Handlungsfelder für Archive
– Neue FAQs zu DiPS.kommunal auf der Homepage des LWL-Archivamts für Westfalen

Link zur PDF

Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende

Nachdem erst vor wenigen Tagen der Fahrplan für das neue Archivgesetz auf dem Westfälischen Archivtag vorgestellt worden war, kommt nun Bewegung in die langwierige Gesetzesevaluierung. Der kulturpolitische Sprecher der Grünen NRW, Frank Jablonski, und der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, haben für heute 15:00 Uh in den Düsseldorfer Landtag zu einem Mediengespräch eingeladen, auf dem sie einen deutlich zügigeren Fahrplan vorstellen wollen. Offensichtlich will man die zeitraubenden internen Abstimmungen, die ja bereits schon in den Jahren 2018 und 2019 erfolgt sind, überspringen und direkt in die parlamentarische Beratung einsteigen, so dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Das Archivweblog siwiarchiv ist ebenfalls eingeladen und wird so zeitnah wie möglich berichten.

Handreichung neu aufgelegt: Audiovisuelle Medien rechtssicher in Forschung und Lehre nutzen

via iRightsinfo vom 16.08.2023

„Vor acht Jahren erschien die Handreichung zu urheberrechtlichen Fragen bei der Nutzung von audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre erstmals. Nun wurde sie von den beiden Autoren – Paul Klimpel und Fabian Rack – sind Rechtsanwälte bei iRights.Law und Autoren bei iRights.info – grundlegend aktualisiert und ist jetzt in einer neuen Fassung veröffentlicht. Der Text steht unter der freien CC BY-4.0-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.“

 

Download (PDF, 3.24MB)