Handreichung neu aufgelegt: Audiovisuelle Medien rechtssicher in Forschung und Lehre nutzen

via iRightsinfo vom 16.08.2023

„Vor acht Jahren erschien die Handreichung zu urheberrechtlichen Fragen bei der Nutzung von audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre erstmals. Nun wurde sie von den beiden Autoren – Paul Klimpel und Fabian Rack – sind Rechtsanwälte bei iRights.Law und Autoren bei iRights.info – grundlegend aktualisiert und ist jetzt in einer neuen Fassung veröffentlicht. Der Text steht unter der freien CC BY-4.0-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.“

 

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Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat … entschieden, dass weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz einen Anspruch auf die Wiederbeschaffung bei einer Behörde im Antragszeitpunkt nicht mehr vorhandener Unterlagen gewähren. Zudem darf die Suche nach begehrten Informationen in äußerst umfangreichen Aktenbeständen ausnahmsweise unterbleiben, wenn sie die Wahrnehmung vorrangiger Sachaufgaben erheblich behindern würde. Weiterlesen

Online: Gemeinsame Broschüre von BfDI und Bundesarchiv zum Datenschutz bei der Archivierung

„Behördliche Datenschutzbeauftragte und Beschäftigte in der Aktenverwaltung der Bundesbehörden sind immer wieder mit zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv konfrontiert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv eine Broschüre zum Thema „Archivrecht und Datenschutz“ entwickelt, in welcher Antworten auf diese Fragen und allgemeine Hinweise zu den Themen Archivierung und Datenschutz in diesem Kontext enthalten sind. Darüber hinaus vermittelt die Broschüre aber auch für Interessierte außerhalb der Bundesverwaltung einen Einblick in die Arbeitsweise des Bundesarchivs und den Umgang mit Archivgut aus Bundesbehörden.“

Quelle: BfDI, Kurzmeldung v. 29.3.23

Online: Übernahme der Unterlagen der Fraktionen des Stadtrats

 in Mönchengladbach durch das Stadtarchiv –Gutachten von Prof. Dr. Thomas Henne

Der Leiter des Stadtarchivs Mönchengladbach, Dr. Dr. Helge Kleifeld, stellt das auch für die hiesigen Kommunen Gültigkeit besitzende Gutachten (S. 36-47) des Marburger Archivrechtlers vor.

via archivamt-Blog, 12.7.2022

Archivisches im NRW-Koalitionsvertrag 2022-2027

“ …. Das Kulturgesetzbuch soll weiterentwickelt und um eine Neufassung des Archivgesetzes
ergänzt werden. ….“
(S. 123 Z 6098-6100)

Beiträge auf siwiarchiv zum Thema
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2020/22)
2) Landtagswahl 2022 in NRW – „Archiv“ in den Wahlprogrammen der Parteien
3) 6 archivpolitische Fragen zur Landtagswahl 2022 in NRW

6 archivpolitische Fragen zur Landtagswahl 2022 in NRW

1) Warum findet sich in allen Landtagswahlprogrammen kein Bekenntnis zu den erfolgreichen, archivischen Projekten der Landesregierung – Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) und Digitales Archiv NRW (DA NRW)?
2) Warum findet sich in keinem Wahlprogramm ein Aussage zur seit 2019 ausstehenden Evaluierung des Archivgesetzes NRW?
3) Warum findet sich in keinem Wahlprogramm eine Aussage zur strittigen Zuordnung des Archivgesetzes zum gerade verabschiedeten Kulturgesetzbuch?
4) Warum findet sich in keinem Wahlprogramm eine Aussage, wie im Land NRW den Auswirkungen des Klimawandels auf die Archive entgegengetreten werden soll?
5) Warum findet sich in keinem Programm eine Aussage zur stellenweise problematischen Situation der Hochschularchive in NRW?
6) Warum findet sich in keinem Programm eine Aussage zu einer dauerhaften Finanzierung des Archivs für alternatives Schrifttum in Duisburg)?

Stellungnahme des VdA zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung

Offener Brief an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, die Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und den den Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion
Stellungnahme des VdA zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung:

„[I]m Koalitionsvertrag wird dem Archivwesen eine gewichtige Rolle beigemessen. Der VdA begrüßt dies ausdrücklich, da authentische Informationen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung
gewinnen und damit die grundgesetzlich gebotene Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln gestärkt wird. Den Gestaltungswillen der Bundesregierung
sieht der Verband positiv, allerdings appellieren wir dazu, bei der Umsetzung fachliche Erfahrungen und Erfordernisse zu berücksichtigen. Der VdA nimmt aus archivfachlicher Sicht wie folgt Stellung:
Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz
(S. 11): Eine kritische Prüfung der Informationsfreiheitsgesetze und eine Klärung des Verhältnisses zu den Archivgesetzen sind aus Sicht der Archive absolut wünschenswert. Wir können an dieser
Stelle unsere fachliche Unterstützung anbieten und sind für frühzeitige Beteiligung sehr dankbar.
Stärkung von Open Access und Open Science Weiterlesen

Neue Herausgabe zur Urheberrechtsreform 2021

Rechtsbulletin

Paul Klimpel / DDF / digiS, Bulletin zur Urheberrechtsreform 2021, CC BY 4.0, Link zur Online-Version

In Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) und Dr. Paul Klimpel (iRights.Law) als Autor gibt das Digitale Deutsche Frauenarchiv jetzt das Bulletin Urheberrechtsreform 2021. Neue Chancen für das kulturelle Erbe heraus, um erste drängende Fragen rund um die Änderungen der Urheberrechtsreform zu beantworten. …..

Die Zusammenarbeit setzen wir im kommenden Jahr zum selben Thema fort: Geplant ist die Herausgabe einer umfassenden Rechtshandreichung, nachdem das neue Urheberrechtsgesetz in all seinen Ausführungsbestimmungen in die Praxis umgesetzt ist.

Für alle, die nach der Lektüre des Bulletins noch offene Fragen haben: Am 8. Dezember 2021 bietet digiS ab 15 Uhr online ein Q&A mit Paul Klimpel an. Die Anmeldung ist ab jetzt via E-Mail an digis@zib.de möglich. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen.
Quelle: Deutsches Digitales Frauenarchiv, 1.11.21

„Löschmoratorium“ der Afghanistanakten

Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchiv, VdA und VHD

In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD), der VdA und das Bundesarchiv zum „Löschmoratorium“ der Afghanistanakten. Dieses Moratorium wurde im Bundestag abgelehnt.

Um wichtige Themen wie die Afghanistankrise aufarbeiten zu können, sind auch spätere Historikerinnen und Historiker zwingend auf die Rekonstruktion der internen Kommunikation angewiesen, auch wenn sie digital geschieht. Prinzipiell sind die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes für die Archivierung von Dienstakten und Kommunikationsmedien ausreichend. Allerdings fehlt es an dem Bewusstsein, dass auch über Messengerdienste ausgetauschte Informationen nach dem Gebot der Aktenmäßigkeit der Verwaltung in den Dienstakten zu dokumentieren sind.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. (VHD), der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und das Bundesarchiv fordern daher eine größere Sorgfaltspflicht bei der Aktenabgabe

Literaturhinweis: Handkommentar zum Bundesarchivgesetz

Herausgegeben von RA Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke)
Nomos, 2. Auflage 2021, 635 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-8487-6931-5

„Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.

Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Weiterlesen