
Das Foto von der Buchvorstellung zeigt Norbert Diekmann (Bildmitte) und dem Pastoren-Enkel Hans Joachim Thiemann mit Ehefrau Almuth aus Siegen (rechts im Bild)
„In meines Herren Hand“ lautet der Titel des Buches, das vom Heimatverein Gronau herausgegeben wurde. Inhaltlich geht es dabei um Pastor Thiemanns Erinnerungen um den Kirchenkampf in der NS-Zeit. Dessen Aufzeichnungen wurden durch zahlreiche Anmerkungen und durch die Wiedergabe weiterer Quellen vor allem zum „Kirchenkampf“ in Gronau ergänzt.
Walter Thiemann wurde 1934 als neuer Pfarrer der Evangelischen Gemeinde in Gronau gewählt. Durch sein Engagement gegen völkische Umtriebe im Tecklenburger Land in den 1920-er Jahren war er schon als Nazi-Gegner bekannt. Die örtlichen Nazis bekämpften den gebürtigen Wuppertaler mit allen Mitteln. 1939 erfolgte die Festnahme, Thiemann wird Polizeihäftling in Münster und danach KZ-Häftling in Buchenwald. 1940 wird er freigelassen, durfte aber nicht wieder in Gronau tätig werden. Er wurde Pfarrer im Siegener Land, wo er dann nach 1945 u.a. publizierte und sich für die christlich-jüdische Zusammenarbeit engagierte.
Das 208 Seiten umfassende und durchgehend illustrierte Buch ist zum Preis von 17,90 € im Buchhandel sowie direkt beim Heimatverein Gronau erhältlich.
Quelle: Heimatverein Gronau, Facebook-Eintrag vom 7.10.2024

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Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert die vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene erneute Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW hatte die DSD seit Bekanntwerden des ersten Entwurfs vor den tiefgreifenden Konsequenzen für den Denkmalschutz gewarnt. Die Gesetzesänderung soll bereits zum 1. September 2026 als Teil der Landesbauordnungsnovelle in Kraft treten. Zwar wurden im parlamentarischen Verfahren einzelne Verschärfungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs zurückgenommen, die grundlegenden Probleme bleiben aus Sicht der DSD jedoch bestehen: Es drohen weiterhin Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten und eine Ungleichbehandlung zwischen staatlichen und privaten Denkmaleigentümern. 

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