[Anm.: Im Druck erschienen in Siegener Zeitung, Beilage „Heimatland“ am 3.6.2017]
Das Gebiet des Altkreises Wittgenstein war spätestens seit der frühen Neuzeit Teil der Grafschaft Wittgenstein, die zuletzt in die Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein geteilt war. Im Jahre 1806 fielen die mittlerweile gefürsteten Gebiete zunächst an Hessen-Darmstadt. In dieser Zeit mussten die Einwohner der beiden Gebiete die Steuerabgaben sowohl an die alten Herrschaften als auch an die neue Herrschaft Hessen-Darmstadt aufwenden, was zu einer weiteren Verarmung der ohnehin schon wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerung führte.
Bei der Neuordnung des Deutschen Bundes führten Proteste der Bevölkerung gegen diese Doppelbelastung dazu, dass beide Gebiete durch einen Vertrag zwischen Österreich, Preußen und Hessen-Darmstadt vom 30. Juni 1816 an Preußen fielen. Der Großherzog von Hessen und Rhein hatte die Grafschaften Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg an den König von Preußen abgetreten. Am 18. Juli 1816 erfolgte die formelle Besitzergreifung der Grafschaft Berleburg-Wittgensteins durch Caspar Joseph v. Biegeleben für Preußen. Einen Tag darauf erfolgte die Übergabe der Hoheitsgewalt in den Grafschaften Sayn-Wittgenstein an den Vertreter Preußens.
Beide Länder wurden daraufhin von der neuen Herrschaft zum Kreis Berleburg zusammengefasst und zunächst eine Zuordnung zum Regierungsbezirk Koblenz in der Provinz Großherzogtum Niederrhein erwogen. Weiterlesen

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