NRW: Gesetzes-Novelle stärkt Archive als Orte des kulturellen Gedächtnisses

Datenschutz, Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, Anpassung an das Kulturgesetzbuch und eine verstärkte Unabhängigkeit der Archive – das sind die vier Kernpunkte der Novelle des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen der Landesregierung, die jetzt vom Landtag verabschiedet wurde.

Kulturministerin Ina Brandes: „Die Archive Nordrhein-Westfalens sind das Gedächtnis unseres Landes und leistet einen unschätzbaren Beitrag, staatliches Handeln nachvollziehbar und transparent zu machen. Ich bin insbesondere dem Landesarchiv und den Landschaftsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes sehr dankbar. Die breite Zustimmung der Archivwissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sowie die einstimmige Annahme des Fachausschusses zeigen, dass wir einen klugen Weg gefunden haben, das Gesetz zu modernisieren und die Arbeit der Archive nachhaltig zu verbessern.“

Dr. Tobias Herrmann, Präsident des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen: „Ich freue mich sehr, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen auf Zustimmung gestoßen sind. Das neue Gesetz stärkt die Position der Archive im Land und hält am Ziel der möglichst breiten Zugänglichmachung von Archivgut fest. Vor allem im Bereich der Bewertung und der Übernahme digitaler Unterlagen wird dem Landesarchiv die Wahrnehmung seiner Aufgaben erleichtert – das war überfällig und ist eine starke Motivation für unsere Arbeit.“

Heute: 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Archivgesetzes NRW

Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/18113) wird heute in zweiter Lesung im Landtag beraten. Laut Tagesordnung werden Reden zu Protokoll gegeben werden.

Erfolgt der Verabschiedung des Gesetzes schon in der nächsten Plenumssitzung am 16, 17. oder18. September? Dann stellt sich umso mehr die Frage, warum hat es  so lange gedauert?

Zum Archivgesetz bisher auf siwiarchiv:
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2026)
2) Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende
3) Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?
4) Heute: 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Archivgesetzes NRW
5) Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man von zügig sprechen.
6) Heute (live): Expertenanhörung zum NRW-Archivgesetz
7) Heute: Archivgesetz NRW – Beratung und Abstimmung im Kulturausschuss des Landes

Heute: Archivgesetz NRW – Beratung und Abstimmung im Kulturausschuss des Landes


Heute berät der Ausschuss für Kultur und Medien abschließend den Entwurf zur Änderung des Archivgesetzes und stimmt dann über die Entwurf ab – s. Tagesordnung, TOP 8. Denkbar wäre somit eine 2. Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause – in der Plenarsitzung am 15. oder 16. Juli.

Zum Archivgesetz bisher auf siwiarchiv:
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2026)
2) Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende
3) Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?
4) Heute: 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Archivgesetzes NRW
5) Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man von zügig sprechen.
6) Heute (live): Expertenanhörung zum NRW-Archivgesetz

Heute: 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Archivgesetzes NRW


Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/18113) wird heute in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Vorgesehen ist die Überweisung an den federführend enAusschuss für Kultur und Medien sowie an den Innenausschuss. Da die Einbringung laut Tagesordnung nach 22 Uhr erfolgt, können Reden zu Protokoll gegeben werden.
Der Optimismus des Verfassers des ersten Entwurfs aus dem Jahr 2018, der anlässlich der Tagung der nordrhein-westfälischen Kreisarchive am 10. März 2026 davon ausging, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird, scheint sich zu bestätigen. Allerdings darf die insgesamt lange Dauer des Verfahrens als Ausdruck der Geringschätzung von Archiven und Archivierenden durch die Landespolitik gewertet werden.
s. dazu:
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2026)
2) Archivvgesetz NRW: Unerwartete Wende
3) Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?

Bekanntmachung der Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Berleburg:

§ 1 Benutzung
Die im Archiv der Stadt Bad Berleburg verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der Stadt Bad Berleburg und diese Benutzungsordnung (BO) dem nicht entgegenstehen.
§ 2 Art der Benutzung
(1) Die Benutzung kann erfolgen
a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten,
b) für wissenschaftliche Forschungen,
c) für private Zwecke,
d) für sonstige Zwecke.
(2) Zur Benutzung können nach Ermessen des Archivs
a) Archivalien im Original oder
b) Reproduktionen vorgelegt oder
c) Auskünfte aus den Archivalien gegeben werden.
(3) Benutzer werden archivfachlich beraten, auf weitergehende Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht kein Anspruch. Weiterlesen

Video: „Warum Aktenberge Transparenz bedeuten“


„Michael Hollmann ist Archivar mit Leib und Seele und seit 2011 Präsident des Bundesarchivs. Dort landen idealerweise alle Akten, zum Beispiel des Kanzleramtes. So macht das Bundesarchiv Regierungshandeln nachvollziehbar und löst das verfassungsmäßige Grundrecht der deutschen Bürger auf Transparenz ein. Dass das in der Realität nicht immer so reibungslos läuft, erklärt der oberste Hüter der bundesdeutschen Akten im Gespräch mit CORRECTIV-Chefredakteurin Anette Dowideit. CORRECTIV hat kürzlich das Kanzleramt auf die Herausgabe der Akten des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder verklagt. Denn das ein ehemaliger Kanzler Akten mitnimmt, um beispielsweise seine Memoiren zu verfassen, ist laut Hollmann ein üblicher Vorgang. Dass diese Akten jedoch danach nicht freigegeben werden, ist hingegen ganz und gar unüblich. Warum die Akten des Bundesarchivs für unsere Demokratie wichtig sind und welche Schönheit der Bürokratie innewohnen kann, erfahren Sie in diesem Gespräch.
Das Gespräch wurde am 28. Januar aufgenommen“

Moderation & Redaktion: Anette Dowideit
Kamera, Ton und Schnitt: Frédéric Gaillard
Produktion: Philipp Schulte

Fachgespräch im Bundeskanzleramt mit dem Vorsitzendem des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare

Fachgespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer und VertreterInnen zentraler Einrichtungen und Verbände im Bundeskanzleramt (Foto: BKM / Laurin Schmid / bundesfoto)

Am 21. November 2025 fand im Bundeskanzleramt ein Fachgespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, und VertreterInnen zentraler Einrichtungen und Verbände statt, darunter auch Dr. Michael Ruprecht, der Vorsitzende des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare. Weiterlesen

Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?


Vorgestern hat die Landesregierung den Entwurf einer Novellierung des Archivgesetzes vorgelegt und dem Landtag zur Information zugeleitet. Dieses geht nun in eine Verbändeanhörung.

Link zur Vorlage 18/4663: MMV18-4663

Zur Geschichte der Novellierung s. https://www.siwiarchiv.de/sachstand-evaluierung-des-archivgesetzes-nrw/#comment-190898

Hörtipp: „Gefährdetes Gedächtnis? Archive zwischen Digitalisierung, KI und Krieg“ (WDR 5, 2025)


„Gegenwart für die Zukunft bewahren – das ist die Aufgabe staatlicher Archive. Als „gesellschaftliches Gedächtnis“ bezeichnen sie sich deshalb gern selbst. Aber was heißt das in Zeiten der digitalen Transformation?
Das gute alte Papierdokument hat noch lang nicht ausgedient, Archivmagazine werden nicht so bald von Serverfarmen ersetzt. Aber seit die Digitalisierung selbst deutsche Amtsstuben erreicht hat, liegen amtliche Dokumente oft digital vor: als E-Mails, Excel-Dateien und PDFs, Fotos und Tondokumente, inzwischen auch als SMS und Chatverläufe. Doch längst nicht immer landet alles in den Akten, was „aktenrelevant“ ist – und geht damit für die Nachwelt, aber auch für Gerichtsprozesse verloren. Weiterlesen