NRW: Neues E-Goverment-Gesetz online kommentieren und bewerten

Zwei Paragraphen betreffen die Arbeit der Archive unmittelbar
Link zum Entwurf (PDF)

Die Weisheit der Vielen nutzen – das möchte das Land beim E-Government-Gesetz. Erstmals können sich auch Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren beteiligen: Auf der Online-Plattform  der Geschäftsstelle Open.NRW  können Interessierte bei der Entstehung des E-Government-Gesetzes mitwirken. Meinungen zum Entwurf mitteilen, Paragraphen kommentieren und bewerten oder sich mit anderen austauschen – das alles ist einfach von zu Hause möglich. Online beteiligen können sich alle Interessierten bis zum 31. August 2015.
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