Neuregelung des Bundesarchivrechts

Um den Zugang zu Archivgut des Bundes zu erleichtern, sollen die Schutzfristen verkürzt werden. Dadurch erhöht sich die Nutzerfreundlichkeit. Das Kabinett hat dem Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz zugestimmt.
Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr: Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen werden dort gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet. Grundlage ist das Bundesarchivgesetz aus dem Jahre 1988.

Gesetz wird modernisiert
„Im Arbeitsalltag des Bundesarchivs sind viele der Regelungen von 1988 nicht mehr zeitgemäß. Nach den bereits 2013 erfolgten Regelungen zur Pflichtregistrierung von Kinofilmen sind nun auch eine Modernisierung und Anpassung des geltenden Gesetzes an die geänderten Erfordernisse im Archivwesen dringend notwendig gewesen“, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie legte den Gesetzentwurf jetzt dem Bundeskabinett vor.

Mit der Neuregelung wird eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Danach soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher sowie in Zeiten des digitalen Wandels gestärkt werden. Die Bundesregierung habe mit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes eines der wichtigen kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, stellte Grütters fest.

Schutzfristen werden angepasst
Um die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit zu verbessern, wurden vor allem die Schutzfristen angepasst: So sollen die Schutzfristen für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten von 30 Jahren nach dem Tod der jeweiligen Person auf zehn Jahre verkürzt werden.
Aufgenommen wurde auch eine Regelung, wonach die Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben sollen.

Bundesarchiv im digitalen Zeitalter
Außerdem enthält das Gesetz Anpassungen, die die Arbeitsfähigkeit des Bundesarchivs im Zeitalter der Digitalisierung erhalten und stärken werden. Dazu gehören Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung.
Der Entwurf wurde zudem sprachlich und inhaltlich überarbeitet, um das Gesetz lesbarer und verständlicher zu machen.
Quelle: Mitteilung der Beauftragten für Kultur und Medien des Bundes, 4.5.2016

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