Die Chiffre „1933“ findet seit Jahren vor allem für den asynchronen Vergleich im Kontext politischer Debatten Verwendung; als aktueller geschichtswissenschaftlicher Untersuchungsgegenstand dient sie dagegen eher selten. Auch aus diesem Grund nimmt Band 73 der „Westfälischen Forschungen“ die von den Nationalsozialisten selbstinszenierte „Machtergreifung“ gezielt in den Blick. Bewusst wird diese jedoch als längerer Zeitraum verstanden, der auch die Jahre vor und nach der Machtübernahme umfasst – als „langes“ Jahr 1933 in begrifflicher Anlehnung an Eric Hobsbawm. In regional vergleichender Perspektive werden die Machtdurchsetzungsprozesse am Beispiel verschiedener kollektiver Akteure und ihrer Anpassungs-, Ausweich- oder Konfrontationsstrategien gegenüber der sich etablierenden NS-Herrschaft untersucht.
Vorstellungen vom alternativlosen Zwangscharakter staatlicher Maßnahmen im Nationalsozialismus wurden und werden dabei deutlich relativiert. Skepsis, Partizipation und Mitwirkung im NS-System erwiesen sich in der gesellschaftlichen (auch regionalen) Wirklichkeit als differenzierte Vorgänge: Nahmen etwa Vereine, Behörden und andere Institutionen den (anstehenden) Machtwechsel als Chance oder als Bedrohung wahr? Worauf bezogen sich Aufbruchphantasien oder Krisenszenarien, wie wurden Erwartungshaltungen geformt und Handlungszwänge erzeugt? Ausgehend von diesen Fragen unternehmen die Beiträge des Bandes den Versuch, die allmähliche Durchsetzung der NS-Machtstrukturen regionalgeschichtlich und aus der „Eigenlogik“ der Akteure heraus aufzuzeigen.
Weitere Beiträge behandeln den Themenkomplex „Kinderverschickung und Kinderkuren nach 1945“, Überlieferungs- und Digitalisierungsaspekte des Lemgoer Urkundenbestandes, das Problem der Loyalitätssicherung in Westfalen in der Zeit der napoleonischen Herrschaft und die Erträge, die sich aus neueren Editionen der Briefe Mathilde Franziska Annekes gewinnen lassen. Ein Tagungsbericht zur Konzeption von Stadtgeschichten kleinerer und mittlerer Großstädte nach 1945 sowie eine Zeitschriftenschau und die Buchbesprechungen runden den Jahresband 2023 ab.
Inhalt des 73. Bandes: Weiterlesen

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„Die Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an Widerstand, Flucht und Vertreibung wird heute überwiegend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und nicht als eine alleinige Prärogative des Staates. Dennoch ist öffentliches Erinnern und Gedenken als Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags von Bund, Ländern und Kommunen anerkannt. Der Umgang des Staates und seiner Institutionen mit (schmerzhafter) Vergangenheit und den Orten, an denen die Erinnerung an diese Vergangenheit „haftet“, ist zwar seit Jahren Gegenstand intensiver Forschung. Die verwaltungsrechtliche und verwaltungshistorische Perspektive ist dabei jedoch deutlich unterrepräsentiert gewesen. Nicht nur Fragen der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, sondern auch die Kompetenzen, Organisationsformen und Entscheidungsmaßstäbe der mit Erinnerungsaufgaben befassten Behörden und Einrichtungen sind bislang nur punktuell beleuchtet worden. Sind der Bund und die Länder allein als Förderer oder Koordinatoren für kommunale und zivilgesellschaftliche erinnerungskulturelle Aktivitäten gefragt? Besteht ein Handlungsbedarf für die Schaffung einer zentralen – zumindest einer überörtlichen – erinnerungskulturellen Infrastruktur? Bedürfen Gedenkstätten und andere Erinnerungsorte eines spezifischen ordnungsrechtlichen Schutzes? Wie kann die Sicherstellung des Pietätsschutzes an Orten des Gedenkens verfassungskonform ausgestaltet werden? Erfordert ein angemessener Umgang mit flächenhaften Zeugnissen der deutschen Vergangenheit wie dem Westwall und den Relikten des „Eisernen Vorhangs“ besondere rechtliche Vorkehrungen?


