„Kooperativ denken – gemeinsam innovativ arbeiten“. Abschiedskolloquium für Frank M. Bischoff.

Im August 2025 fand im Landesarchiv ein Kolloquium zu Ehren von Dr. Frank M. Bischoff statt, der nach fast 12 Jahren als Präsident in den Ruhestand geht. Grund genug, ihn im Kreis von Kolleginnen und Kollegen sowie Weggefährten aus verschiedenen Disziplinen zu feiern.

An zwei Tagen gab es Vorträge zu Netzwerken zwischen Archiv- und Geschichtswissenschaft. Vertreterinnen und Vertreter kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Kooperationspartner beteiligten sich mit Beiträgen. Beleuchtet wurde auch das Wirken von Dr. Bischoff an der Archivschule. In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurde die Zusammenarbeit von Geschichtswissenschaften und Archivwesen besprochen.

Dr. Frank M. Bischoff war vor seiner Tätigkeit als Präsident unter anderem Leiter der Abteilung Rheinland und der Archivschule Marburg. Er ist Vorsitzender der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Hauses der Geschichte NRW und gehörte zahlreichen weiteren Vereinigungen an.
Quelle: Landesarchv NRW, Instagram v. 25.8.2025

Online: ARCHIV. theorie & praxis 01/2025

Das Heft widmete sich schwerpunktmßig dem Thema „KI und Archive“. Ferner sei auf zwei weitere Beiträge hingewiesen:

• P. Quadflieg: Das „Wiesbadener Modell“ zur Untersuchung historisch belasteter
Straßennamen. Ein Zwischenfazit aus archivischer Sicht
• W. H. Stein: Ein neues Urteil zum Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit versus postmortalem Persönlichkeitsschutz

Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zur Wiedergutmachung gestartet

Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen hat eine Finanzierungszusage seitens des Bundesministeriums der Finanzen für ein dreiteiliges Projekt zur Digitalisierung, Tiefenerschließung und Nutzbarmachung von Wiedergutmachungsakten aus der Abteilung Rheinland erhalten. Das Gesamtprojekt hat dabei eine Laufzeit von etwa 3,5 Jahren.

Im Rahmen des Projekts werden Wiedergutmachungsakten aus Nordrhein-Westfalen tiefenerschlossen und digitalisiert. Dies betrifft sowohl „berühmte Fälle“ wie jenen des von den Nationalsozialisten abgesetzten Aachener Oberbürgermeisters Wilhelm Rombach (1884-1973) als auch Verfolgte, die keine „Presse“ erhielten, wie die Familie Levano aus Aachen. | Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland

In einem ersten Teilprojekt ist neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung der spezifischen administrativen und rechtlichen Bedingungen der Wiedergutmachung in NRW, vor allem die landesweite Erfassung aller einschlägigen Unterlagen zur Wiedergutmachung in einem sachthematischen Inventar in Zusammenarbeit mit anderen Archiven, Institutionen und der Forschung geplant. Weiterlesen

Linktipp: Onlineedition der NRW-Kabinettsprotokolle

screenshot der Datenbank der Onlineedition

Seit 1992 veröffentlicht das Landesarchiv NRW die Kabinettsprotokolle der Landesregierung in edierter Form. Zusammen mit der Herausgabe der 9. Legislaturperiode wird nun eine komplett überarbeitete Webseite vorgestellt, auf der die Protokolle, aber auch Hintergrundinformationen zu finden sind.
Quelle: Landesarchiv NRW, Veranstaltung 16.10.2024

Archivierungsmodell „Finanzverwaltung“ des Landesarchivs NRW


Das Landesarchiv NRW hat in diesem Februar den Abschlussbericht der Projektgruppe „Evaluation Archivierungsmodell Finanzverwaltung“. Das 2006 entwickelte Archivierungsmodell wurde mit dem 116 Seiten starken Bericht überarbeitet und liegt als PDF-Datei vor. Er dokumentiert die Bewertungsentscheidungen des Landesarchivs für die Unterlagen der Finanzverwaltung. Ebenfalls in Februar wurden die „Richtlinien zur Anbietung und Archivierung von Unterlagen der Finanzverwaltung“ publiziert.

Landesarchiv NRW: Erklärfilme zur Behördenberatung

1) zdA
In der behördlichen Schriftgutverwaltung bezeichnet die z.d.A.-Verfügung die Schlussverfügung, mit der die Bearbeitung eines Vorgangs abgeschlossen wird (z.d.A. = zu den Akten). Erst durch die z.d.A.-Verfügung kann der Lebenszyklus eines Vorgangs die nachfolgenden Phasen Aufbewahrung und Aussonderung durchlaufen. Die z.d.A.-Verfügung ist somit ein wichtiges Element für eine ordnungsgemäße Aktenführung.
2) Welche Unterlagen kommen in die Akte?

In der behördlichen Schriftgutverwaltung stellt sich im Alltag regelmäßig die Frage, wo anfallende Informationen abzulegen sind. Mögliche Ablageorte für diese Informationen (E-Mails, PDF-Dateien, Word-Dateien, Bilder) sind vor allem die E-Akte und das Laufwerk. Im Video wird anhand von Beispielen erklärt WO welche Information abzulegen sind. Weitere Informationen rund um das Thema elektronische Aktenführung und digitale Schriftgutverwaltung unter: https://www.archive.nrw.de/node/57