Von Dr. Oliver Hirsch
Friedrich Flick wurde am 13.Juni 1945 verhaftet. Flick unterhielt beste Kontakte zu den Oberen der Nazihierarchie, zu den Ministerien, Militärs und Sonderbeauftragten. Dies brachte ihn auf die Fahndungsliste, die von der Geheimdienstdirektion des US-Hauptquartiers herausgegeben wurde. Im Vorwort dieser Fahndungsliste ist zu lesen, dass die Industriellen „nichtsdestoweniger genau so gefährlich wie der deutsche Militarist, der SS-Mann und der Parteiführer der NSDAP“ waren (Jung, 1992, S.9).
Am 26.10.1946 wurde Telford Taylor zum Hauptankläger der Nachfolgeprozesse bestimmt. Im November 1946 konnte die Anklagebehörde mit der Vorbereitung des Falles Nr. 5 (Flick- Prozess) beginnen. Die Ermittlungen wurden jedoch immer häufiger von den Offizieren der eigenen Armee mit der Bemerkung behindert, es handele sich um radikale Aktionen gegen gute Industrielle und Bankiers, die dringend gebraucht würden, nämlich für den neuen antikommunistischen Kurs der USA.
Die Mitglieder des Gerichts im Fall 5 wurden vom Militärgouverneur bestimmt. Es waren der vorsitzende Richter Charles B. Sears, die beisitzenden Richter Frank N. Richmond und William C. Christianson, sowie das stellvertretende Mitglied Richard D. Dickson, die sämtlich Berufsrichter waren. Ihnen fehlten jedoch europa- und speziell deutschlandspezifische Kenntnisse, welches sich im weiteren Verlauf des Prozesses zum Teil in grotesk anmutenden Informationslücken offenbarte. Dr. Rudolf Dix fungierte als Verteidiger von Friedrich Flick, später trat Otto Kranzbühler für ihn in Erscheinung, der eigentlich den Mitangeklagten Odilo Burkhart vertrat. Flick war im weiteren Verlauf mit Dix zunehmend unzufrieden. Weitere Angeklagte waren Otto Steinbrinck, Konrad Kaletsch, Bernhard Weiß und Hermann Terberger.
Am 15.03. 1947 begann der Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift. Er dauerte bis zum 22.12. 1947. Weiterlesen