zehn Antworten der Verwaltung an die SPD für den Umwelt-, Kultur- und Tourismusausschuss am 27.2.2019. Ein Beitrag zur Blogparade #Archivpolitik
1. Wie kommt die Verwaltung momentan der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren?
Die Stadt Netphen unterhält gem. § 1 Ziffer 2 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalens (ArchivG NRW) ein öffentliches Archiv. Verortet ist das Archiv bei dem Fachbereich I/3 Ordnung und Bürgerservice, Kulturbüro.
2. Wird eine rechtssichere Archivierung gewährleistet? Wenn ja: Wie?
3. Welche Unterlagen werden bzw. wurden der Archivierung zugeführt? Werden sowohl Papierdokumente als auch elektronische Informationen/Texte… erfasst?
Laut § 2 Abs. 7 ArchivG NRW hat die Archivierung die Aufgabe „Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen.“ Nach Abs. 6 erfolgt die Auswahl der archivwürdigen Unterlagen ausschließlich nach fachlichen Kriterien durch das zuständige Archiv. Archivwürdige Unterlagen und Dokumente, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, sind dem Archiv anzubieten. Zurzeit werden ausschließlich Papierdokumente erfasst, eine Archivierung digitaler Dokumente findet nicht statt. Hiervon unberührt bleiben die bereits vorhandenen und eingesetzten elektronischen Fachanwendungen, wie beispielsweise das Personenstandsregister in den Standesämtern. Weiterlesen