Flaggen und Kennzeichen – erinnerungskulturelle Tagesordnungspunkte im Kreistag

Der Kreistag beschäftigt sich heute mit zwei Tagesordnungspunkten mit erinnerungskulturellen Hintergrund:
1) Kfz-Kennzeichen mit eindeutigem Bezug auf das „Dritte Reich“ – Anfrage der Fraktion Die Linke:
“ … Unsere Fraktion stellt diese Anfrage an das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein zum Umgang mit rechtextrem konnotierten Kennzeichen. In letzter Zeit werden vermehrt Pkws mit eindeutig rechtsextrem konnotierten Kennzeichen im Kreis Siegen-Wittgenstein gesichtet. Bei diesen Kennzeichen handelt es sich um konkrete Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die einen klaren Bezug zum „Dritten Reich“ aufweisen. Im Kreisgebiet gesichtete Kennzeichenkombinationen sind u.a. „HH 33“, „AH 18“ „SI EG 1945“ oder „SI EG 88“.
Laut Erlass des Landes NRW zur Zuteilung von amtlichen Kennzeichen sind so zum Beispiel u.a. die Buchstabenkombinationen HJ, NS, KZ, SA und SS nicht erlaubt. So heißt es im Paragraph 86a StGB:
„Das Verwenden von Nazi-Symbolen, einschließlich auf Kfz-Kennzeichen, ist in Deutschland nach § 86a Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Dieses Gesetz betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.“
Hingegen ist die Vergabe anderer Kombinationen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus haben könnten, möglich, kann aber von der zuständigen Kommune untersagt werden. Dazu gehören u.a. die Kürzel AH, HH oder SD, insbesondere in Verbindung mit Zahlen wie 1933, 1939, 33, 18 oder 88.1 Darüber hinaus verbieten auch einige Landkreise zusätzlich andere Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die einen klaren Bezug zum Nationalsozialismus herstellen lassen. Seit längerem ist bekannt, dass Rechtsextreme und Faschisten solche Kennzeichen nutzen, um damit ihre Gesinnung nach außen zu tragen. Solche und andere eindeutig rechtsextreme Nummernschildern sind nicht zulässig.
Aus dem oben geschilderten Sachverhalt fordert unsere Fraktion Aufklärung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Kreisverwaltung Siegen-
Wittgenstein und wir bitten die Kreisverwaltung um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kann es sein, dass das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein solche verfassungswidrigen Kennzeichen ausstellt bzw. in der Vergangenheit ausgestellt hat?
2. Welche internen Vorgaben haben Mitarbeiter*innen des Straßenverkehrsamtes Siegen-Wittgenstein beim Umgang und der Ausstellung solcher nicht zulässigen Kennzeichen?
3. Kann das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein dieser Anfrage eine Aufstellung beifügen, wie viele solcher nicht zulässigen Kennzeichen im Jahr 2024 ausgestellt wurden?
3. Kann das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein dieser Anfrage eine Aufstellung beifügen, wie viele solcher nicht zulässigen Kennzeichen in den letzten fünf Jahren
ausgestellt wurden?
Wir fordern hiermit den Kreis Siegen-Wittgenstein dazu auf, die entsprechenden Kennzeichen zu kontrollieren und diese abzuändern.
Darüber hinaus fordert unsere Fraktion das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein dazu auf, in Zukunft verstärkt auf solche Zusammenhänge zu achten und durch das geltende Verbot bei
der Vergabe von Kfz-Kennzeichen ein deutliches Zeichen gegen faschistische und rechtsextremistische Tendenzen und Gesinnungen zu setzen, auch hier im Kreisgebiet. ….“
Antwort der Kreisverwaltung:

1. Wie kann es sein, dass das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein solche verfassungswidrigen Kennzeichen ausstellt bzw. in der Vergangenheit ausgestellt hat?
Diese Annahme trifft nicht zu.
Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein beachtet die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie alle relevanten Verwaltungsvorschriften bei der Zuteilung von Kennzeichen strikt. Es wurden keine Kennzeichen mit eindeutig verfassungswidrigen oder rechtsextremen Inhalten ausgegeben.
2. Welche internen Vorgaben haben Mitarbeiter*innen des Straßenverkehrsamtes Siegen-Wittgenstein beim Umgang und der Ausstellung solcher nicht zulässigen Kennzeichen?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung besagt, dass die Buchstaben- und Zahlenfolge auf Autokennzeichen „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“ darf (§ 8 FZV). Derzeit sind Kennzeichen, die eine sittenwidrige Buchstabenkombination, wie KZ, HJ, NS, SA oder SS, enthalten, in Deutschland nicht erlaubt. Verbotene Kennzeichenkombinationen sind systemseitig gesperrt, so dass keine Zuteilung vorgenommen werden kann. Was darüber hinaus jedoch sittenwidrig ist, hängt von den besonderen Umständen im Einzelfall ab. Unsere Mitarbeitenden sind durch interne Anweisungen und Schulungen sensibilisiert.
3. Kann das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein dieser Anfrage eine Aufstellung beifügen, wie viele solcher nicht zulässigen Kennzeichen im Jahr 2024 ausgestellt
wurden?
Im Jahr 2024 wurden keine unzulässigen Kennzeichen ausgegeben.
4. Kann das Straßenverkehrsamt Siegen-Wittgenstein dieser Anfrage eine Aufstellung beifügen, wie viele solcher nicht zulässigen Kennzeichen in den letzten fünf Jahren ausgestellt wurden?
Auch rückblickend auf die letzten fünf Jahre ist festzustellen, dass keine unzulässigen Kennzeichen ausgegeben wurden.
Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein legt großen Wert auf die Einhaltung demokratischer Grundwerte und ist sich ihrer Verantwortung im Umgang mit sensiblen Kennzeichenkombinationen bewusst.
Die in der Anfrage aufgeführten (im Kreisgebiet gesichteten) Kennzeichen wurden daher im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nochmals auf Sittenwidrigkeit überprüft. In sämtlichen Fällen kann ein Bezug zum „Dritten Reich“ sicher ausgeschlossen werden. Vielmehr lässt sich in allen Fällen ein konkreter Bezug zu Namen und/oder Geburtsdaten der Halter:innen feststellen.
Unter den Haltern der Fahrzeuge befindet sich beispielsweise ein Altenheim.
Es ist folglich nicht möglich, jeglichen denkbaren ideologischen Missbrauch von Kfz-Kennzeichen durch die Interpretation von Buchstaben- und Zahlenkombinationen auszuschließen. Die Kreisverwaltung schließt sich insofern der Auffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens an. Dort lautet es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage zweier Abgeordneter am 01.10.2019
(Drucksache 17/7531):
„Die Landesregierung weiß um die vielfältigen Beweggründe von Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern, bestimmte Buchstaben-Ziffernkombinationen auf dem Kennzeichen auszuwählen, sei es, dass sie sich z. B. das Kennzeichen leicht merken wollen, die Anfangsbuchstaben von Vor- und Zunamen oder ein bestimmtes Datum darstellen wollen.“ […] „Die Landesregierung kann nicht ausschließen, dass – auch mit Blick auf das gesamte Landesgebiet – bei der sehr hohen Anzahl theoretisch möglicher Kennzeichenkombinationen im Einzelfall Assoziationen geweckt werden können, die der Rechts- und Sozialmoral widersprechen.““

2) Ganzjährige Beflaggung von Dienstgebäuden und Schulen – Antrag der AfD-Fraktion:
“ …. Der Kreistag möge beschließen:
Dienstgebäude, Schulen und Liegenschaften des Kreises sind, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ergänzend zu den Richtlinien Beflaggungsverordnung des Landes NRW vom 09.11.1984 ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen.
Begründung:
Die letzten Jahre aber auch die aktuelle Situation stellt viele Bürger in unserem Land vor ungeahnte Herausforderungen und wird zunehmend zur Zerreißprobe für unsere Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die auf Grund wirtschaftlicher, sozialer, politischer und zunehmend auch wieder religiöser Differenzen immer weniger Verbindendes zu finden vermag.
Ein Blick in die Geschichte zeigt jedoch, dass es, gerade in Anbetracht großer Krisen, immer wieder ein verbindendes Element gab, einen kleinsten gemeinsamen Nenner. Und dieser kleinste gemeinsame Nenner war die Zugehörigkeit zur eigenen Nation, einer Schicksals- und Bekenntnisgemeinschaft, basierend auf einem allgemein anerkannten Wertekanon.
Diese tragende Säule des Zusammenhaltes erodiert in Deutschland jedoch merklich – die Folgen sind täglich spürbar: Mangel an Gemeinsinn, Mangel an Solidarität, und am Ende auch Mangel an etwas, in das sich fremde Menschen hinein integrieren könnten.
Daher gilt es, diese Säule auf allen politische Eben wieder zu stärken. Eine Maßnahme dazu kann die in diesem Antrag geforderte dauerhafte Beflaggung sein. Nicht nur würde durch eine im Alltag deutlich sichtbare Beflaggung der Umgang mit unseren Nationalsymbolen eine dringend notwendige Normalisierung erfahren, auch der identitätsstiftende Charakter eines Symbols gemeinsamer Werte und der Zusammengehörigkeit darf nicht unterschätzt werden. …“
Stellungnahme der Verwaltung:
“ …. Nach Absatz 1 des einzigen Paragrafen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an den Tagen zu flaggen, die vom für Inneres zuständigen
Ministerium bestimmt werden. Insofern besteht eine Beflaggungspflicht des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können aus eigener Entschließung flaggen, wenn sie eine öffentliche Beflaggung für erforderlich halten (Absatz 2 des vorgenannten Paragrafen). Insofern besteht ein Beflaggungsrecht. Absatz 3 dieses Paragrafen regelt, dass die regelmäßigen Beflaggungstage durch Rechtsverordnung von dem für Inneres zuständigen Ministerium festgelegt werden. Im Übrigen erlässt das für Inneres zuständige Ministerium die zur Durchführung der Beflaggung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die Entscheidung über freiwillige Beflaggungen obliegt dem Landrat, der als Hauptverwaltungsbeamter die laufenden Geschäfte des Kreises führt. Sie erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit nach § 42 Abs. 1 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) und orientiert sich an örtlichen Anlässen und Gegebenheiten.
Eine dauerhafte, ganzjährige Beflaggung entspricht nicht der bisherigen Verwaltungspraxis und ist auch künftig nicht vorgesehen.“

4 Gedanken zu „Flaggen und Kennzeichen – erinnerungskulturelle Tagesordnungspunkte im Kreistag

  1. Aus der Sitzungsniederschrift:
    1) Kennzeichen (S. 8):
    “ …. Auf Nachfrage von Landrat Müller hat KT-Mitgl. Langenbach keine Zusatzfrage. Er bittet um entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter.
    Landrat Müller versichert, dass die Straßenverkehrsbehörde weiterhin im gesetzlichen Kontext arbeite. ….“
    2) Flaggen (S. 26-27, Anlage):
    Landrat Müller weist auf den zur Sitzung eingebrachten, als Tischvorlage ausliegenden Antrag
    zur Sache der Fraktionen CDU und FDP (s. Anlage) mit folgendem Inhalt hin:
    Der Kreistag beschließt:
    1. Der Landrat wird als Hauptverwaltungsbeamter des Kreises Siegen-Wittgenstein gebeten, die bisherige Verwaltungspraxis dahingehend zu ändern, dass an den Dienstgebäuden, Schulen und Liegenschaften des Kreises Siegen-Wittgenstein – wenn Fahnenmasten vorhanden sind – ganzjährig die Bundesflagge und die Europaflagge gehisst werden, so wie
    das in vielen europäischen Staaten gelebte Praxis und Kultur ist. Dabei gelten ergänzend die Regelungen der Beflaggungsverordnung des Landes NRW.
    2. Steht nur ein Fahnenmast zur Verfügung, so ist – mit Ausnahme des Europatags am 9. Mai und der Europawahlen – ganzjährig die Bundesflagge zu hissen. Am Europatag und zu den Europawahlen ist stattdessen die Europaflagge zu zeigen.

    KT-Mitgl. Zaum führt in den Antrag der AfD-Fraktion ein. Den ergänzenden Antrag der Fraktionen CDU und FDP lehnt er ab.
    KT-Mitgl. Müller erklärt zum Antrag der Fraktionen CDU und FDP, dass der Landrat aufgrund seiner eigenen Zuständigkeit „gebeten“ werde, der Beflaggung gemäß Antrag nachzukommen.
    KT-Mitgl. Peiser fordert angesichts des Antrags der AfD-Fraktion mehr Zeichen für Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft. Der Inhalt des AfD-Antrags bringe aus ihrer Sicht eher Intoleranz und Anti-Integration zum Ausdruck.
    KT-Mitgl. Georgi weist darauf hin, dass für die Beflaggung Regeln gegeben seien, aus denen hervorgehe, dass bestimmte offizielle Anlässe den Grund für das Beflaggen an öffentlichen Gebäuden bieten. Dies sei nicht vergleichbar mit der Entscheidung zur Beflaggung im Privatbereich.
    KT-Mitgl. Klein erkennt in der Beflaggung einen Ausdruck der Zugehörigkeit, der Identitätsstiftung, eine pädagogische Wirkung und einen Beitrag zur politischen Bildung.
    Landrat Müller bittet zwischenzeitig die Öffentlichkeit von Beifallsbekundungen abzusehen.
    Er betont, dass die Beflaggung eine landesweite Fragestellung sei, die durch die vom Landtag beschlossene und vom Innenminister NRW erlassene Verordnung zur Beflaggung geregelt wurde. Diese eröffne dem Dienststellenleiter (Landrat) die Möglichkeit über die besonderen Anlässe hinaus zu beflaggen. Nach diesen Grundsätzen gehe der Landrat vor.
    KT-Mitgl. Droege weist darauf hin, dass die zudem erlassene Verwaltungsvorschrift die Beflaggung bei öffentlichen Anlässen oder wenn es wünschenswert ist ermögliche. Der Kreistag könne diesen Wunsch äußern.
    KT-Mitgl. Linde hebt die Bedeutung der Beflaggung hervor. Der Kreistag könne dazu eine Meinung bilden und äußern, die Umsetzung liege jedoch beim Landrat.
    KT-Mitgl. Born erinnert daran, dass die deutsche Flagge das Symbol für Einigkeit und Recht und Freiheit sei.
    Landrat Müller gibt zu bedenken, dass die Flaggen jeden Abend abzuhängen und dann jeden folgenden Tag wieder aufzuhängen seien. Dies sei sehr personalintensiv.
    Er lässt daraufhin zunächst über den oben kursiv dargestellten Antrag der Fraktionen CDU und FDP als weiter gehenden Antrag abstimmen:
    Abstimmungsergebnis:
    Mehrheitlich dagegen, 24 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
    Danach lässt er über den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 170/2025) abstimmen:
    Abstimmungsergebnis:
    Mehrheitlich dagegen, einige Ja-Stimmen“

    Begründung des CDU/FDP-Antrags:
    “ ….. Europa ist mehr als ein politisches Projekt – es ist ein Friedensversprechen, ein Raum der Freiheit, des Rechts und der gemeinsamen Verantwortung. Die Europäische Union steht für ein Miteinander über nationale Grenzen hinweg, für Demokratie, Menschenrechte und gemeinsamen Fortschritt. Wir bekennen uns zu einem starken, selbstbewussten Deutschland – fest eingebettet in die europäische Gemeinschaft. Die Europaflagge symbolisiert dabei nicht nur eine Institution, sondern eine Idee: die Einheit in Vielfalt.
    Die dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Europaflagge – neben der Bundesflagge – ist Ausdruck unserer Überzeugung: Ein starkes Europa ist die Grundlage für Sicherheit, Wohlstand und eine lebenswerte Zukunft – auch in unserem Kreis.
    Flaggen schaffen Sichtbarkeit und Identifikation. Sie stehen für Werte, für Zugehörigkeit und für Haltung. Deshalb wollen wir, dass das europäische Bekenntnis auch an unseren Schulen, Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen deutlich sichtbar wird – jeden Tag. Und wir hoffen, dass unser Antrag zu einem Umdenken beim Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein führen wird und zukünftig eine dauerhafte, ganzjährige Beflaggung der neuen Verwaltungspraxis entspricht.“

  2. – SPD Siegen-Wittgenstein, Facebook-Reel
    – SPD Siegen-Wittgenstein,Stellungnahme “ SPD zeigt sich besorgt über CDU-Kurs “ v. 15.7.2025, Link: https://www.spd-siegen-wittgenstein.de/2025/07/15/spd-zeigt-sich-besorgt-ueber-cdu-kurs/
    – CDU Siegen-Wittgenstein, Stellungnahme “ Landrat Müller weigert sich die Deutschland- und Europafahne dauerhaft am Kreishaus zu hissen „v. 17.7.25, Link: https://www.cdu-siwi.de/artikel/landrat-mueller-weigert-sich-die-deutschland-und-europafahne-dauerhaft-am-kreishaus-zu
    – Westfalenpost via Facebook am 18.7.2025, Reaktion der CDU auf die SPD-Kritik
    – Stellungnahme der CDU-Landratskandidatin zum „Flaggenzoff“ via Facebook
    – Stellungnahme des Kreistagsfraktionavorsitzenden der SPD zum „Flaggenzoff“ via Facebook
    Stellungnahme des CDU-Bundestagsabgeordneten zum Flaggenzoff

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