Die Verleihung des Soester Stadtrechts an die Stadt Siegen

Urkunde des Kölner Erzbischofs Wigbold von 1303 (StAS, Best. A, U3)
Im Jahre 1303 bestätigte der Kölner Erzbischof Wigbold (1297-1304) der Stadt Siegen die Privi-legien nach dem Vorbild des Soester Stadtrechts. In der Folge avancierte Soest bis in das 17. Jahrhundert zum maßgeblichen rechtlichen Referenzpunkt für Siegen. Der Vortrag analysiert diesen interstädtischen Rechtstransfer und untersucht die spezifische Bedeutung der Soester Normen für die städtischen Freiheiten, die Verfassungsentwicklung sowie das Erbrecht.
Der Vortrag findet statt am Donnerstag, den 25. Juni 2026, um 18.30 Uhr im Eintrachtsaal der Siegerlandhalle (Einlass ab 18.00 Uhr). Der Eintritt ist frei!

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