Emails, Chatverläufe sind anzubieten vs „Vielleicht sollte man mal die Historiker fragen, was sie für nötig halten, nicht die Juristen!“. Beginn einer Debatte.
„Bei mehreren aktuell arbeitenden Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Landtages NRW ist aus Sicht der sozialdemokratischen Abgeordneten der Zugang zur relevanten Behördenunterlagen unzureichend, weil die Unterlagen teilweise gelöscht wurden. Daraus entstand auch die Frage, ob die archivrechtliche Anbietungspflicht in diesen Fällen unterlaufen wird.
In einer Besprechung mit den SPD-Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse konnte Prof. Thomas Henne am Montag [13.10] die Rechtsgrundlagen des Landesarchivgesetzes erläutern. Zentral waren dabei der
● weite Unterlagenbegriff des Gesetzes (auch „elektronische Aufzeichnungen“ sind erfasst) und das im Gesetz erfreulicherweise verankerte
● archivrechtliche Löschungssurrogat (die Anbietung an das Archiv ist ein Surrogat für die vom Fachgesetz vorgeschriebene Löschung).
Ausgehend von dem eindeutigen Wortlaut des Landesarchivgesetzes zeigte sich, dass die von den NRW-Ministerien vertretene Rechtsauffassung, eine Veraktung sei Voraussetzung für das Entstehen der archivrechtlichen Anbietungspflicht, nicht haltbar ist. Auch eine „Löschroutine“ bei Messengerdiensten, die zur Datensicherheit eingeführt wird, kann die archivrechtliche Anbietungspflicht nicht aufheben.
Die weitergehende Frage, ab wann die Nichtvorlage von Unterlagen an einen Untersuchungsausschuss strafrechtlich relevant wird (§ 274 StGB – Urkundenunterdrückung), führte dann über das Archivrecht hinaus, da jedenfalls die Nichtanbietung an Archive keinen Straftatbestand erfüllt. Weiterlesen

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24. Oktober 2025 – 4. Januar 2026, Siegerlandmuseum




Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma veröffentlicht heute eine Dokumentation mit dem Titel Schonung für die Mörder? – Die justizielle Behandlung der NS-Völkermordverbrechen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft und die Rechtskultur in Deutschland. Der Zentralrat will mit diesem Projekt über die jahrzehntelangen Initiativen des Verbandes und seiner Gründer für eine rechtsstaatliche Verfolgung der Täter und Organisatoren des NS-Völkermordes informieren und das Versagen der Justizbehörden bei den Ermittlungsverfahren dokumentieren. „Hier sehen wir uns nicht nur in der Verantwortung gegenüber den Opfern und den Überlebenden des Holocaust, sondern auch in der Pflicht zur Bewahrung des Rechtsstaats“, erklärte heute der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, in Heidelberg.