
Bildquelle: https://www.land.nrw/corona, Stand: 8.1.2021
Im § 6 Abs. 4 der neuen Coronoaschutzverordnung NRW gültig ab dem 11. Januar findet folgende Regelung:
„In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.“
Wiewohl Archive ja generell – nicht nur in Pandemie-Zeiten – froh sind erwähnt zu werden, muss hier leider gesagt werden, dass aufgrund der Einzigartigkeit des in Archiven verwahrten Archivgutes in NRW kein Archiv, soweit wie ich es sehe, Archivalien ausleiht, zur Abholung bereitsstellt oder gar ausliefert. Über das Zustandekommen der Formulierungen kann trefflich spekuliert werden.

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„Wenn die Menschen in Kirchen und Umgebung an den Kirchener Heimatverein denken, dann fällt ihnen zuerst das Museum im alten Kirchener Ortsteil Inken ein und dann natürlich der Heimattag mit seinen vielfältigen Angeboten des Zusammenseins, Erlebens und Genießens. Manche weisen auch auf das gerade wieder erschienene Heimatblatt hin und auf die eine oder andere Veranstaltung der Heimatgeschichtler – aber dann ist meistens Schluss. Dabei stemmt der Heimatverein laut eigener Presseinfo seit etlichen Jahren eine zweite Mammutaufgabe: das Archiv der 
„Kunst- und Kulturinstitutionen beschäftigen sich zunehmend mit der Digitalisierung ihrer Sammlungen, auch und gerade im Angesicht der Pandemie 2020. Dabei spielen nicht nur technische und organisatorische Fragen eine Rolle, vor allem rechtliche Aspekte führen oft zu Unsicherheit bei der digitalen Zugänglichmachung der Daten.

„ …. Wenn öffentliche Dienstleistungen unbezahlbar oder sehr ineffizient werden, kommt irgendwann unweigerlich der Ruf, sie abzuschaffen. Besser ist es, sich vorher kluge Strategien zu überlegen. Die großen Papiermassen, die zu präzise zu erfassen sich nicht mehr lohnt, die man aber gerne erhalten möchte für spätere Forschung, in großen, sicheren und effizient geführten Hallen gemeinsam unterzubringen, erscheint mir daher eine sehr überlegenswerte Variante zur Sicherung des Archivwesens. Ich finde, wir sollten solche Strategien zuerst einmal gründlich bewerten und nicht von vornherein verdammen.