– wie aus den Grafen von Nassau Fürsten des Heiligen Römischen Reiches wurden“
Als erster Persönlichkeit des Hauses Nassau überhaupt wurde Johann Ludwig Graf zu Nassau-Hadamar (1590-1653) im Jahr 1650 in den Fürstenstand des Heiligen Römischen Reiches erhoben. Die kaiserliche Gunstbezeugung war eine Anerkennung für die treuen Dienste des versierten Diplomaten, der es Mitte des 17. Jahrhunderts im Zeitalter konfessioneller Auseinandersetzung geschafft hatte, auf europäischen Parkett als Friedensvermittler Akzente zu setzen. Bis 1664 wurden auch die Repräsentanten der Grafenhäuser Nassau-Siegen, Nassau-Dillenburg und Nassau-Diez mit der Fürstenwürde dekoriert. Als geschätzte Akteure auf außenpolitischer Bühne vermochten sie das Prestige des Hauses Nassau auch international zu heben. Der 1652 in den Reichsfürstenstand erhobene Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679) diente etwa von 1636 bis 1644 als niederländischer Generalgouverneur in Brasilien, sein katholischer Neffe Johann Franz Desideratus von Nassau-Siegen (1627-1699) avancierte zum spanischen Statthalter und Generalkapitän des Herzogtums Limburg sowie zum Statthalter des Herzogtums Geldern. Die Dynastie Nassau-Diez wiederum festigte durch ihre Statthalterposten im friesischen Leeuwarden den Einfluss auf die niederländischen Provinzen im Norden. Aus dem Diezer Zweig Nassaus sollte schließlich die niederländische Monarchie hervorgehen, die 2015 ihr 200jähriges Thronjubiläum feiern wird. Weiterlesen

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