Straßennamen und Raubkunst – 2 Themen im Siegener Kulturausschuss

Heute beschäftigt sich der Kulturausschuss der Stadt Siegen mit zwei historisch relevanten Themen:
1) Abschluss einer Schiedsvereinbarung(„stehendes Angebot“) für Verfahren von NS-Raubgut
“ …. Der Deutsche Städtetag hat seinen Mitgliedsstädten mit Schreiben vom 25.3.2025 mitgeteilt, dass am 26.März 2025 ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Länder und Kommunen unterzeichnet werden soll, welches eine Schiedsgerichtsbarkeit in stritten Rückgabefällen von NS-Raubgut einsetzt. Das neue Verfahren löst die bisherige Beratende Kommission für NS-Raubgut ab und soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Kommunen, die Voraussetzung für die Tätigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit zu schaffen, indem sie eine Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO“ (stehendes Angebot) unterzeichnen. Betroffen sein kann im Falle der Stadt Siegen das stadteigene Siegerlandmuseum. Die Direktion kommt zu folgender Beurteilung:
„Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die Stadt Siegen zu einem Schiedsverfahren und der Entscheidung, dieses Schiedsverfahren zu verfolgen, im Falle, dass gegenüber der Stadt Siegen der Verlust von Kulturgut geltend gemacht, der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 eintrat und zwar wegen der Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen oder der sexuellen Orientierung des / der Eigentümer/-in. Leihgaben, die sich im Bestand des Siegerlandmuseums befinden, sind von der Verfahrensanwendung ausgenommen. Daher bestehen seitens der Museumsleitung keine Bedenken, die Schiedsvereinbarung zu unterzeichnen.“
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Unterzeichnung der Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch den Bürgermeister gemäß vorliegenden Formular zu beschließen ….“

2) Benennung von Straßen – Beratung der Textfassungen aus dem Abschlussberichts des Arbeitskreises Straßenbenennung:
“ …. Im Kulturausschuss vom 20.8.2024 wurde eine Anfrage zum Sachstand „Erläuterungsschilder an Straßen“ gestellt. Die Verwaltung sagte zu, hierzu in einer der kommenden Sitzungen Rechenschaft zu geben. Zum Sachstand macht das Stadtarchiv der Stadt Siegen folgende Ausführungen:
„In der Sitzung des Arbeitskreises „Aufarbeitung der historischen Hintergründe von Straßennamen“ am 17. August 2021 wurden die kategorisierten Straßennamen in das vom Arbeitskreis gewählte dreistufige Bewertungssystem (A= Umbenennung; B=Kontextualisierung und C= kein Handlungsbedarf) eingeordnet. Eine entsprechende Aufstellung ist im Abschlussbericht des Arbeitskreises in der Ratssitzung am 19. Oktober 2022 vorgestellt worden. Seitdem steht noch die politische Entscheidung über das weitere Vorgehen aus.
Derzeit fehlt noch die von Seiten des Arbeitskreises empfohlene Beschreibung der Hintergründe für die Umbenennung der in Kategorie A eingeordneten Straßen. Ob dies durch Anbringen einer Beschilderung oder eines QR-Codes und in welcher Form geleistet werden soll, ist noch nicht politisch entschieden. Gleiches gilt für in die Kategorie B wie C aufgenommenen Straßennamen.
Die Entscheidung der verantwortlichen politischen Gremien, ob die Texte hierzu in einer Kurz- oder Langfassung erarbeitet werden sollen, steht ebenfalls noch aus. Es kann allerdings auf die Biogramme im Abschlussbericht des „AK Straßennamen“ zurückgegriffen werden, wobei die wissenschaftlich fundierten Anregungen seitens des Stadtarchivs keine Aufnahmen fanden und von den politischen Vertretern im Arbeitskreis festgesetzt wurden. Nach dem Dafürhalten des Stadtarchivs sind die vorliegende Texte kritisch durchzusehen, mit weiteren Informationen und neueren Forschungsergebnissen zu ergänzen sowie mit Quellen- als auch Literaturangaben zu versehen. Der Textumfang ist dabei gleichsam von der Schildergröße respektive -form (QR-Code) abhängig.“
Aufgrund dieser Feststellungen empfiehlt die Verwaltung, die Beratung über die Kurz- und Langfassung der Texte zu Straßennamen mit Erläuterungsbedarf in den Arbeitskreis Erinnerungskultur zu verweisen und dem Kulturausschuss einen Vorschlag zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. ….“

4 Gedanken zu „Straßennamen und Raubkunst – 2 Themen im Siegener Kulturausschuss

  1. Das ist nicht ganz richtig. Ich hoffe nicht, dass der Kulturausschuss auf Basis falscher Tatsachen Entscheidungen trifft.
    Die Textempfehlungen für die Straßennamentäfelchen der Kategorie B sind im Abschlussbericht enthalten. Sie wurden vom damaligen Stadtarchivar formuliert. Warum das jetzt neu diskutiert werden muss, erschließt sich mir nicht ganz, es sei denn, es gebe inhaltliche Kritik an den Formulierungen. Davon habe ich aber noch nichts gehört.
    Abgesehen davon vermisse ich auch eine Vorlage der Verwaltung zu den anderen, vom Rat beschlossenen Empfehlungen des Abschlussberichtes, unter anderem der, einen Preis für regionalgeschichtliche Forschungsarbeiten auszuschreiben.
    bedeutsame Forschungsarbeiten auszuloben.

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