NRW.BANK und Bauministerium starten neue Programme zur Denkmalförderung in NRW

nrwbankDie NRW.BANK startete am 1.10.2013 gemeinsam mit dem Bauministerium zwei neue Förderprogramme zur Förderung der Denkmalpflege in NRW. Ab sofort werden damit 60 Millionen Euro pro Jahr an günstigen Fördermitteln zur Verfügung stehen: 20 Millionen Euro für selbst genutztes Wohneigentum und 40 Millionen Euro für gewerblich oder kulturell genutzte sowie kirchliche Baudenkmäler. Hinzu kommen 4,12 Millionen Euro an Zuschüssen für die Bodendenkmalpflege sowie herausragende Sakralbauwerke ab 2014.

„Mit den beiden neuen Darlehensprogrammen wird das Fördervolumen und damit auch die Zahl der möglichen Objekte zugleich erheblich erhöht“, erklärt Michael Groschek, Minister für Wohnen und Stadtentwicklung. Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK ergänzt: „Jetzt können nicht nur denkmalgeschützte Objekte gefördert werden, sondern auch andere Instand zu setzende Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Damit ist die Darlehensförderung deutlich weitreichender als die bisherige Zuschussförderung.“

Ein weiterer Vorteil: Während früher nur die denkmalbedingten Mehrkosten einer Baumaßnahme zuschussfähig waren, können nun die Gesamtkosten des Umbaus für die Förderung zugrunde gelegt werden. „Auf diese Weise kann beispielsweise ein Eigentümer eines Denkmals die Darlehensförderung nicht nur für die denkmalgerechte Erneuerung seiner Fenster, sondern für seinen gesamten Umbau beantragen“, so Groschek.

Von der Darlehensförderung nicht abgedeckt ist die Bodendenkmalpflege sowie herausragende Sakralbauwerke. Hierfür wird es ab 2014 Zuschüsse in Höhe von 4,12 Millionen Euro geben: Bei der Bodendenkmalpflege sind das 2,82 Millionen Euro (bisher: 3,01 Millionen Euro). Für herausragende Sakralbauwerke wie die Welterbestätten Kölner und Aachener Dom, die Wiesenkirche in Soest oder den Xantener Dom wurden die Zuschüsse von 767.000 Euro auf 1,3 Millionen Euro aufgestockt.

Anhang: Förderkonditionen

A. Förderkonditionen für zu Wohnzwecken genutzte denkmalwerte Gebäude

1. Zielgruppe

Gefördert werden selbst nutzende Eigentümer von Wohnimmobilien (Eigenheim, Eigentumswohnung)

Förderbar sind auch Wohnimmobilien mit gemischter Nutzung: D.h. der Eigentümer selbst bewohnt eine Wohnung und es befindet sich weiterer Wohnraum zur Vermietung im Gebäude. Befinden sich auch gewerbliche Räume von untergeordnetem Anteil in dem Gebäude, können auch diese mit gefördert werden.

2. Fördervoraussetzung

Bei der Förderung muss es sich um denkmalgeschützte, denkmalwerte oder städtebaulich und/oder baukulturell wertvolle und erhaltenswerte Wohngebäude handeln. Die Förderung setzt die Zustimmung und/oder Stellungnahme der Kommune und/oder der unteren Denkmalbehörde (gem. § 9 DschutzG) voraus.

3. Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren. Grundsätzlich sind die energetischen Anforderungen nach der jeweils aktuellen EnEV mit Sonderregelungen für Denkmäler einzuhalten.

4. Art und Höhe der Förderung

Gefördert wird mit Darlehen in Höhe von 85% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Der Eigenanteil beträgt 15%.

Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 €, der Darlehenshöchstbetrag von einmalig 80.000 € bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Bei einem gemischt genutzten Wohngebäude, in dem der Eigentümer oder die Eigentümerin eine Wohnung selbst bewohnt beträgt die Förderung 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten mit einem Darlehenshöchstbetrag von einmalig 300.000 €.

5. Darlehenskonditionen

Der Zins für das Darlehen beträgt, 0,5% plus 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a.

Die Tilgung beträgt 4% bei einer zinsverbilligten Darlehenslaufzeit von 10 Jahren.

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Fördermaßnahmen werden bei den Bewilligungsbehörden für die Wohnraumförderung beantragt. Sie erteilen die Förderzusagen. Danach wird ein Darlehensvertrag mit der NRW.BANK geschlossen, die die Darlehen besichert.

B. Förderkonditionen für nicht zu Wohnzwecken genutzte denkmalwerte Gebäude

1. Zielgruppe

Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gewerbliche Unternehmen.

2. Fördervoraussetzung

Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Darlehen können für investive Maßnahmen an und in nicht überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenwerte Bausubstanz aufweisen, beantragt werden. Die Förderung setzt die Zustimmung und/oder Stellungnahme der Kommune und/oder der unteren Denkmalbehörde (gem. § 9 DschutzG) voraus.

3. Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind alle Baumaßnahmen im und am Gebäude, die das Gebäude erhalten, instand setzen und modernisieren.

4. Art und Höhe der Förderung

Gefördert wird mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

Mindestbetrag: 25.000 Euro

Höchstbetrag: 2 Millionen Euro (Im Einzelfall ist auch ein höherer Darlehensbetrag möglich.)

5. Darlehenskonditionen

Laufzeit:

10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr

20 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr

Das Darlehen wird als Annuitäten- oder Ratendarlehen ausgereicht.

Zinssätze:

Die tagesaktuellen Zinssätze werden unter www.nrw.bank.de im Internet abrufbar sein. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungskredits unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) vereinbart. Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben.

6. Antrags- und Bewilligungsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK, inkl. der Bestätigung der Kommune, dass es sich bei den Instand zu setzenden Gebäuden um Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt, ist vor Vorhabensbeginn bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem der NRW.BANK zuzuleiten.

Quelle: Pressemitteilung des Bauministerium NRW, 1.10.2013

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