Novellierung des Denkmalschutzgesetzes und die Bedeutung der Änderungen für die Stadt Siegen

und deren denkmalpflegerischen Aufgaben – Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die heutige gemeinsame Sitzung des Bau- und Kulturauschusses der Stadt Siegen

“ …. [I]n einer Zeit, in der Veränderungen so rasant vollzogen werden, braucht es einen kulturellen Anker. Wir haben das Bedürfnis, uns mit dem zu identifizieren wo wir geboren und aufgewachsen sind. Die markanten und über viele Jahre bewahrten Denkmäler geben vielen Menschen dieses Heimatgefühl. Deshalb sind der Schutz und die Pflege von Denkmälern essenziell und nach wie vor wichtig. Es geht um den möglichen Verlust der unverwechselbaren Gesichter unserer Stadt und der angrenzenden Dörfer, wenn sich das Verständnis von einem Denkmal was schützen gilt hin zu einem Objekt dessen Wert vor allem an seiner Nützlichkeit bemessen wird verändert.
Die angekündigte Gesetzesnovelle zum Denkmalschutz in NRW hat das Ziel, Verfahren zu vereinfachen, z.B. durch Umlegung der Zuständigkeit in die Kommunen. Wir sehen die Gefahr, dass schutzwürdige Objekte eben aufgrund dieser Vereinfachung nicht hinreichend geschützt werden können, gerade wenn besondere Investoreninteressen vorliegen.

Die Abschaffung der Benehmensherstellung in der Denkmalpflege birgt die Gefahr, dass die eh schon überlasteten Mitarbeiter*innen der Verwaltung mit dieser Verantwortung über die Maße zusätzlich belastet werden könnten.
Die Fachämter der Landschaftsverbände haben über Jahre hinweg mit ihren ausgebildeten Experten und Expertinnen die nötigen Ressourcen, die für das Entdecken, Untersuchen und Erfassen von schützenswertem Gut notwendigen Expertisen zu erstellen. Das hat bisher gut funktioniert. Im Hinblick auf die in der Novellierung geplanten Änderungen stellen wir folgende Fragen:
1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
2.Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
3.Welche Qualifikation hat aktuell das Personal, das die Aufgabe zur Zeit erledigt und welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein.
4.Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
5.Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege?
6.Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf die Stadt mit der Gesetzesnovelle?
7.Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
8.Plant die Verwaltung eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben? “
Quelle: Stadt Siegen, Ratsinformationssystem, AF 43/2021

Zum Hintergrund s.
1) Linktipp Denkmalschutz-Büendnis NRW
2) Beseitigung statt Schutz – WHB fürchtet um Denkmallandschaft in NRW
3) „Den guten Stand der Denkmalpflege in NRW nicht verspielen“
4) „NRW: Denkmalschutzgesetz auf dem Weg“

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