Neues Fundament für deutsche Erinnerungspolitik

Kabinettsbeschluss zur Gedenkstättenkonzeption
Link zur PDF: Konzept_Gedenkstätten_05.11.25

„Gedenkstätten halten in ganz Deutschland die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das SED-Unrecht wach. Eine zentrale Grundlage für ihre Förderung ist die Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Angesichts zahlreicher aktueller Herausforderungen hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sie jetzt grundlegend überarbeitet. Am Mittwoch, 12. November 2025, hat das Bundeskabinett die Neufassung verabschiedet.
„Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine dauerhafte Verantwortung, die staatlich begangenen Verbrechen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken“, erklärte der Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer im Anschluss an den Kabinettsbeschluss am 12. November 2025. Gedenkstätten und Erinnerungsorte seien dabei zentrale Pfeiler unseres demokratischen Selbstverständnisses, so der Staatsminister.
„Sie halten die Erinnerung an Unrecht, Verfolgung und das Leid der Opfer wach, sie fördern historisches Wissen und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie“, sagte Weimer. Die Unterstützung der Gedenkstätten bleibe daher eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung, betont der Staatsminister.
Die neue Gedenkstättenkonzeption bildet die Grundlage für die Förderung und Entwicklung der Gedenkstätten an den historischen Orten der nationalsozialistischen Verbrechen sowie des kommunistischen und SED-Unrechts. Die ursprüngliche Fassung wurde 1999 beschlossen und 2008 fortgeschrieben. Ihre Erneuerung ist ein zentrales Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag.

Klares Bekenntnis zur Singularität der Shoa
Die neue Konzeption würdigt die Arbeit und die bisherigen Leistungen der Gedenkstätten. Dabei bekräftigt sie zwei Grundpfeiler der deutschen Erinnerungskultur: Sie bekennt sich zur Singularität der Shoa und benennt klar das Unrecht der SED-Diktatur. Außerdem unterstützt sie die politische Unabhängigkeit und wissenschaftliche Fundierung der Gedenkstätten. Es sei wichtig, dass diese weiterhin gewahrt bleiben, betont Staatsminister Weimer.

Neufassung begegnet aktuellen Herausforderungen
Die Neufassung reagiert darüber hinaus vor allem auf aktuelle Entwicklungen, die die Gedenkstätten besonders herausfordern. Dazu zählt der zunehmende zeitliche Abstand zu den Verbrechen, aber auch der digitale Wandel und eine vielfältigere Gesellschaft. Hinzu kommt die Gefährdung der baulichen Substanz der historischen Orte sowie die wachsende Bedrohung durch Geschichtsverfälschung und die immer häufigeren verbalen und teils gewalttätigen Angriffe auf die Einrichtungen.
In der Neufassung werden daher drei neue Schwerpunkte in der Projektförderung des Bundes gesetzt. Erstens wird der Erhalt der historischen Orte unterstützt. So sollen Projekte gefördert werden, die die historischen Gebäude und Liegenschaften sichern und denkmalgerecht erhalten. Darüber hinaus sollen Projekte zur Digitalisierung und der digitalen Lebenswelt gefördert werden. Schließlich sollen Vermittlungsprojekte unterstützt werden, die neue Arbeitsfelder, Themen und Formate erschließen. Dazu kommen Ausstellungsprojekte und die orts- und anwendungsbezogene Forschung.

Kommission soll Empfehlungen für institutionelle Förderung erarbeiten
Außerdem soll eine wissenschaftliche Kommission berufen werden. Diese soll Empfehlungen zu Einrichtungen erarbeiten, die die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur aufarbeiten und gegebenenfalls künftig in die institutionelle Bundesförderung aufgenommen werden können.
Die jetzt beschlossene Gedenkstättenkonzeption wurde in enger Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Gedenkstätten, Opfervertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeitet. Die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus ist nicht Teil des Gedenkstättenkonzepts. Die Bundesregierung misst der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte große Bedeutung bei und wird sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen.“

Weitere Informationen zur Gedenkstättenkonzeption zur Themenseite

Quelle: Kulturstaatsminister, 12.11.2025

„Der Leiter der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, hat im WDR das neue Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung gelobt.
Da es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, sollen Gedenkstätten künftig verstärkt digitale Informationsangebote nutzen. Jens-Christian Wagner hält solche Formate für sinnvoll, warnte jedoch zugleich davor, dass sie einen Besuch vor Ort nicht ersetzen könnten. Kritisch äußerte er sich außerdem zum Einsatz von KI-generierten Zeitzeugen-Hologrammen, wie sie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ins Gespräch gebracht hat. Im Mittelpunkt müssten stets die analogen Überreste und Beweise stehen.“
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten, 13.11.2025

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