„Löschmoratorium“ der Afghanistanakten

Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchiv, VdA und VHD

In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD), der VdA und das Bundesarchiv zum „Löschmoratorium“ der Afghanistanakten. Dieses Moratorium wurde im Bundestag abgelehnt.

Um wichtige Themen wie die Afghanistankrise aufarbeiten zu können, sind auch spätere Historikerinnen und Historiker zwingend auf die Rekonstruktion der internen Kommunikation angewiesen, auch wenn sie digital geschieht. Prinzipiell sind die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes für die Archivierung von Dienstakten und Kommunikationsmedien ausreichend. Allerdings fehlt es an dem Bewusstsein, dass auch über Messengerdienste ausgetauschte Informationen nach dem Gebot der Aktenmäßigkeit der Verwaltung in den Dienstakten zu dokumentieren sind.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. (VHD), der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. und das Bundesarchiv fordern daher eine größere Sorgfaltspflicht bei der Aktenabgabe

2 Gedanken zu „„Löschmoratorium“ der Afghanistanakten

  1. Die Verantwortlichen wollen natürlich löschen. Die Gründe liegen auf der Hand. Wenn man das Disaster schon nicht ungeschehen machen kann, dann muss man doch wenigstens die Belege beseitigen …

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