Denkmalschutz contra Abriss beim Siegener Hochhaus

LSBAApril2015Die kleine Anfrage unter obengenannten Titel im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortete das zuständige Bauministerium am 9. April 2015. Auf die Frage „Welche Begründung hatte das Land NRW bzw. die obere Denkmalbehörde für die Unterschutzstellung des Hochhauses (und wie wird diese heute begründet)?“ hießt es dort: „Die zuständige Untere Denkmalbehörde hat das Behördenhochhaus im Jahr 2014 aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen in die Denkmalliste der Stadt Siegen eingetragen, weil es eine für die Entstehungszeit typische Fassadengestaltung und Baukörperausbildung zeigt und weil es sich um eine bewusst gesetzte moderne Dominante für Siegen als zentralem Verwaltungsstandort handelt.“
Seit geraumer Zeit wird über die Zukunft des Gebäudes in den Siegener Medien intensiv diskutiert.
siwiarchiv hat zur der Geschichte des Gebäudes bereits einen Eintrag eingestellt. Auch der Architekt des Gebäudes wurde hier bereits vorgestellt.

2 Gedanken zu „Denkmalschutz contra Abriss beim Siegener Hochhaus

  1. Pressemitteilung der Stadt Siegen, 6.7.2015:
    „Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 297 „Koch’s Ecke“ fand vor Ort am 27. Mai 2015 eine erfolgreiche Planungswerkstatt mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Gemeinsam wurden Ideen gesammelt und Vorschläge erarbeitet, wie das Quartier zukunftsfähig entwickelt werden könnte. ….. “ Übereinstimmend formulierten die Teilnehmenden: “ ….. Das Straßen.NRW-Gebäude wird erhalten und soll als Wohnhochhaus für verschiedene Bewohnergruppen genutzt werden. Alternativ könnte es aber auch als Gründerzentrum mit einem Panorama-/Dachcafé genutzt werden. Die Hammerhütter Schule und das Straßen.NRW-Gebäude sollen saniert und ausgebaut als zentrale Merk- und Orientierungspunkte im Quartier dienen und zur Identifikation beitragen. …..“

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