Hans-Carl von Carlowitzs „Sylvicultura Oeconomica“ in Wittgensteiner Schlossbibliotheken

Schlossbibliothek Bad Berleburg:

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„Der Band (Ausgabe 1713) trägt die Signatur Rk 3/85 (Titel s. Anlagen) und wurde offenbar 1718 angekauft – darauf deutet zumindest die Prägung der Initialen und des Jahresdatums auf dem vorderen Deckel.
Vorhanden ist in der Schlossbibliothek auch die Ausgabe des Werks aus dem Jahr 1732 (Signatur Rk 3/86).“

Schlossbibliothek Bad Laasphe
In dem Katalog der Bücherversteigerung auf Schloss Wittgenstein vom 27. September 1950 (u. folg. Tage) finden folgende Positionen unter der Rubrik „Naturwissenschaften“ gefunden:

„Los-Nr. 1685 Carlowitz, H. C. v.: Anw. z. Wilden Baum-Zucht, Leipzig 1713, 414 S. u. Reg. m. 2 Kupf. u. T. Kupf. Fol. Pgt. 25,– DM

Los-Nr. 1686 Carlowitz, H. C. v.: Anw. z. Wilden Baum-Zucht, 2. Aufl. Leipzig 1732, 284 S. u. Reg. M. Kupfer u. T. Kupf.
Angeb.: Carlowitz: Naturm. Gesch. d. wild wachsenden Bäume u. Sträucher i. Teutschland, Leipzig 1732, 248 S. u. Reg. Fol. Ldr. d. Zt. m. R. Verg. 30,– DM

Los-Nr. 1687 Carlowitz, H. C. v.: Anw. z. wilden Baum-Zucht, 2. Aufl. Leipzig 1732, 284 S. u. Reg. M. 2 Kupfer u. T. Kupf. In rohen Bogen. 15,– DM“
Den Kollegen Dr. Stumpf und Imhof sei für die Fotos und Recherchen gedankt!

s. a. https://www.siwiarchiv.de/2013/07/ausstellung-300-jahre-forstliche-nachhaltigkeit/

„ […] auch ist im Circus ein Theater angebracht.“

Sommerliche Freizeitvergnügen unter dem Krönchen vor 150 Jahren.
2. Klick in die Vergangeneheit.

 hainerbrauhaus

Bild: Auch der Besuch idyllischer Ausflugslokale wie hier das Hainer Brauhaus auf einer 1915 gelaufenen Ansichtskarte gehörte Mitte des 19. Jahrhunderts zum populären Freizeitangebot im ganzen  Siegerland. (Stadtarchiv Siegen, Best. Ansichtskartensammlung) Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 30

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Kassation = die Vernichtung von Unterlagen, die durch das Archiv als nicht archivwürdig eingeschätzt werden..

Aufgrund von Doppelung, d.h. es gibt Dokumente, die mehrfach den gleichen Inhalt abbilden, müssen auch aus diesem Bestand einige Unterlagen kassiert werden.

Im Bereich Finanzen/ Kasse sind einige Jahrgänge sowohl mit „Kontenkarten“, also der Auflistung von Ausgaben, z.B. für den Einkauf von Obst und Gemüse bei einem bestimmten Geschäft an einem bestimmten Datum als Summe, als auch mit der Sammlung der einzelnen Rechnungen belegt. Die Entscheidung ist gefallen, hier die Rechnungen zu vernichten. Zumal für einen anderen Jahrgang aufgrund von Fehlen der Kontenkarten dann der Rechnungsordner aufgehoben wird und damit auch Beispiel-Material für diesen Bedarf gegeben ist…

Kassiertes

 

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Lernmodul „August 1914 – Kriegsbegeisterung?“

seguDas Lernmodul 302 der Lehrplattform für offenen Geschichtsunterricht der Universität zu Köln verwendet auch Zeitungsausschnitte der Siegener Lokalpresse:
„Bilder vom Beginn des Ersten Weltkriegs zeigen oft Soldaten, die begeistert in den Krieg ziehen. Im Zusammenhang mit der „Mobilmachung“ (die Soldaten werden für den Kriegseinsatz „eingezogen“) und dem Kriegseintritt des Deutschen Reichs am 1. August 1914 wird oft vom sogenannten „Augusterlebnis“ gesprochen. Der Begriff will ausdrücken, dass es in der deutschen Bevölkerung eine große Begeisterung für den Krieg gegeben hat.
Im Deutschen Reich wurden zu Beginn des Krieges knapp vier Millionen Männer einberufen und an die Fronten geschickt, das waren etwa 40 Prozent aller 20 bis 40 Jahre alten Männer. Unter ihnen waren etwa eine Million oft junge Männer, die sich freiwillig für den Kriegseinsatz meldeten. Tatsächlich gab es also einen „kriegsbegeisterten“ Teil der Bevölkerung. Aber es gab auch andere Reaktionen auf den Kriegsbeginn.
Wie verhielten sich die Menschen Anfang August 1914?“
Arbeitsblatt: 302LeKriegsbegeisterung
Quelle: 302M1Kriegsbegeisterung

Lothar Irle, das „Siegerland und Westfalen”

IrleWestfalenChronologie einer Festschrift des Landkreises Siegen zur 150jährigen Zugehörigkeit zu Preußen

21. Februar 1967 Die Druckerei Weyandt in Hilchenbach legt dem Kreiskulturamt ein Angabe über die Druckkosten für das Buch “Das Siegerland und Westfalen” vor
22. Februar 1967 Juliane von Bredow, Hilchenbacher Mitglied des Kreiskulturausschusses, legt eine positive Stellungnahme für die Herausgabe des Buches vor. Übrigens: Sie empfiehlt die Berücksichtigung der Druckerei Weyandt.
30. März 1967 Der Kulturausschuses des Landkreises Siegen empfiehlt dem Kreisausschuss die Herausgabe des Buches in einer 2.000er Auflage. Die Mittel von 9.000 DM – 7520 DM Druckkosten und 1.200 DM Honorar – sollen überplanmäßig auf der Haushaltsstelle 360-3-5234 zur Verfügung gestellt werden.
28. April 1967 Niederschrift des Kreisausschusses und Finanzunterausschusses::

“8. Herausgabe des Buches “Das Siegerland und Westfalen” von Dr. Lothar Irle
Herr Kreisdirektor Krämer berichtet, Dr. Lothar Irle habe anläßlich der 150jährigen Zugehörigkeit des Landkreises Siegen zu Westfalen das Buch “Das Siegerland und Westfalen” geschrieben. Das Buch solle vom Landkreis Siegen herausgegeben werden. Es handele sich um eine historisch-wissenschaftliche Arbeit. Herr Dr. Güthling habe eine positive Stellungnahme zu diesem Buchabgegeben. Bei einer Auflage von 3.000 Stück würden Gesamtkosten von rund 11.000 DM entstehen. Der Landschaftsverband habe sich bereit erklärt , einen Zuschuß von rund 4.000 DM zu zahlen. Derr KT-Abg. Hundt ist der Meinung, daß das größere Interesse für die Herausgabe des Buches der Landschaftsverband habe. Die Verwaltung solle deshalb an den Landschaftsverband wegen eines höheren Zuschusses herantreten. Herr stellv. Landrat Vomhof regt an, den Gemeinden den Ankauf von einigen Exemplaren für die Schulen und für Repräsentationszwecke zu empfehlen. Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 29

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Da findet sich folgende Ausnahmegenehmigung der Stadt Siegen für die Hengsbach-Heilstätte aus 10/1959:

„Gemäß §2 der Verordnung zur Einschränkung des Wasserbrauchs im Stadtkreis Siegen vom 3. Oktober 1959 wird der Hengsbach-Heilstätte gestattet, die Verbrauchsquote des §1 zu überschreiten. Es wird die Auflage erteilt, den Wasserverbrauch soweit einzuschränken, wie es nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft (…) vertretbar ist. (…)“

Und die ursprüngliche Verordnung lautete folgendermaßen:

„Verordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser im Stadtkreis Siegen.

Auf Grund der §§1, 30 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (…) wird durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Okt. 1959 zur Abwendung der durch die Wasserknappheit drohenden Gefahren (Gesundheitsschädigung!) für den Stadtkreis Siegen (…) folgende Verordnung erlassen:

§ 1       Der Wasserverbrauch ist gegenüber dem abgerechneten Durchschnittsverbrauch der Monate Januar und Februar 1959 um 50% einzuschränken.

§ 2       Der Oberstadtdirektor wird ermächtigt, durch Ausnahmegenehmigung die Verbrauchsquote des &1 in folgenden Fällen zu erhöhen: a) für Krankenhäuser und Ärzte (…) Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 28

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

In 1956 wurde es notwendig, einen Krankenwagen – für die Abholung der Patienten vom Bahnhof, z.T. noch notwendige Transporte zu Spezialuntersuchungen (später wurden dann die notwendigen Gerätschaften selber angeschafft) und für die „Umzüge“ der MitarbeiterInnen (diese wurden z.T. mit Hab und Gut vom Bahnhof abgeholt) anzuschaffen. Dazu der folgende Kostenvoranschlag (soweit ermittelbar wurde genau dieser Wagen dann auch angeschafft):

Angebot VW-Krankenwagen

Autorin: Dagmar Spies

Heilstätte Hengsbach 27

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Zur Heilstätte gehörte ebenfalls ein Schwesternwohnheim(, sowie -später- ein Haus mit zwei Wohnungen für den Chefarzt und den Verwalter). Hier ein Auszug aus der Hausordnung des Wohnheims:

„Nicht alle Familien können heute für sich im eigenen Hause wohnen. Deshalb muß das Haus, das sein schützendes Dach über oft viele Familien und Hausgenossen wölbt, allen seinen Bewohnern als Stätte der inneren Sammlung lieb und wert sein. Jeder muß sich immer dessen bewußt sein, was er dem Frieden des Hauses schuldet, eingedenk des eigenen Wohls und des Wohls der Mitbewohner.

Wie vieles, was streitbare Gemüter erhitzt, ist bei Licht gesehen nur ein belangloses Mißverständnis. Durch gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich kleinliche Reibereien ausschalten. Nur in einer friedlichen Atmosphäre kann eine wirkliche Hausgemeinschaft entstehen.

Unter Bezugnahme auf §14 des Mietvertrages und im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner verpflichtet sich der Mieter die folgenden Bestimmungen einzuhalten: Weiterlesen