Heute: Anhörung zu kürzeren Schutzfristen im Bundesarchiv

Verabschiedung des Leitbilds des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.

vdalogoIn der Mitgliederversammlung auf dem 86. Deutschen Archivtag 2016 in Koblenz haben die Verbandsmitglieder das Leitbild des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. verabschiedet. Das Leitbild ist im Dialog mit den Mitgliedern entstanden und gibt Orientierungen für die Arbeit und die Ziele des Verbandes für die Zukunft.
Link zum Text
Link zum PDF-Download

Quelle: VdA, 11.10.16

„Kompetent! – Archive in der Wissensgesellschaft“

86. Deutscher Archivtag 2016 in Koblenz mit Fachmesse ARCHIVISTICA 2016
archivtag16Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. richtet vom heute bis zum 1. Oktober 2016 in Koblenz den größten nationalen Archivkongress in Europa aus. Der Fokus des Deutschen Archivtags richtet sich auf das bedeutsame Thema Kompetent! – Archive in der Wissensgesellschaft. Parallel dazu öffnet auch die Fachmesse ARCHIVISTICA ihre Türen.
Unsere industrielle Gesellschaft wandelt sich zunehmend zu einer Wissensgesellschaft und das in einem rasanten Tempo. Die Lebens- und Arbeitswelt vieler Menschen verändert sich tiefgreifend. Wissen und Wissenschaft werden immer mehr als Teil des Produktionsprozesses und als Dienstleistung verstanden, als Kostenfaktor und als Wettbewerbsvorteil.
Klar ist: Die voranschreitenden technologischen Entwicklungen bergen große Chancen für unsere Wissensgesellschaft und v.a. für die Archive, welche als Dienstleister seit Generationen Informationen bereitstellen und vermitteln.
Archive verfügen über Kompetenzen, die für die Wissensgesellschaft wichtig sind. Diese gilt es zu vermitteln, auszubauen und zu optimieren. Doch wie gehen die Archive mit den aus dem gesellschaftlichen Wandel resultierenden Veränderungen um? Welchen Platz nehmen Archive in der Wissensgesellschaft ein? Wie führen Archive ihre Beratungsfunktion aus und wie werden Archive in dieser Funktion unterstützt? Weiterlesen

Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Der Gesetzentwurf wurde am 22.09.2016 in erster Lesung in die parlamentarische „Debatte“ eingebracht. Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.
So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.
Der Gesetzentwurf wurde zunächst an folgende Ausschüsse überwiesen:
Ausschuss für Kultur und Medien (federführend), Innenausschuss, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Quellen: Bundestag, Pressemitteilung vom 22.9.2016 via Archivalia; Plenarprotokoll Nr.: 18/190 vom 22.09.2016, veröffentlicht am 23.09.2016 , Link: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18190.pdf

Erschienen: „Moderne Aktenkunde“

Holger Berwinkel, Robert Kretzschmar, Karsten Uhde (Hrsg.): Moderne Aktenkunde, Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Band 64, 191 S., Marburg 2016, ISBN: 978-3-923833-81-8

archivschulebd64Aus den Vorwort: “ ….. Die Publikation vereinigt als „moderne Aktenkunde“ Beiträge, deren zeitlicher Bogen sich vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die unmittelbare Gegenwart spannt. Sie lassen erkennen, wie sehr sich die Erzeugung und der Gebrauch von Akten in diesem Zeitraum verändert haben und mit welcher Dynamik dieser Prozess gerade in unseren Tagen fortschreitet. In der Beschreibung und Analyse der damit verbundenen Entwicklungen zeichnen sich so denn auch „rote Fäden“ zwischen den Beiträgen ab, wozu nur zwei offenkundige Beispiele genannt seien. Erstens: Dass Akten heute in weiten Bereichen keine Vollständigkeit mehr bieten, entspricht einer Tendenz, die seit langem prägend ist und weit über den Beginn des digitalen Zeitalters hinaus zurück reicht. Zweitens: Akten im herkömmlichen Sinne sind heute nicht mehr das alleinige Arbeitsinstrument der Verwaltung. Vielmehr sind sie Teil einer Kultur, in der eine Vielfalt analoger und digitaler Formen der Kommunikation und Verschriftlichung oft unverbunden nebeneinander zum Einsatz kommt. Diese Entwicklung hat sich ebenfalls schon seit längerem angebahnt.
Als Disziplin muss die Historische Hilfswissenschaft „Aktenkunde“ offen dafür sein, Schnittmengen mit anderen Disziplinen zu nutzen. Auch dies wird an den hier publizierten Beiträgen deutlich. Akten können aus unterschiedlichen Perspektiven untersucht werden: im Sinne der klassischen Lehre Heinrich Otto Meisners aus der Sicht der seinerzeit produzierenden Kanzlei, als Archivalienkunde aus der Sicht des heute verwahrenden Archivs (diese beiden Perspektiven interessieren die Geschichtswissenschaft), aber auch normativ als Grundlage des Records Managements. Alle Sichtweisen sind berechtigt, und je nach Fragestellung verspricht die eine oder die andere bessere Erkenntnis, ohne dabei die alternative Sicht je ganz verdrängen zu können. Aus dieser Spannung kann die Aktenkunde neue Kraft gewinnen. Weiterlesen