
Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/18113) wird heute in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Vorgesehen ist die Überweisung an den federführend enAusschuss für Kultur und Medien sowie an den Innenausschuss. Da die Einbringung laut Tagesordnung nach 22 Uhr erfolgt, können Reden zu Protokoll gegeben werden.
Der Optimismus des Verfassers des ersten Entwurfs aus dem Jahr 2018, der anlässlich der Tagung der nordrhein-westfälischen Kreisarchive am 10. März 2026 davon ausging, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird, scheint sich zu bestätigen. Allerdings darf die insgesamt lange Dauer des Verfahrens als Ausdruck der Geringschätzung von Archiven und Archivierenden durch die Landespolitik gewertet werden.
s. dazu:
1) Sachstand: Evaluierung des Archivgesetzes NRW (2018 – 2026)
2) Archivgesetz NRW – ja, ist denn schon Weihnachten?

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