Nach 74 Jahren stellt die Deutsche Filmbewertungsstelle ihre Arbeit ein. Ihre Akten bleiben als wertvolle Quelle für die Filmgeschichte.

© HLA
„Kurz vor ihrem 75. Jubiläum musste die Deutsche Filmbewertungsstelle (FBW) ihre Tätigkeit einstellen. Diese Entscheidung markiert das Ende einer Institution, die über sieben Jahrzehnte hinweg einen bedeutenden Einfluss auf die deutsche Film- und Medienlandschaft hatte. Gegründet wurde die FBW im Jahr 1951 auf Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder. Sie hatte die Aufgabe, mittels einer unabhängigen Jury, die Qualität von Filmen zu bewerten und mit den Prädikaten „wertvoll“ und „besonders wertvoll“ auszuzeichnen. Diese Bewertungen waren nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern auch eine Grundlage zur Erlangung von staatlichen Förderungen und ein hilfreiches Orientierungsmittel für das Publikum.
Besonders in der Nachkriegszeit verfügte die Filmbewertung über große Bedeutung, um die deutsche Filmproduktion zu unterstützen. Seitdem hat sich die Filmlandschaft durch die Digitalisierung allerdings stark verändert. Es gibt das Internet und Streamingdienste, durch die sich der Konsum von Filmen gewandelt hat. Dort werden Filme zum Teil direkt veröffentlicht, ohne im Kino gezeigt zu werden und auch DVDs werden kaum noch verkauft. Gleichzeitig wird heute eine größere Anzahl an Filmen produziert, da es für unabhängige Filmschaffende leichter ist, ihre Projekte ohne den früher enormen finanziellen Aufwand zu realisieren. Darüber hinaus gibt es heutzutage durch Online-Plattformen mehr Möglichkeiten zu recherchieren und sich über Filme auszutauschen. Die Filmindustrie ist damit nicht mehr so stark auf das Urteil einer staatlichen Institution angewiesen und es gingen zuletzt weniger Filme in die Bewertung durch die FBW. Weiterlesen

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Es befasst sich im Schwerpunkt mit dem Thema „Digitale Langzeitarchivierung“, unter anderem mit der Entwicklungskooperation DIMAG. Dazu kommen Beiträge aus Archivtheorie und Praxis, Literaturberichte u.v.m.
Zur Motivation für dieses Papier sei aus der Einleitung zitiert: „Die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalpolitischen Entschei-dungsprozessen hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie wird gesetzlich vorgeschrieben durch die Selbstbindung der Kommunen gefördert und von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Ohne die Kenntnis der Wege, Formen und Netzwerke, die dieser Partizipation zugrunde liegen, wird es gerade auf der kommunalen Ebene künftig nicht mehr möglich sein, politische Entscheidungen abschließend zu verstehen und zu analysieren. Die Überlieferungsbildung in Kommu-nalarchiven sollte daher dieses Feld verstärkt in den Blick nehmen…. “