NRW: Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“

Von Corona-Pandemie betroffene Vereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten.

Die Landesregierung NRW legt ein Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf: Am 30. April 2020 hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative von CDU und FDP unterstützt, die das Auflegen eines Sofortprogramms für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte. Acht Wochen später ist es nun soweit: Das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ wird nach  der Freigabe der Finanzmittel durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am Montag, 29. Juni 2020, veröffentlicht. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
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Ministerin Ina Scharrenbach: „Gerade jetzt in der Krise zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe etc. zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl.  Dieses Engagements findet vor Ort statt:  im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten werden, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. Genau da setzt das Sonderprogramm der Landesregierung an. Traditionsvereine können vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, sollen zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Ein Beispiel:
Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.

Zum Verfahren
Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind hier auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung NRW

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