Entdeckungen bei der Erschließung II

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Aus: Josten, Hans-Dirk: Mühlen und Müller im Siegerland, Mit einem Verzeichnis der Wasserkraftanlagen dieser Region; Waxmann, Münster/New York, 1996:

„(…) Im Siegerland gehörte die Papierherstellung nicht zu den wichtigen Industriezweigen. Der erste, wahrscheinlich mißlungene Versuch, eine Papiermühle zu errichten, erfolgte gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Niederschelden. Die erste und auch als einzige erfolgreich betriebene Papiermühle war die von Johannes Oechelhäuser 1818 gegründete, der später noch eine zweite folgte.(…)“

Aus: 1840-1955 Waldrich Siegen. Zur Geschichte der Stadt Siegen und des deutschen Werkzeugmaschinenbaues. Festschrift Dr.-Ing. E.H. Oskar Waldrich zum 75. Geburtstag; H.A.Waldrich GmbH Siegen in Westfalen; S. 141-144:

„Der zum Kloster gehörende „Johannes-Weiher“, der wahrscheinlich von einem aus der Leimbach abgezweigten Graben mit Frischwasser versorgt wurde und wohl als Karpfenlieferer für die Fastenspeisen diente, lag auf dem Gelände des heutigen Mädchen-Gymnasiums und Landratsamtes; er ist in der ältesten Katasterkarte des Siegener Stadtteils Hammerhütte vom Jahr 1826 eingetragen und wurde hiernach begrenzt von Linien, die im Südosten etwa der Fahrbahnmitte der heutigen St.-Johann-Straße, im Nordwesten der heutigen Koblenzer Straße entlang liefen und von Kochs Ecke im Nordosten bis unterhalb des heutigen Landramtsamtes im Südwesten reichten. Der etwa 165m lange und 50 m breite „Gehanswäjer“ scheint um 1835 herum zugeschüttet worden zu sein.“ Weiterlesen

Entdeckungen bei der Erschließung I

Durch die Entdeckung des ersten Wasserzeichens und den bereits letztens veröffentlichten Beitrag des ProPatria-Wasserzeichens, bin ich auf den Geschmack gekommen! Warum nicht mal wieder Rückmeldung aus der archivischen Arbeit, in diesem Falle die Tiefenerschliessung eines älteren Bestandes des Landratsamtes (Signatur 1.1.10 Landratsamt), geben. Besonders eben diese hübschen Papiere und ihre Wasserzeichen erscheinen durchaus interessant.

Also beginnen wir mal ganz vorne mit den Ergebnissen meiner Recherche zur Papierherstellung:

Die Papierherstellung in Europa beruhte seit dem Hochmittelalter auf der Herstellung eines Papierbreis aus Lumpen. Die Lumpensammler und –händler versorgten die Papiermühlen mit dem Rohstoff, dort wurden die Hadern in Fetzen geschnittenm manchmal gewaschen, einem Faulungsprozess unterzogen und schließlich per Stampfwerk zerkleinert und zu einem Brei gestampft. Der Papiermacher siebte abschließend mithilfe eines Schöpfrahmens eine dünne Schicht des Papierbreis ab, legte diesen auf Filzunterlagen, um ihn zu entwässert und preßte, leimte und trocknete schließlich das Papierstück. All diese Arbeitsgänge wurden zunächst noch per aufwendiger Handarbeit betrieben bzw. mit Tieren im Kollergang (Zerkleinerung).

Die maschinelle Massenproduktion von Papier beginnt im mittelalterlichen Europa; europäischen Papiermachern gelingt es in kurzer Zeit, den Arbeitsprozess durch die Einführung zahlreicher Neuerungen zu erleichtern: Das Reißen der Lumpen mit einem Sensenblatt löst die umständliche Praxis des Reißens von Hand oder Schneidens mit Messer oder Schere ab. Der weitere Zerkleinerungs- und Faulungsvorgang wird jetzt mithilfe von wasserangetriebenen Mühlen betrieben und die bisherigen Bambus- oder Schilfsiebe zum Abschöpfen des Papierbreis werden durch Metallsiebe ersetzt, die auch die technische Voraussetzung für das Anbringen der zur Kennzeichnung dienenden Wasserzeichen ermöglicht. Auch ging man dazu über, die Hadern statt des Faulens und Reinigens mit Chlor zu bleichen. Dadurch konnten auch farbige Stoffe zu weißem Papier verarbeitet werden.  Weiterlesen

Manfred Thaller (Hrsg.): Das Digitale Archiv NRW in der Praxis. Eine Softwarelösung zur digitalen Langzeitarchivierung

ThallerDANRW„Kölner Beiträge zu einer geisteswissenschaftlichen Fachinformatik, Band 5
Hamburg 2013, 222 Seiten,
ISBN 978-3-8300-7278-2

Zum Inhalt
Das „Digitale Archiv NRW“ wurde als Projekt zur landesweiten digitalen Langzeitarchivierung durch das Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Ziel dieser Initiative ist es, digitales kulturelles Erbe langfristig zu sichern und zugänglich zu machen. Hierfür wurde an der Professur für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung in Köln prototypisch eine funktional vollständige Softwarelösung erarbeitet, die in diesem Band sowohl konzeptuell als auch technisch dokumentiert wird. Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach Schluss

Zum Abschluss des „Tagebuch einer Bestandsauf- nahme“ nun noch Auszüge aus einem wundervollen Aufsatz des damaligen Kreisbaurates H. Kienzler

„DIE HENGSBACH-HEILSTÄTTE ALS BAUWERK

Kreisbaurat Dipl.-Ing. H. Kienzler

Rings von Wald umschlossen, mit einem weiten Blick in das Siegtal, zum gegenüberliegenden Gilbergskopf und den Höhen der Eisernen Hardt steht die neue Lungen- heilstätte für Südwestfalen in der Oberen Hengsbach bei Eiserfeld.

Ein langgestrecktes, in seinen Hauptteilen dreigeschossiges und im Grundriß zum Tal hin leicht konkav geschwungenes Gebäude beherrscht mit seiner Längsausdehnung von 100 m den oberen Rand des nach Süden und Westen hin geneigten Hanges. Jenseits der von der Gemeinde Eiserfeld neu gebauten Zufahrtsstraße schließt sich gesondert das Schwesternhaus an und in etwas größerer Entfernung, mehr zum Tal hin gruppiert, das Haus für den Chefarzt und den Verwalter und ein zweites für Pfleger und Heizer mit ihren Familien.

Hinter dem Hauptgebäude zum Waldrand hin versteckt sich fast der Stall für die Schweine und die Hühner mit einer Futterküche, einem Schlachtraum und einem Verbrennungsraum für Abfälle, die sofort vernichtet werden müssen.

In einer Senke zum Tal hin ist die Kläranlage angeordnet worden, die alle Abwässer aufnimmt und nach den neuesten Verfahren der Technik und Hygiene die mechanische und biologische Klärung in mehreren Arbeitsgängen bewerkstelligt, bis schließlich das gereinigte und entkeimte Wasser in geschlossenen Rohrleitungen dem Vorfluter zugeführt werden kann. Weiterlesen

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Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Das Findbuch ist ein Hilfsmittel für die Recherche. Es wird nach Abschluss der Ordnungsarbeit und Verzeichnung eines Bestandes angefertigt. Der Aufbau eines Findbuchs sieht i. d. R. folgendermaßen aus: Vorwort (Herkunft und Geschichte des Bestandes, Bearbeitung des Bestandes, Benutzungsmodalitäten,…), Verzeichnungsteil (Klassifikation und Titelaufnahmen), Register/Index/Anhang (geographischer, Sach-, Personen, Institutionsindex, Kassationsliste, Konkordanz zwischen Alt- und endgültiger Signatur, Abkürzungsverzeichnis, u. ä.).

Hier nun das Findbuch zum Bestand Heilstätte Hengsbach: Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 30

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Kassation = die Vernichtung von Unterlagen, die durch das Archiv als nicht archivwürdig eingeschätzt werden..

Aufgrund von Doppelung, d.h. es gibt Dokumente, die mehrfach den gleichen Inhalt abbilden, müssen auch aus diesem Bestand einige Unterlagen kassiert werden.

Im Bereich Finanzen/ Kasse sind einige Jahrgänge sowohl mit „Kontenkarten“, also der Auflistung von Ausgaben, z.B. für den Einkauf von Obst und Gemüse bei einem bestimmten Geschäft an einem bestimmten Datum als Summe, als auch mit der Sammlung der einzelnen Rechnungen belegt. Die Entscheidung ist gefallen, hier die Rechnungen zu vernichten. Zumal für einen anderen Jahrgang aufgrund von Fehlen der Kontenkarten dann der Rechnungsordner aufgehoben wird und damit auch Beispiel-Material für diesen Bedarf gegeben ist…

Kassiertes

 

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Heilstätte Hengsbach 29

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Da findet sich folgende Ausnahmegenehmigung der Stadt Siegen für die Hengsbach-Heilstätte aus 10/1959:

„Gemäß §2 der Verordnung zur Einschränkung des Wasserbrauchs im Stadtkreis Siegen vom 3. Oktober 1959 wird der Hengsbach-Heilstätte gestattet, die Verbrauchsquote des §1 zu überschreiten. Es wird die Auflage erteilt, den Wasserverbrauch soweit einzuschränken, wie es nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft (…) vertretbar ist. (…)“

Und die ursprüngliche Verordnung lautete folgendermaßen:

„Verordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser im Stadtkreis Siegen.

Auf Grund der §§1, 30 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (…) wird durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Okt. 1959 zur Abwendung der durch die Wasserknappheit drohenden Gefahren (Gesundheitsschädigung!) für den Stadtkreis Siegen (…) folgende Verordnung erlassen:

§ 1       Der Wasserverbrauch ist gegenüber dem abgerechneten Durchschnittsverbrauch der Monate Januar und Februar 1959 um 50% einzuschränken.

§ 2       Der Oberstadtdirektor wird ermächtigt, durch Ausnahmegenehmigung die Verbrauchsquote des &1 in folgenden Fällen zu erhöhen: a) für Krankenhäuser und Ärzte (…) Weiterlesen

Heilstätte Hengsbach 28

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

In 1956 wurde es notwendig, einen Krankenwagen – für die Abholung der Patienten vom Bahnhof, z.T. noch notwendige Transporte zu Spezialuntersuchungen (später wurden dann die notwendigen Gerätschaften selber angeschafft) und für die „Umzüge“ der MitarbeiterInnen (diese wurden z.T. mit Hab und Gut vom Bahnhof abgeholt) anzuschaffen. Dazu der folgende Kostenvoranschlag (soweit ermittelbar wurde genau dieser Wagen dann auch angeschafft):

Angebot VW-Krankenwagen

Autorin: Dagmar Spies

Heilstätte Hengsbach 27

Tagebuch einer Bestandsaufnahme

Zur Heilstätte gehörte ebenfalls ein Schwesternwohnheim(, sowie -später- ein Haus mit zwei Wohnungen für den Chefarzt und den Verwalter). Hier ein Auszug aus der Hausordnung des Wohnheims:

„Nicht alle Familien können heute für sich im eigenen Hause wohnen. Deshalb muß das Haus, das sein schützendes Dach über oft viele Familien und Hausgenossen wölbt, allen seinen Bewohnern als Stätte der inneren Sammlung lieb und wert sein. Jeder muß sich immer dessen bewußt sein, was er dem Frieden des Hauses schuldet, eingedenk des eigenen Wohls und des Wohls der Mitbewohner.

Wie vieles, was streitbare Gemüter erhitzt, ist bei Licht gesehen nur ein belangloses Mißverständnis. Durch gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich kleinliche Reibereien ausschalten. Nur in einer friedlichen Atmosphäre kann eine wirkliche Hausgemeinschaft entstehen.

Unter Bezugnahme auf §14 des Mietvertrages und im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner verpflichtet sich der Mieter die folgenden Bestimmungen einzuhalten: Weiterlesen