Die verzeichneten Akten Nassauischer Behörden betreffen
1) den Grund Seel- und Burbach, dessen Saynischer Anteil bereits 1798 der Fürstin von Nassau-Weilburg anfiel, während der Dillenburgische nebst dem Hickengrund erst 1806 an Nassau übertragen wurde
2) den 1815 provisorisch unterstellten Teil des Fürstentums Siegen.
Beide Gebiete gingen 1816 an Preußen über, die Akten wurden anschließend nach pertinenzmäßigen Gesichtspunkten ausgeliefert. Im Staatsarchiv waren sie bisher in den jetzt aufgelösten Beständen Burbach Anhang und Regierung Arnsberg A (Vorbehörden) verzeichnet; einige wenige Stücke waren in das sog. Siegener Landesarchiv gelangt. Die Herkunft aus diesen Beständen ist jeweils in der letzten Spalte angegeben.
Das vorliegende Findbuch B 50 Herzogtum Nassau – Landesbehörden betr. den Freien Grund Sel- und Burbach wurde im Jahre 2010 von Sabine-Ines Rauch mit dem Verzeichnungsprogramm VERA abgeschrieben. Kleinere Korrekturen durch Thomas Reich.
Münster, den 12. Dezember 2013, Reich

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