Archive und Barrierefreiheit

Reblog von Archive 2.0 (Thekla Kluttig), 5.12.22

Symboldbild

“ Archive sollten für jeden Menschen offen sein: unabhängig davon, ob dieser Mensch z. B. gehörlos ist, sehbehindert oder blind, einen Rollstuhl benötigt oder aufgrund kognitiver Einschränkungen leichte Sprache besser versteht. Diesem Ziel möchten wir näherkommen. Worum geht es uns und wie können Sie sich beteiligen?
In Sachen Barrierefreiheit gibt es in den deutschen Archiven noch viel zu tun. Dies gilt zum einen für das Personal in Archiven. Wie viele Archivarinnen und Archivare mit Behinderung arbeiten in unseren Archiven? Wie divers ist der berufliche Nachwuchs, den wir ausbilden? Betrachtet man die Präsenz in der archivischen Öffentlichkeit, muss man vermuten – wenige und wenig.
Zum anderen geht es um die Menschen, die Archive nutzen möchten. Oder nutzen könnten. Oder nutzen müssten. Und die in sehr vielen Fällen darauf angewiesen sind, dass ihnen für eine Benutzung geholfen wird. Barrierefreiheit bedeutet aber …. „dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind“ …..“

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