Änderung der Beschreibung der Kreisflagge in der Hauptsatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Ein FDP-Antrag zur heutigen Kreistagssitzung:
Der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein beschließt, die Beschreibung der Kreisflagge in der Hauptsatzung wie folgt zu ändern:
Bisherige Fassung:
„Die Flagge enthält im oberen Drittel auf weißem Feld das Kreiswappen. Die unteren zwei Drittel in den Farben blau und orange werden durch eine schwarz–weiß geschachtete Leiste gegen das obere Drittel abgesetzt.“
Neue Fassung:
„Die Flagge enthält im oberen Drittel auf weißem Feld das Kreiswappen. Die unteren zwei Drittel in den Farben blau und gold (gelb) werden durch eine schwarz–weiß geschachtete Leiste gegen das obere Drittel abgesetzt.“
Begründung
Die derzeitige Beschreibung der Kreisflagge in der Hauptsatzung bezeichnet die unteren zwei Drittel der Flagge als „blau und orange“. Diese Formulierung entspricht weder der heraldischen Beschreibung des Nassauischen Löwen im Kreiswappen noch der seit Jahren praktizierten Darstellung der Kreisflagge. Das Wappen des Kreises führt den Nassauischen Löwen, dessen historische und heraldische Darstellung auf das Haus Nassau zurückgeht. Der Nassauische Löwe wird traditionell als goldener Löwe auf blauem Grund beschrieben. In der Heraldik wird das Metall Gold regelmäßig durch die Farbe Gelb dargestellt.
Die europäische Heraldik beruht auf einem über Jahrhunderte gewachsenen Regelwerk. Zu den klassischen heraldischen Tinkturen zählen die Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz sowie die Metalle Gold (Gelb) und Silber (Weiß). Die heraldische Beschreibung des Kreiswappens verwendet folgerichtig ebenfalls die Bezeichnung „golden (gelb)“.
Auch die tatsächliche Verwendung der Kreisflagge erfolgt seit langem in einer blau-goldenen beziehungsweise blau-gelben Darstellung. Die in der Hauptsatzung verwendete Bezeichnung „orange“ stellt daher eine Abweichung von der heraldischen Tradition sowie von der gelebten Praxis dar. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Beschreibung der Kreisflagge an die heraldisch korrekte Farbgebung, die Wappenbeschreibung des Kreises sowie die tatsächliche Verwendung angepasst. Eine Änderung des Erscheinungsbildes der Kreisflagge ist damit nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine Klarstellung und Berichtigung der bestehenden Satzungsregelung.“
Stellungnahme der Kreisverwaltung zum Antrag:
1. Rechtlicher Rahmen
Die Farbgebung der Kreisflagge steht nicht zur freien Disposition des Kreises. Nach dem Genehmigungsverfahren legt das Staatsarchiv Münster im Rahmen der Beteiligung der Bezirksregierung die verbindliche Gestaltung, Farbgebung und Beschreibung des Wappens nach heraldischen Grundsätzen fest – unabhängig vom Vorschlag der Gebietskörperschaft. Der Kreistag kann also nicht eigenständig eine Farbe „beschließen“; er kann lediglich eine Änderung beantragen, über die
das Staatsarchiv im Streitfall maßgeblich entscheidet.
2. Historische Einordnung
Dem Landkreis Siegen wurde 1954 das Recht zur Führung einer Flagge in den Farben Blau und Orange verliehen. Im Zuge der Wappenneugestaltung 1999 – bei der u. a. die Wittgensteiner Pfähle aufgenommen wurden – wurde die Farbe Orange bewusst beibehalten, um den Bezug zum Haus Nassau-Oranien zu erhalten. Diese Entscheidung beruhte nach vorliegenden Unterlagen auf einem politisch ausgehandelten Kompromiss. Der von der FDP-Fraktion angeführte Bezug zu Nassau-Siegen ist historisch zwar nachvollziehbar, war jedoch bei der letzten verbindlichen Neugestaltung nicht ausschlaggebend.
3. Tatsächliche Praxis gegenüber Satzungstext
Bereits 2017 wurde festgestellt, dass die Hauptsatzung textlich die Farben Blau-Orange vorsieht, während sowohl die dortige bildliche Darstellung als auch die tatsächlich beschaffte und genutzte Flagge blau-gelb sind. Ein Beschlussentwurf zur Angleichung an Blau-Orange wurde seinerzeit vorbereitet, jedoch nicht weiterverfolgt. Der Widerspruch zwischen Satzungstext und gelebter Praxis besteht somit unabhängig vom aktuellen Antrag bereits seit Jahren fort.
4. Bewertung
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein zwingender Handlungsbedarf – weder zur Änderung der Satzung im Sinne des FDP-Antrags noch zur Angleichung von Satzungstext und Praxis. Die der zeit genutzte blau-gelbe Flagge ist seit Langem eingeführt und in der Bevölkerung bekannt; der bestehende Widerspruch zum Satzungstext hat sich in der Praxis als unproblematisch erwiesen. Von einer Änderung – in welche Richtung auch immer – ist daher aus verwaltungspraktischer Sicht eher abzuraten, zumal jedes Verfahren einen Kreistagsbeschluss, einen Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung unter Beteiligung des Staatsarchivs sowie eine Satzungsänderung voraus setzt, ohne dass hierfür ein sachlicher Anlass erkennbar ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, es bei der derzeit gelebten Praxis (blau-gelbe Flagge) zu belassen und von einer Satzungsänderung abzusehen.“

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