Stasi-Unterlagen-Archiv der Zukunft

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Integration des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv und richtet einen SED-Opferbeauftragten ein


Mit der heutigen Verabschiedung des gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“ ist die Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs langfristig gesichert. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn sagte nach der Debatte:

„Ich freue mich, dass der Gesamtbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs jetzt als Teil des „Gedächtnisses der Nation“ im Bundesarchiv dauerhaft gesichert ist.“

Roland Jahn

Die Öffnung des Stasi-Unterlagen-Archivs ist eine Errungenschaft der Friedlichen Revolution und war ein weltweit erstmaliger Akt. Die Nutzung der Akten einer Geheimpolizei zur Aufklärung über die Mechanismen der SED-Diktatur und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fand und findet eine hohe internationale Beachtung.

„Die Reform garantiert die Nutzung der Stasi-Unterlagen für die Zukunft und betont den besonderen Charakter und Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs als Errungenschaft der Friedlichen Revolution mit internationaler Vorbildwirkung.“

Roland Jahn

Zentrale Aspekte des Gesetzespakets umfassen einen neuen Verweis im Bundesarchivgesetz, der besagt, dass die Stasi-Unterlagen auch weiterhin nach Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Damit wird sich an Art und Umfang der Akteneinsicht auch in Zukunft nichts ändern.

Der Berliner Standort „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie“ wird als Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte weiterentwickelt und erhält ein Archiv-Zentrum. Festgelegt im Gesetz sind nun auch die zukünftigen Archiv-Standorte in den jeweiligen Bundesländern: für Sachsen ist es Leipzig, für Thüringen Erfurt, für Sachsen-Anhalt Halle, für Brandenburg Frankfurt / Oder und für Mecklenburg-Vorpommern Rostock. An allen anderen heutigen Standorten wird auch in Zukunft Beratung, Information und Akteneinsicht möglich sein, also in Dresden, Chemnitz, Suhl, Gera, Magdeburg, Schwerin, Neubrandenburg und neu Cottbus. Dazu bemerkte Roland Jahn:

 

„Die Einbindung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Gedenkstättenlandschaft stärkt die Aufklärung über die SED-Diktatur und ist ein wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung für die Werte von Freiheit und Menschenrechten“

Roland Jahn

Neu ist auch, dass perspektivisch an den Standorten des Bundesarchivs in den westlichen Ländern, Koblenz, Bayreuth, Ludwigsburg oder Freiburg, Akteneinsicht möglich sein kann.
Durch die im Gesetz festgeschriebene service-orientierte Quellenforschung im Stasi-Unterlagen-Archiv soll ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung und Verstetigung der Erforschung der SED-Diktatur geleistet werden.

Die Einrichtung einer oder eines Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag ist eine weitere Neuerung, die der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn sehr begrüßte:

 

„Es ist gut, dass aus dem Beauftragten für die Akten ein Beauftragter für die Menschen wird, der nicht nur die Stasi, sondern die gesamte SED-Diktatur in den Blick nimmt.“

Roland Jahn

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) und das Bundesarchiv bereiten den Übergang des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv für den 17.Juni 2021 vor. Ab dem Tag ist das Stasi-Unterlagen-Archiv Teil des Bundesarchivs. Die Amtszeit des jetzigen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen läuft bis zum Juni 2021. Der oder die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur wird spätestens im Frühjahr 2021 bestimmt werden und mit dem Ende des BStU die Arbeit offiziell aufnehmen.

Alle Dokumente zur heutigen Entscheidung finden Sie auf der Webseite des Bundestags sowie mit weiteren Informationen, FAQs und einer Chronologie auf der Webseite unter „BStU in Zukunft
Quelle: BStU, Presse, 19.11.2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert