Rechtshistorische Arbeit zum Siegerländer Hauberg online

Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hat unlängst diese 1910 in Breslau erschienene, rechttswissenschaftliche Arbeit Walter Delius´ online veröffentlicht.
Aus der Vorrede: „Als gebürtiger Siegerländer war mir die Art und Weise der Bewirtschaftung der Hauberge meiner Heimat von Kind auf vertaut. Während meiner fast zweijährigen Tätigkeit bei einem Amtsgerichte des Siegerlandes und dem Landrate des Kreises Siegen, wo ich fast täglich mit Haubergsangelegeneheiten juristischer und verwaltungsrechtlicher Natur zu tun hatte, wurde mir auch die rechtliche Seite der Hauberge und Hauberggennossenschaften nahe gebracht. Für die historische Entwicklung des Haubergswesen boten die Archive des Siegerlandes und die Akten der dortigen lokalen Verwaltungsbehörden reiches Material, das mir insbesondere durch Herrn Armensekretär [Theodor] Kessler zugänglich gemacht wurde. ….“

3 Gedanken zu „Rechtshistorische Arbeit zum Siegerländer Hauberg online

  1. Für einen Berufsstand war die neue Ordnung keinSeegen!!!

    Die güldene Jahnordnung,und der Kampf der Rödger und Wilnsdorfer Pfarrer gegen diese Einführrung, und (ihre) angedrohte Klage bei der Reichsritterschaft.
    Aus über 80 Seiten bestehen Schreiben in Münster , Fstthm.Oranien- Nassau 1A Nr.68 von1775-1781
    Es handelt sich um einen regen Briefverkehr von Landräthen und Räthen der Regierungen in Dillenburg und Siegen über die Nutzung eines kleinen Grundstücks , irgendwo im Grenzgebiet des Wildebaches,aber im Stammland der Wilnsdorfer Ritterschaft.
    Acte, die Rödger und Wilnsdorfer Pfarr- Hauberge betreffend.
    „Es ist mit Genehmigung Fürstlicher Landesregierung nun hieraus verfügt worden, daß die Hauberge im Siegenischen nach der durch den Erfahrung bewährt gefundenen Verordnung der Naßau Katzenellnbogischen Policey Ordnung durchgehends in 16 Jähne oder Haue eingetheilet werden sollten. Man hat auch solches sowohl in Ansehung der herrschaftlichen als privat Hauberge zur Ausführung zu bringen.
    Es legen die Pastoren Emmelius Rödgen und Gänsler Wilnsdorf in Ansehung der Willnsdorfer Pfarr Hauberge aus diesem Grunde Wiederspruch (ein) weil solches der Pfarrey nachteilig sei. Und es nicht zu leugnen daß die jetzigen Pfarrer dabei einigen Verlust leiden können“
    So heißt die Antwort der fürstl Rentkammer vom 7. März 1775.betreffend der Rödger und
    Wilnsdorfer Waldgrundstücke die in der Gemarkung Wilnsdorf liegen , oder besser liegen sollten, denn ein noch immer dort währender Grenzstreit, der1597 begann und 1612 eigentlich Bereinigt werden sollte, war in dem Niederwald wo daß kleine , gemeinsame Pfarrgrundstück lag, nahe der Mittelwildener Mark, immer noch nicht endgültig geklärt.
    .Da daß „Pfarrstück“ unmittelbar neben dem „Herrn- Stück“ lag, darf man davon ausgehen, daß beide Grundstücke gewiß einst dem Adel gehörten und zur einer Wirtschaftsfläche eines der vergangenen Höfe im die verstreut im Wildetal lagen.
    „Hauberg- Rebellen“
    Da der evangelische Pastor Victor Emmelius, der den vereinigten Kirchspielen Rödgen und Wilnsdorf vorstand und auf Rödgen wohnte, nannte man ihn deshalb „den Rödger“ Er war von 1770 bis 1798 der Prediger in der evangelischen Vereinigung.
    Dieser Zusammenschluß war eine Verordnung des Landesherren gewesen und galt auch so für die catholische Christen die ihre Zusammenlegung Wilnsdorf –Rödgen nannten. Seit 1769 war Pfarrer Michael Gensler ihr Seelsorger und wohnte bis 1776 im Wilnsdorfer Pfarrhaus, und so wurde er und die Nachfolger “ der Wilnsdorfer“ genannt.
    Es ist aber noch ein weiterer Prediger zu nennen:Der ehemalige Jesuit Antonius Schnack, welcher1777 der cathol Gemeinde vorsteht, aber schon1780 nach Rotzenhahn im Oberwesterwald versetzt wird; Anlaß war gewiß seine Äußerrung wegen dem 16 jährigen Haubergumtrieb, der nun auch auf dem gemeinsamen Pfarr grundstück schon längst eingeführt werden sollte.
    Es handelte sich um ein abseits gelegenes Waldgrundstück ,welches die Seelsorger und ihre Vorgänger in deren Bearbeitung des Kornabaues als ihre zusätzliche Jährliche Einahmequelle sahen, verbunden mit ihrem doch kargen Lohn, der immer noch in Naturalien bestand.
    Noch heute besteht mitten im Staatswald bei Niederdielfen ein„simultanes Wald-Stück“ in einem Hochwald.
    In Steine gesetzt ist auch„der Pfarrwald in der Breiten-bach“, was der evangelischen Gemeinde alleine gehört; ein Zugangsweg fehlt hier noch heute ebenso, wie zuvor zu allen gemeinsamen Grundstücken beider Konfessionen.
    An den consoliedirten Haubergen in Wilnsdorf hatten die beiden Kirchengemeinden ebenfalls einen festgelegten Anteil, der nach einem „Schlüssel“ aufgeteilt, entsprechende Gelder zugute kamen. In den Jahren 1790-1808 ist eine Akte von über 200 Seiten angelegt worden, die weiteren Aufschluß über diese Einahmen in Wilnsdorf gibt.
    So auch die Streitigkeiten wegen der Pfarreinkünfte in den beiden Kirchengemeinden, aus den Jahren 1744-1761.

    Jahnordnung für ein Waldfeld
    Am 11.1.1775 erschienen die Ehrn Pastores Emmelius und Gänsler, Oberförsterrey Assistent
    Klein, Förster Stein von Willnsdorf, Forstjäger Opperman zu Wilgersdorf, von Seiten der Gemeinde Willnsdorf Heimberger Schütz, Johannes Euteneuer und Johann Jost Fries.
    Amtsvogt Hofmann von Burbach hatte einen Vorschlag verlesen, nachdem er die betroffenen
    Geistlichen verhört hatte, daß Diese, die ihnen vorgeschlagene Einrichtung(Jahnordnung), für
    Nachteilig ihr Grundstück hielten, und dieses Stück Feld privat für die Pfarrer gelassen worden sei, ohne sie in die eine Hauverordnung einzubeziehen, da dies nicht machbar wäre
    „Die Forstbediensten erklärten hierauf, wie dieser Vorschlag allerdings der Pfarr zum Vorteil gereiche, und auch die Pfarr zu Burbach völlig dabei entschädigt würde, gestaltend dieselbe soviel von Wilnsdorf erhielte, als zur ihrer Entschädigung erforderlich seyn.“
    Die Wilnsdorfer Comparenten(Bezeugenden)ließen sich vernehmen, wenn keine andere Einrichtung in den Haubergen getroffen werde,(Hauordnung) würde ihrer Gemarkung dadurch ein Unersätzlicher Schaden entstehen. Unterzeichnet hatte dies Mitteilung Amtmann Bude von Burbach.
    Siegen, Burbach, Hachenburg
    Wo lag dieses Pfarrgrundstück? In der sehr Gut angefertigten Flurkarte von Wilnsdorf,
    ein Anhang im Buch Wilnsdorf von Franz Dango, kann man dies Gebiet versuchen einzuordnen, kennt man den 1776 angefertigten Riß von Ruben Will. Auch in den verschiedensten ausgetauschten Schreiben der Amtleute und Bürger geben Hinweis auf den Ort, vor allem aber ein Grenzgang.
    Aber auch eine Acte wo steht: Amtsvogt Hoffman, soll sich mit den Einwohnern auf den Layen Hain begeben, oder: haben die (Mittelwildener) Pfarrdienstleute auf dem Layen Hayn nahe dem Wildebach……….
    Oder in einer Mitteilung:“Kann Ruben Will das Stück am Baudenberg nicht hauen“.
    Am 3.51776 erschienen Johann Ruben Will von Wilnsdorf und gab an:“Daß er mit 3 anderen Consorten ein Stück Hauberg auf dem Layen Hain ,dieseits des Wildbach, so zur Pfarr zum Rödgen gehörte gegen Abgabung jährlicher Zinse besäße. Der Johann Martin Schneider und
    Hermann Reichmann von der mittelsten Wilde ,die andere Halbscheid dieses Waldstückes ,so an die Pfarre zu Willnsdorf zinßbar seyn.Jener Besitz hätte übrigens aber beyde Stücke dieseits des Wildbach gelegen, hingegen aber demnach dieses Teritorium zwischen Hachenburg, Dillenburg und Siegen bisherr strittig gewesen sayn.“
    So ist die Lage des Simultanen Grundstückes beschrieben , über deren Nutzung eigentlich sich die derzeitigen Inhaber einig waren und„friedlich Vereinten“ Da daß ganze Waldgebiet aber dem Huderecht unterstand, und dieses über die dort nicht vermessene Landesgrenze hinaus galt, entstanden darum aus den Freiengründer und Burbacher Bewohner viele Klagen
    „im Niemandsland“
    Bisher war bekannt das dort 1761 gehakt worden ist und man Heidloff gesät hatte und dieses auf diesem Grundstück mehrere Jahre .1773 hatte dort schon wieder das Haubergs- Korn gestanden. Der Niederwald ist also 3-4 Jahre zu früh gehauen worden .
    Man hatte immer per Los entschieden welches die evangelische oder katholische Seite werden sollte. Man wollte und konnte mit der Tradition der schon immer geschehenen Feldarbeit mitten im Wald nicht brechen, vor allem fehlte die Feldfrucht im Pastorenhaushalt.
    1776 ist Pfarrer Gänsler aber schon nicht mehr in Dienst;er ist nun Seelsorger in Rennerod.

    Grenzgrundstück
    „1761 Erschienen wir Vorsteher aus dieser gemeinte Ober und Mittel Wilden Johannes Schnell und Johann Eberth Jung zur Mittel Wilden daß der Ruben Will von Wilnß Dorff
    kläg:wegen der Erben der mittleren Wilde daß Stücke auf dem Layen Hayn daß“ Herrn Stück“ ist obig Her, über dem Pfarrstück, daß ich aber vor 2 Jahren gehauen,,,,,,,,,“
    Um die Zusammenlegung des Pfarr Stück und des Herrnstück das den Wilnsdorfer Erben gehört ,zu einer Schaar, Hau, oder Jahn darum geht es eigentlich, und um eine ordentliche “Huthbarmachung und Einfriedung“ , im Gebiet des „Drei Länder Ecks“ , ein zukünftiger Viehtrieb dort würde die Landesgrenze überschreiten.
    Foppen der Bediensteten
    In einem ausführlichen Brief 1775 der „Mittel Wildener Pfarrzinsleute „an die fürstliche Landesregierung schildern sie ihren Streit mit ihrem Rödger Kollegen Ruben Will,aus Wilnsdorf mit den sie ja den evangelischen Glauben gemeinsam haben, um das „Herrn-und Pfarrstück“
    In einem anderen Schreiben heißt es: Der RubenWill hätte gelästert solange die Wildener ihn zum Grundstück mal hier mal da herfahren ließen. Noch nicht mal eine Fuhrt war vorhanden,
    sie Ihn(Will) keinen Tritt durch den Wiesengrund machen lassen, bald hier mal da nach ihrem Gefallen den(Wilnsdorfer) Erben und ihm zu gestatten, daß Land betreten.
    Auch der Landrath Trainer aus Siegen wird eingeschaltet, der Ruben Will zu seinen Amtsitz nach Siegen einbestellt. Dieser bestätigt seine willkürliche Bearbeitung. Mal hatte er Wald stehen lassen, mal mit Heidloff nach erfolgten Hauen beflanzt, gerade welches Gebiet nach
    Losentscheid er zugesprochen bekam.
    Zu Will ist zu sagen daß er ein Modell anfertigte. Der ehemalige Wilgersdorfer Schulmeister und jetziger Schreinermeister hat die vorliegende Karte doch recht schön gezeichnet.
    Und so heißt es in der Will´schen Beschreibung des Bergwaldes:“ Auf dem Layen Hain, daß Willnsdorfer Pfarrstück genannt wie auch den Wilnsdorfer Erben gehörende Herrenstück.“
    Am 17.10.1776 bekommt der Heimberger Reinschmidt zu Unterwilden vom Amt Burbach ein Schreiben. Er soll auf Kosten der Erben des herrschaftlichen Waldes, Feldmesser Erdmann veranlassen einen Riß anzufertigen wo dieses „Zankgebiet“sich befindet.
    Erbauung der Wilnsdorfer Pfarrscheune in Wilnsdorf
    3 Jahre im Amt ist nun Jesuit Anthon Schnack, zeitlicher catholischer Pastor zu Wilnsdorf;er läßt in seiner kurzen Anwesenheit Zeit eine 2 stöckige Scheune neue errichten, die vorherige hatte er in einem erbärmlichen Zustand angetroffen.
    Holz dafür ist im gemeinsamen Pfarrwald auf dem „Höh wäldchen“ genug vorhanden. Aber es ist in der kurzen Amtszeit Schnack´s dort, wie auch in den Rödger Wäldern mal zu einem argen„Verwandtenstreit“ gekommen , den er der Landes Regierrung schildert. Wie er entäuscht ist über den zuvor liebenswerten Pfarrkollegen . 1780 ist er nach Rotzenhahn versetzt worden, gewiß über ein Tun in der Pfarrstückangelegenheit, was den studierten Amtleuten nun so gar nicht paste.
    Eintracht aber herrschte bei den amtierende Seelsorger mit dem „Pfarrberg“ und seiner jährlichen Nutzung. Barsche Briefe wurden Beiden zugestellt, und unter anderem empfohlen ,sich in eine besser zahlende Gemeinde nach ihrer abgelaufenden Amtzeit versetzen zu lassen, denn von einer Pfarrbesoldung aus dem Pfarrvermögen eines Hauberges ist den beteiligten Beamten bisher noch nichts bekannt geworden, sie kannten nur die Stolgebühren, weiteres zu ihrer Besoldung war ihnen völlig unbekannt.

    Seelsorger mit Hochschulabschluß
    Im Juli 1779 hat das fürstliche Cosistorium in Dillenburg mittgeteilt:
    Den Schaden haben die dermaligen Prediger selbst zu Tragen wegen dem Pfarr-Hauberg, und dem damit verbundenem Herrenhauberg und eine Regelung für ihre Nachfolger zu treffen ,für daß gemeine Wohl.
    Gerügt wird ihr Protestieren gegen eine Neue Jahnordnung im Streitgebiet.
    .“Beide Prediger sind noch nicht im mahl im Stande auf Fragen eine Anworth zu geben“
    Pagenstecher Dillenburg, hatte Unterzeichnet.
    Gewiß erbost schreibt Anthon Schnack zeitl. Kathol. Pastor zu Willnsdorf und Rötgen am 12.4.1780 an die hochfürstliche Landes Regierung und so direkt an den Landesfürsten und beschwert sich über den Verlust der zeitlichen Pastoren am gemeinsamen Kirchengut. Er zweifelt die Zuständigkeit des fürstlichen Forstamt an, und verweist darauf, es seien einstige Ritterschaftlichen Güther,( der Herren von Wilnsdorf Eigentum gewesen) und man solle diese ihre hergebrachte Arbeitsweise dort so zu belassen, wie diese vorgefunden wurden, „da sie weder Holz noch Kohle verkaufen können, also keinen Kreutzer Geld (dort so erwirtschaften)“
    Nun beginnt ein reges Schreiben der Ämter. „Wie Kühn und unbefugt der Schnack die gemein-same Einrichtung vertritt“ Es heißt daß der Rödger (Emmelius) an dem Unfug
    “darin keinen Teil hat“, die Reichsritterschaft in Nachfolge und Zuständigkeit ehemaliger Adelsgüter, so auch wegen „daß Herrenstück“; anzurufen. „Man muß ihn in die Schranken des Respekt verweisen“!!!
    Schnack wird im May nach Siegen zitiert und Entschuldigt sich dort und führt an“ das er geglaubt hat, für die Hauberge sei das zuständige Forstamt, nicht aber die fürstliche Rentkammer, die mit Genehmigung Fürstlicher Landesregierung ersucht werden müßte, in dieserPfarrberg Angelegenheit“
    Von da an hört man nichts mehr von dem Jesuiten Pfarrer, den es in die beiden kleinen armen vereinigten catholische Kirchspiele hinter der Kalteiche“,verschlagen hatte“
    „eineStunde lang, eine halbe Stunde breit“
    Im May Anfang 1781 wird nun wieder ein reger Schriftverkehr begonnen wegen ,der 16 jährigen Jahnordnung „Bey der auf Siegenischen Hoheit gelegenen Haubergen in der Gemeinde Willnsdorf.“ Die Grenze wird angesprochen zwischen dem Fürstenthum Siegen und den gemeinschaftlichen Grund Seel und Burbach, auch die strittigen an der Wildebach und dem Höhenweg,der noch nicht berichtigt ist.Schon 1768 und 1769 hatte dort der Littfelder Bergmeister Jung begonnen, die herrschaftlichen Lehngüter dort an der streitigen Grenze zu vermessen, er aber wegen seines hohen Alters*1711+1786 solch eine Zeichnung nicht mehr zustande gebracht hatte,
    und wegen der hohen Kosten “daran nichts verdient habe“
    Es ging auch um die Gerichtsbarkeit dort im Niemandsland, oder Discrict:“In der Längen -aussmessung beträgt er1 ½ Stunden und in der größten Breite 1/2 Std „Wegen der großen Landmasse, ein Stück von ziemlichen Belang. Hier hat Oberwilden ein Theil, sowohl Mittelwilden nebst Mahlmühle und die strittigen Erblehngüter und die Hauberge zuWillnsdorf nebst gleichen Theils der Gemeinden Oberwilden und Wirgendorf, Pfarreyen zum Rödgen, Willnsdorf, Burbach und Neunkirchen, die allen Aufgeführten zustehen.

    Scheppe Seite
    Wegen, dem Wegebau hat die dortigen Haubergsgemeinschaft an der „Scheppen Seite“ auf dem Weg von Wilnsdorf nach Burbach gehend eine Heidenstock gepflanzt, der von der freyengründer Seite umgehauen wurde und den dort auch zwischen Wilnsdorf und Oberwilden Tod aufgefunden Mann sich bemächtigt, und in den Freyen Grund gebracht hat.
    Die Mittelwildener Mahlmühlen Erben, deren Mühle unmittelbar dieseitig der streitige Berg -gegend liegt gibt der Siegener Rentei jährliche Pacht.6Malter Kornabgaben, auch jährlich für ein Mühlenschwein10 Fl.15 alb. Gehben müssen Die Gemeinschaftliche Landes Herrschaften Seel und Burbach aber nichts darüber berichtet werden. (Es war die Wilnsdorfer Bannmühle)
    Jeder Pfeil der Jagd von einem Jäger in diesem Gebiet wird als Frevel gewertet, nur unser Förster Stein „darf sich hier bedienen“ So schreibt der Landrat Trainer in Siegen
    Grenzbesichtigung
    Eine vor Ort vorgenommene Besichtigung soll die strittige Landesgrenze näher bringen.
    Siegenischer Grenzgang gegen den gemeinschaftlichen Grund Seel und Burbach
    Gegen der alten Stellsteinkaute auf der sogenannten Dautenbach gegen Rinsdorf, von da langs
    dem Hilchenbachs Berg und durch das Hilchenbachs Gründchen hinunter bis an die Landstraße,
    von da unter der Mittelwildener Mahlmühle her bis an den Mühlengraben, von da langs dem Mühlengraben hinauf bis an Metzlers Rücken oder das sogenannte Hummelnest.
    Gränzgang des gemeinschaftlichen Grunds Seel und Burbach gegen Nassau- Siegen
    Von der Dautenbach langs den Höhenweg hinauf bis auf die Altenbach an die Landstraße, von da über die Nonfelder unter der Hickenfohr her, hier durch an die Struth, von da langs dem Gosenberg hinauf bis an die Struth, von da langs den Gosenberg hinauf bis an die Ecke des Kalteicher Wald, von da langs den Wald hinunter bis an die Waldwießen, von da bis an den Metzlers Rücken oder das Hummelnest.
    Mitten im Wald war die Feldarbeit unerwünscht
    Im letzten Schreiben der 87 Seiten füllenden Seiten ,datiert am15.May1781,steht was Nassau-Dillenburg an die Fürstliche Kammer in Siegen mitteilt, heißt es:“In der nun zimlich ruhig und still liegendem Streitsache ist noch keine gemeinschaftliche Commission ernannt worden“
    Schon 1777 Hätten sich die Räthe Trainer, Siegen und Hoffmann Dillenburg wegen dem „Pfarrberg“ versucht, in Güte den Streit beizulegen. Nun wollte man den Spezialisten die Grenzfestlegung übergeben, und ein Zustande kommen Vereinbaren. Der Bergmeister Jung soll über den strittigen Ort einen Riß besorgen lassen und über den Erfolg berichten.
    So endete der Bericht über, ein kleines, unbekanntes, unwegsames, strittiges Gebiet, wo in einem bestimmten Rhythmus seit seiner Schenkung des ersten Patronatsherren Jahre lang von den neuen Eigentümer durch Los geteilt ,Korn oder Hardloff jedes Jahr ausgesät wurde.
    Umgewandelt nach einer amtlichen Verfügung in einen Niederwald sollte daß ehemalige Feld- Stück 1797erstmals geschlagen und wie in einem Hau die weitere Arbeitsweise nach der Jahnordnung fortgeführt werden.
    Eckhardt Behrendt, Oberdielfen

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